Auf Anfrage hat Herr
Jochen Conrad freundlicherweise folgende Stellungnahme abgegeben:
Sehr geehrter Herr Damm,
es ist genau so, wie sie vermuten:
Ein solcher Abschleppvorgang unterliegt nicht den Vorschriften des ADR, wenn
a) das Abschleppen durch Einsatzkräfte erfolgt (z.B. Feuerwehr, THW) oder
b) ein privates Abschleppfahrzeug durch Einsatzkräfte begleitet wird.
Das ADR ist hingegen einzuhalten, wenn das Abschleppen durch ein privates Abschleppunternehmen ohne Begleitung erfolgt.
Grund dafür ist, dass der Transport zum einen durch die Anwesenheit der Einsatzkräfte sowieso schon besonders gesichert wird und die Einsatzkräfte zum anderen bei einem erneuten Unfall während des Abschleppens rechtzeitig eingreifen könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Jochen Conrad
Organisation intergouvernementale pour les
transports internationaux ferroviaires (OTIF)
Zwischenstaatliche Organisation für den
internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF)
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International Carriage by Rail (OTIF)
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