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Benutzung von KTC als IBC #64 26.03.2002 15:57
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Laut Rundschreiben Nr. 71/2001 des VdL müssen umgerüstete KTC, die jetzt eine IBC-Zulassung haben, mit dem Hinweis gekennzeichnet werden: "Nur für Stoffe der Kl. 3 PG III. Klassif.-Code F1 gem. Tab. A, Kap. 3.3 ADR und für UN 3082" versehen werden. Der Grund hierfür leuchtet mit nicht ein, da diese umgerüsteten KTC von den orginal IBC nicht mehr zu unterscheiden sind. Von Herstellerseite aus haben diese Container eine Zulassung als IBC. Warum also diese Einschränkung?

Re: Benutzung von KTC als IBC #65 02.04.2002 09:29
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Beiträge: 530
UHeins Offline
Meister aller Klassen
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Meister aller Klassen
Registriert: Oct 2001
Beiträge: 530
Der Gefahrgutbeauftragte von ABX Logistics (Deutschland), Dr. Norbert Müller, teilt auf Anfrage folgendes mit:
<br>
<br>Ich verstehe den Hinweis so, dass es sich um KTC handelt, die nicht mit einer Druckentlastungseinrichtung gem. Absatz 6.5.3.1.7 ADR nachgerüstet wurden.
<br>
<br>


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----

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