Hallo Frank,
da der IBC in der Reststoffhalle steht, gehe ich davon aus, dass es sich um Abfall handelt.
Für Königswasser-Abfälle aus Schwermetallaufschlüssen (aus Laborarbeit) haben wir eine Ausnahmegenehmigung für den Transport auf der Straße. Jedoch basiert die Ausnahmegenehmigung bzgl. der Verpackung auf die P802, die gemäß IMDG angewandt werden muss.
Verpackung wie folgt:
zusammengesetzte Verpackung aus Innenverpackung (Glas oder Kunststoff) max. 10 ltr. in Außenverpackungen 1H2/X (Fass aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel)zu max. 75 kg.
Außerdem muss es sich um eine geschlossene Ladung handeln und der Fahrweg muss bestimmt werden.
Also der Transport in IBC ist absolut ausgeschlossen. Es muss in kleine Einheiten umgefüllt werden.
Grüße
Mark
Außerdem muss eine