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Transportverbot für Königswasser #6645 11.06.2008 13:57
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Frank D. Offline OP
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Registriert: Apr 2008
Beiträge: 63
Hallo,
ich habe in meiner Reststoffhalle einen IBC mit ca. 800l Königswasser stehen, das laut ADR nicht transportiert werden darf.
Was soll ich nun damit anstellen?! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

MfG
Frank D.

Re: Transportverbot für Königswasser [Re: Frank D.] #6646 11.06.2008 15:48
Registriert: Feb 2004
Beiträge: 80
Ritchie Offline
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Beiträge: 80
Hallo,

was soll man tun?

Verdünnen und Neutralisieren. Bei der Menge: Viel Spaß!
Man erzeugt einige cbm Abfall. Auf jeden Fall Vorsicht, es wird richtig heiß. Sehr kleine Mengen in viel Wasser einbringen. Dann erst Neutralisieren.

Zuerst sollte man aber überprüfen, ob es wirklich Königswasser ist. Meiner Erfahrung nach wird Königswasser nur in kleinen Mengen zum zeitnahen Verbrauch hergestellt.

Gruß
R.

Re: Transportverbot für Königswasser [Re: Frank D.] #6647 12.06.2008 08:37
Registriert: Mar 2007
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Mark Offline
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Offline
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Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Hallo Frank,

da der IBC in der Reststoffhalle steht, gehe ich davon aus, dass es sich um Abfall handelt.

Für Königswasser-Abfälle aus Schwermetallaufschlüssen (aus Laborarbeit) haben wir eine Ausnahmegenehmigung für den Transport auf der Straße. Jedoch basiert die Ausnahmegenehmigung bzgl. der Verpackung auf die P802, die gemäß IMDG angewandt werden muss.

Verpackung wie folgt:
zusammengesetzte Verpackung aus Innenverpackung (Glas oder Kunststoff) max. 10 ltr. in Außenverpackungen 1H2/X (Fass aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel)zu max. 75 kg.

Außerdem muss es sich um eine geschlossene Ladung handeln und der Fahrweg muss bestimmt werden.

Also der Transport in IBC ist absolut ausgeschlossen. Es muss in kleine Einheiten umgefüllt werden.

Grüße

Mark

Außerdem muss eine


Grüße

Mark

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