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Limited Quantity Label
#5939
13.01.2008 17:42
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Martin H.
OP
Einsteiger
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OP
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Hallo
mal ne Frage: Im Iata Handbuch steht unter 7.1.5.3 das der besagte Label LTD QTY beinhalten muss. Reicht hier auch ein Label der mit L Q beschriftet ist? Oder ist der nur im ADR zulässig?
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Re: Limited Quantity Label
[Re: Martin H.]
#5940
14.01.2008 09:53
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Beiträge: 44
DG-Solution
Spezi
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Spezi
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Hallo,
der Eintrag unter 7.1.5.3 besagt, dass, wenn zutreffend, zusätzlich eine Markierung für "Limited Quantity" anzubringen ist. Diese Markierung gibt u.a. einen Hinweis darauf, dass keine UN spezifizierte Verpackung vorgeschrieben ist. Auf die Gefahrgutkennzeichen bezieht sich diese Markierung allerdings nicht.
Des Weiteren sind die aus den anderen Verkehrsträgern bekannten Gefahrgutkennzeichen mit den Buchstaben "LQ" im Luftverkehr nicht zugelassen!
Gruß Thomas
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Re: Limited Quantity Label
[Re: Martin H.]
#5941
14.01.2008 22:13
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Heinz1
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Hi,
Packstück muss im Luftverkehr mit dem Wortlaut "Limited Quantity" oder "LTD QTY" beschriftet sein! Anders geht's nicht.
Frage: Wozu der Stress, wenn wir hier in Hülle und Fülle UN-Verpackungen zur Verfügung haben?
Gruß Heinz Balecke
PS - auch LH-01 lesen
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Re: Limited Quantity Label
[Re: DG-Solution]
#5942
14.01.2008 22:27
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Heinz1
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Beiträge: 84 |
Hi,
auch die "Raute" geht - siehe 7.1.5.1, dritter Absatz sowie Anmerkung.
Wie dem auch sei - LTD QTY macht im Luftverkehr wenig Sinn.
Gruss Heinz Balecke
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Re: Limited Quantity Label
[Re: Heinz1]
#5943
21.01.2008 23:07
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AvDeventer
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Hallo Heinz1,
ich schließe mich da dem Kollegen Balecke an. Die Raute mit den Buchstaben "LQ" ist im IATA-DGR nicht zulässig und führt unweigerlich zu einer Ablehnung bei der Gefahrgutannahme durch die Airline bzw. den Handlingspartner. Auch mir stellt sich die Frage, warum es unbedingt "Limited Quantities" sein müssen. Die Auflagen durch die IATA-DGR bei einer "normalen" Gefahrgutsendung sind fast die gleichen, wenn man von der Verpackung mal absieht.
Viele Grüße aus NRW A.v.Deventer
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Re: Limited Quantity Label
[Re: AvDeventer]
#5944
14.05.2008 23:02
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Lazarus Long
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Ich stimme hier nicht ganz zu. Gemäss 7.1.5.1 (a) und 7.1.5.2 ist die "Raute" auf jeden Fall als modale Kennzeichnung ANDERER Verkehhrsträger als Luft AUCH im Lufttransport zugelassen. Allerdings MUSS trotz allem das/die Gefahrenkennzeichen und die gemäss IATA-DGR eforderliche Markierung "LRD.QTY." oder "Limited Quantity" EBENFALLS vorhanden sein.
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Re: Limited Quantity Label
[Re: Lazarus Long]
#5945
30.05.2008 00:12
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Registriert: Feb 2002
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AvDeventer
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Natürlich lässt das Kap.7.1.5.1 dies zu! Es stellt sich mir nur die Frage, Warum nutze ich nicht die Raute mit der Un-Nummer, da dies doch die eigentliche "Erleichterung" wäre!?! NUR dasLQ-Label wird nun mal nicht akzeptiert!!! Wenn mir dann dochauch noch klar ist, das es sich um eine Tranportkette handelt, also um eine Übergabe anden VT Luft....ist es dann wirklich noch sinnvoll, darüber zu diskutieren???
Viele Grüße aus NRW A.v.Deventer
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