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PK-Schulungen und UN3373 #6523 14.05.2008 19:37
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JSchunck Offline OP
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Zum Folgenden wäre ich an Eurer Meinung interessiert:

Grundsätzlich besteht laut Kapitel 1.5 IATA-DGR ja eine Schulungsverpflichtung selbst für Mitarbeiter von Transportunternehmen, die Luftfrachtsendungen ohne Gefahrgutinhalt bearbeiten/behandeln (Personalkategorie 4/5). Wie sieht es aber aus, wenn Mitarbeiter eines Transportunternehmens biologische Stoffe der Kategorie B (UN3373) bearbeiten? Die Verpackungsvorschrift P 650/IATA-DGR besagt aber: "infektiöse Stoffe, zugeordnet zu UN 3373, die in Übereinstimmung mit dieser Verpackungsvorschrift verpackt und markiert sind, unterstehen keinen anderen Anforderungen dieser Vorschrift".

Heißt das etwa, dass Mitarbeiter, die ausschließlich Sendungen mit UN3373 bearbeiten/behandeln überhaupt keine Schulung nach Kapitel 1.5 benötigen?

Ich hätte eigentlich gedacht, dass solche Mitarbeiter wenigstens eine Schulung für Personalkategorie 3 benötigen.

Oder verstehe ich da etwas grundsätzlich falsch?

Re: PK-Schulungen und UN3373 [Re: JSchunck] #6524 14.05.2008 22:54
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Lazarus Long Offline
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Jein.
Gemäss IATA DGR sind Versender von UN 3373 von den Schulungspflichten ausgenommen sofern nicht UN 3373 mit Trockeneis versandt wird. In der Praxis ergeben sich allerdings Schulungspflichten aus anderen Vorschriften, in den USA z.B. aus OSHA.
Dass Annahmepersonal und Abfertigungspersonal ist jedoch im Grundsatz ALLEN Erfordernissen von Tabelle 1.5.A IATA DGR unterworfen und muss geschult sein. Aufgrund des Wortlautes in PI 650 wäre PK 7 ausreichend, hier müsste allerdings die lokale Aufsichtsberhörde eine KLarstellung vornehmen da UN 3373 ja den Meldepflichten usw. unterworfen ist.

Re: PK-Schulungen und UN3373 [Re: JSchunck] #6525 19.05.2008 19:20
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Heinz1 Offline
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Moin zusammen,

ist in der Tat missverständlich formuliert.
Der Wortlaut "keinen anderen Anforderungen" bezieht sich m.E. lediglich darauf, dass keine Versendererklärung zu erstellen ist!

Die Schulungsverpflichtungen sind von allen Beteiligten ausnahmslos zu beachten.
Beispiel: Arzt entscheidet ob UN2814 oder UN3373, Study Nurse verpackt, beide Kategorie 1 - usw .....

Wer's nicht glaubt, sollte einfach das LBA fragen.

Gruß aus Hamburg
Heinz Balecke
GGA-Team

Re: PK-Schulungen und UN3373 [Re: Heinz1] #6526 27.05.2008 16:56
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Lazarus Long Offline
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Heinz,
hier bist du klar auf dem falschen Dampfer. Die Trainingsanforderungen gelten immer - AUSGENOMMEN bei UN 3373. Das ist politisch so gewollt (WHO), Verpackunsvorschrift 650 sagt klar dass bei Einhaltung dieser VP "...keine anderen Anforderungen dieser Regularien erfüllt werden müssen". Daran ändert auch dass LBA nichts. Ich habe allerdings weiter oben schon mal darauf hingewiesen dass Trockeneis auf jeden Fall eine Ausbildung erfordert. Ob das nun Sinn ergibt oder nicht, darüber liesse sich streiten.
Ausbildung kann auch durch andere Vorschriften (ASchG, OSHA in den US usw.) gefordert werden.
Gruss, LL

Zuletzt bearbeitet von Lazarus Long; 27.05.2008 17:05.
Re: PK-Schulungen und UN3373 [Re: Lazarus Long] #6527 28.05.2008 20:44
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Heinz1 Offline
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Hallo Lazarus,

beim Trockeneis sind wir auf einer Linie. Bin momentan im Stress, werde wg. UN3373 mich mal an das LBA wenden. Info folgt!

Gruß aus HAM
Heinz Balecke
GGA-Team

Re: PK-Schulungen und UN3373 [Re: Lazarus Long] #6528 02.07.2008 18:02
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Heinz1 Offline
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Hallo LL,

Asche auf mein Haupt - das LBA bestätigt diese Aussage!

Eine spezielle Kat 1-Schulung UN3373/PI650 wird von dort jedoch allen Versendern empfohlen, um insbesondere eine Abgrenzung zu UN2814/2900 vornehmen zu können.

Ich weiß auch aus eigener Erfahrung, dass Sponsoren die an Studien beteiligten Laboratorien zu entsprechender Ausbildung verpflichten.

Beste Grüße aus Hamburg
Heinz Balecke

Re: PK-Schulungen und UN3373 [Re: Heinz1] #6529 03.07.2008 08:19
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G. Homann Offline
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Hallo zusammen,

m.E. sind die Labore hier auch weniger die "Problemkinder". In meinem Zuständigkeitsbereich verfügen alle über mind. 1 beauftragte Person mit entsprechender Schulung für den Versand von biologischen bzw. ansteckungsgefährlichen Stoffen für die jeweiligen Verkehrsträger. Wenn man sich dann aber mal den Probeneingang genauer ansieht, erkennt man, dass die meisten Absender/Versender völlig ahnungslos sind. Viele Ärzte/Wissenschaftler weigern sich nämlich beharrlich, medizinische Proben als Gefahrgut zu betrachten. Der Gb der Deutschen Post AG z.B. kann ein Liedchen davon singen, was da manchmal in der Standartbrief- Verteileranlage für Sauereien hängen bleiben. RKI, Bundesärztekammer, etc. veröffentlichen zwar regelmäßig schöne Broschüren zum Thema, diese werden an der Basis aber offensichtlich nicht wahrgenommen bzw. ignoriert. Naja, ein einfacher Briefumschlag ist halt nunmal billiger als eine starre P 650 Verpackung. Soviel zum Postversand. Bei den Kurierdiensten sieht es oft nicht besser aus. Von den Kontrollorganen traut sich auch keiner so richtig an das Thema ran, Bußgelder in diesem Bereich sind mir persönlich keine bekannt.
Einzig beim Lufttransport sind Konsequenzen zu erwarten. Wenn das Packstück bzw. die Dokumentation nicht den Vorschriften entspricht, geht die Sendung eben nicht in die Luft.

Gruß aus München
Günther Homann


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