Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Ab wann Gefahrgut? #6070 06.02.2008 11:03
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 2
J
Jerch Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
J
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 2
Hallo,
kann mir jemand mitteilen, ab welcher Menge Material dieses als Gefahrgut gekennzeichnet werden muss?
Es soll Bodenmaterial (vermutlich mit Verunreinigungen aus Öl und Teer) aus der Schweiz nach Deutschland transportiert werden, mit einem Gewicht von ca. 8 kg pro Transport.
Gibt es eine Mindermengenregelung für solche Kleintransporte?
Über jede Hilfe wäre ich sehr dankbar,
Gruß
Jerch

Re: Ab wann Gefahrgut? [Re: Jerch] #6071 06.02.2008 17:46
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Mark Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Hallo Jerch,



zunächst mal muss geklärt werden, um was für ein Gefahrgut es sich handelt.



Boden ist kein Gefahrgut, Öl und Teer könnten Gefahrgut sein.



Sofern relevant würde ich auf umweltgefährlich tippen, dann haben wir die UN 3077. Die Verpackung muss zugelassen und vorschriftsmäßig gekennzeichnet sein (als Gefahrgut). Der Transport ist bis 1000 kg freigestellt nach UA 1.1.3.6. Das Fahrzeug muss nicht gekennzeichnet, der Fahrer brauch kein ADR-Schein und als Ausrüstung muss nur ein 2-kg-Löscher mit.



Wenn im Boden entzündbare Flüssigkeiten enthalten sein sollten, so ist die UN 3175 zu wählen. Hier gilt das gleiche bis 333 kg je Transport.



Die Mengengrenzen gelten jeweils nur insoweit, dass nicht noch andere Gefahrgüter mittransportiert werden.



Allerdings stellt sich die Frage, ob der Boden überhaupt Gefahrgut ist!



Grüße



Mark


Grüße

Mark
Re: Ab wann Gefahrgut? [Re: Mark] #6072 07.02.2008 10:37
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 2
J
Jerch Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
J
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 2
Hallo Mark,
vielen Dank für Deine Hilfe!

Das Bodenmaterial dient Laborzwecken, soll also chemisch/ physikalisch in einem Labor untersucht werden.
Folgendes habe ich in Erfahrung gebracht:
Zitat:
"Für den Grenzübertritt muss im Fall von Material für laboranalytische Zwecke < 25 KG lediglich ein Formular ausgefüllt werden welches an der Grenze vorgelegt werden muss. Eine vorherige Einbindung der Behörden ist nicht notwendig."

-> VO(EG) Nr. 1013-2006 Art. 3 + 18 + Anh. VII

Stimmt das so?
Könnte es beim Transfer der Proben Schwierigkeiten mit dem Zoll geben?

Besten Dank,

Gruß

Jerch




Re: Ab wann Gefahrgut? [Re: Jerch] #6073 08.02.2008 07:59
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo Jerch,
die VO(EG) Nr. 1013-2006 regelt nur den grenzüberschreitenden Abfalltransport. Hat nichts mit Gefahrguteinstufung und zugehörigen Beförderungsvorschriften zu tun. Wenn der Bodenaushub mit Teer und Öl verunreinigt ist, dann ist man u. U. schnell bei umweltgefährdenden Stoffen der Klasse 9. Hängt jedoch von der Zusammensetzung ab. Siehe hierzu auch die Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG.
Gruß Gandalf


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Großzettel, Transport Klasse 1.4G & 1.4S
von Roland27 - 21.12.2024 12:41
ADR 2027
von Gerald - 20.12.2024 17:15
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3