Unbefuellte Feuerzeuge im Flugzeug
#6580
21.05.2008 10:07
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zhihuoxing
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Guten Tag,
Ich moechte ca. 2000 unbefuellte Feuerzeuge auf einem internationalen Flug im aufgegebenen Gepaeck transportieren. Gelten diese als Gefahrgut?
Vielen Dank,
mading
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Re: Unbefuellte Feuerzeuge im Flugzeug
[Re: zhihuoxing]
#6581
21.05.2008 13:35
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Claudi
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Sind diese neu (waren nie befüllt) oder nur leer (und quasi ungereinigt)? Im ersten Fall stellen die Feuerzeuge keine Gefahr mehr da, du solltest aber einfach zur Sicherheit zusätzlich bei der Airline nachfragen. In zweitem Fall besteht aufgrund vorhandener Restmengen weiterhin eine Gefahr und die Feuerzeuge dürften nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
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Re: Unbefuellte Feuerzeuge im Flugzeug
[Re: Claudi]
#6582
22.05.2008 10:07
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zhihuoxing
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Hallo Claudi, Vielen Dank fuer die schnelle Antwort.
Die Feuerzeuge sind neu und waren nie befuellt. Leider bekomme ich von der Airline (Air France) keine Auskunft.
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Re: Unbefuellte Feuerzeuge im Flugzeug
[Re: zhihuoxing]
#6583
27.05.2008 15:41
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Lazarus Long
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AF wird sich hierzu wohl auch nicht äussern, ich kann vom Transport von Wirtschaftsgütern im Passagiergepäck nur abraten. Als Fracht können die Feuerzeuge sicherlich befördert werden. Im Passagiergepáck stünde immer die Frage im Raum inwieweit sie wirklich "leer" sind oder nicht. Des weiteren könnte der Check-in vermuten (fälschlich) dass die Feuersteine in Div.4.1 fallen bzw, vorhandene Batterien (elektronische Feuerzeuge) unter UN 3091 fallen.
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Re: Unbefuellte Feuerzeuge im Flugzeug
[Re: Lazarus Long]
#6584
27.05.2008 22:55
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AvDeventer
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Hallo zusammen,
es gibt zu dem Thema "unbefüllte Feuerzeuge" leider keine klare Aussage im IATA-DGR, bzw. keine klare Airlinevorschrift. Allerdings ist das Porblem an diesen Feuerzeugen nicht ob sie befüllt sind oder nicht....denn das regelt die IATA-DGR ja. Das Problem bei ungefüllten Feuerzeugen ist in der Tat, der Feuerstein. Er gehört zwar nicht zur Klasse 4.1, allerdings vermutet eine Airline natürlich die Gefahr, dass Funken dadurch enstehen könnten, wenn das Reibrad, durch unsachgemäße oder "unglückliche" Ladung, betätigt werden könnte. Aus diesem Grund wird keine Airline einem ungesicherten Transport, also im Gepäck, zustimmen, es sei denn Sie können zu jedem Zeitpunkt garantieren, dass das Reibrad nicht betätigt werden kann. Also wird in den meisten Fällen, wenn eine Airline es überhaupt genehmigt, eine Schutzkappe für jedes Feuerzeug verlangt. Sollte Ihre Reise allerdings in die USA gehen, entfällt diese Regelung gänzlich, da Feuerzeuge lediglich als Gefahrgut (Fracht) aufgegeben, akzeptiert wird. Ich hoffe ich konnte ein wenig Klarheit schaffen.
Viele Grüße aus dem schönen NRW A.v.Deventer
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Re: Unbefuellte Feuerzeuge im Flugzeug
[Re: AvDeventer]
#6585
03.06.2008 17:12
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Heinz1
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Moin liebe Leute,
da hab' ich so meine Erfahrung - es gibt Zündsteine, die "not restricted" sind, aber auch solche, die als 4.1 UN1323 Ferrocerium eingestuft werden müssen! Beim Hersteller also entsprechende Info besorgen (SDB).
Ein "jungräuliches" Zippo (ohne Zündstein) wäre dann kein Gefahrgut! Ganz päpstlich gedacht, ist ein brandneues, ungefülltes Feuerzeug mit Zündstein also evtl. Gefahrgut, welches sich aber einigermaßen problemlos als "Dangerous Goods In Excepted Quantities" (Tab 2.7.A) befördern ließe.
Problematik mit Batterien oder anderen Zündeinrichtungen lass ich jetzt lieber mal ...
Sorry for confusion!
Gruß von der Waterkant Heinz Balecke GGA-Team
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Re: Unbefuellte Feuerzeuge im Flugzeug
[Re: Heinz1]
#6586
03.06.2008 17:27
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Heinz1
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ups.. hatte übersehen, dass die Feuerzeuge als Gepäck befördert werden sollen!
Sie hierzu Auszug aus der EU VO 2320/2002 - da könnte es schon haken, den wenn man will, erkennt man beim Scannen dieser Gegenstände wohl sicher solche von gefährlichem Aussehen:
"vi) Sonstige Gegenstände: Gegenstände wie Eispickel, Wanderstöcke, Rasiermesser und Scheren mit langen Klingen, auch wenn sie gemeinhin nicht als tödliche oder gefährliche Waffen gelten, aber als Waffe eingesetzt werden könnten, einschließlich Spielzeugwaffen und Nachahmungen von Waffen und Granaten.
vii) Gegenstände aller Art, bei denen der hinreichende Verdacht besteht, dass sie zur Vortäuschung einer tödlichen Waffe benutzt werden könnten; dazu gehören unter anderem Sprengkörpern ähnliche Gegenstände oder sonstige Gegenstände mit waffenartigem oder gefährlichem Aussehen."
Große Frage ist auch, ob im Bestimmungsland überhaupt Wirtschaftsgüter im Reiseverkehr eingeführt werden dürfen.
Alles mit großer Vorsicht zu genießen - aber hochinteressant!
Gruß Heinz1
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