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Unfallmerkblätter #5910 09.01.2008 15:32
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ureaner Offline OP
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Ein gesundes und unfallfreies 2008,
Das Jahr fängt an und schon kommt das jahr 2009 mit seinen Änderungen im ADR auf uns zu. Ich denke, eine wichtige Änderung wird der Wegfall der Unfallmerkblätter in der jetzigen Form sein. Leider habe ich keine Ahnung wie die Änderung aussehen wird. Wer hat mehr "Ahnung" als ich?


Alle Bücher dieser Welt
Bringen dir kein Glück,
Doch sie weisen dich geheim
in dich selbst zurück.
......


Hermann Hesse

Re: Unfallmerkblätter [Re: ureaner] #5911 09.01.2008 16:33
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TDamm Offline
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Hallo,

es soll ein einheitliches Merkblatt aus 4 Seiten für alle Klassen sein.

Mit fründlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Unfallmerkblätter [Re: ureaner] #5912 10.01.2008 16:31
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Vera Hiltmann Offline
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Hallo ureaner,

ich habe Ihnen mal meine Unterlagen über das neue Merkblatt in den Anhang eingestellt. Leider ist es nur in Englisch, aber vielleicht hilft es ja.

Freundliche Grüße

Vera Hiltmann

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Re: Unfallmerkblätter [Re: Vera Hiltmann] #5913 14.01.2008 17:46
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Gerald Offline
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Hallo,
also meinen Informationen nach soll die Fahreranweisung vier Seiten beinhalten:
1. Seite Allgemeine Angaben
2.und 3.Seite Informationen zu den Gefahrklassen (wie das ehemalig Sammelunfallmerkblatt)
4. Seite mitzuführende Schutzausrüstung
Der Beförderer ist für die Bereitstellung dieser Fahreranweisung verantwortlich, sie richtet sich an den Fahrer und soll in der Sprache sein, welche der Fahrer lesen und verstehen kann.

Gruss Gerald


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Unfallmerkblätter [Re: Gerald] #5914 07.02.2008 00:04
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AvDeventer Offline
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Hallo Gerald,

heisst das denn dann, dass die anderen Sprachen (Ursprungsland, Transitländer, Zielland) nicht mehr erforderlich sind??
Dashabe ich bisher anders verstanden, aber ich lasse mich da gerne belehren.

Viele Grüße aus NRW
A.v.Deventer

Re: Unfallmerkblätter [Re: AvDeventer] #5915 07.02.2008 18:03
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Gerald Offline
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Hallo A.v.Deventer,
die vierseitige Fahreranweisung (vormals schriftliche Weisung) richten sich nur noch an den Fahrer und sind vom Beförderer bereitzustellen.
Einen längeren Artikel findest Du in der "Gefährlichen Ladung" Heft 06/2007 auf der Seite 31 bis 33.
Ich habe auch schon Versucht an eine deutschsprachige Ausgabe dieser neuen Fahreranweisung zu kommen, hat aber leider bis jetzt noch nicht geklappt.
Das Einzige was ich erreicht habe,
auf der Seite 1:
sind allgemeine Angaben
auf Seite 2 und 3:
ähnlich dem ehemligen Sammelunfallmerkblatt
auf Seite 4:
die mitzuführend zusätzliche Ausrüstung gemäß den einzelnen Klassen.
Mehr kann ich zur Zeit auch nicht sagen.

Gruss Gerald


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Unfallmerkblätter [Re: Gerald] #5916 10.02.2008 16:03
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TDamm Offline
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Hallo Gefahrgutexperten,

bei einer Prüfungsfrage zur ADR Fahrer Fortbildung bin ich gestern auf folgendes Problem gestoßen

Laut gültigem ADR kann der Fahrer aus der schriftlichen Weisung u.a. entnehmen, ob ein Stoff wassergefährdend ist. Wenn nun die schriftlichen Weisungen ab 2009 nur noch aus einem Blatt bestehen, dürfte diese Information wohl den Bach runter gehen. Woher bekommt der Fahrer ab 2009 diese Info? Wie war das damals als Deutschland noch das Sammelunfallmerkblatt zugelassen hatte?

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Unfallmerkblätter [Re: TDamm] #5917 11.02.2008 08:04
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Gandalf Offline
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Hallo TDamm,
Antwort auf
Laut gültigem ADR kann der Fahrer aus der schriftlichen Weisung u.a. entnehmen, ob ein Stoff wassergefährdend ist.
Da die WGK eine rein deutsche Angelegenheit ist, kann ich mir nicht vorstellen dass sich das aus dem ADR ergibt. Könnte höchstens ein zusätzliche Info sein. Gibt es eine Fundstelle dazu?
Gruß Gandalf

Re: Unfallmerkblätter [Re: Gandalf] #5918 11.02.2008 09:30
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TDamm Offline
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Hallo Gandalf,

wie gesagt, mir ist das bei einer Fortbildungsprüfungsfrage (FB 8, Frage 10) aufgefallen, eine direkte Pflicht zur Angabe, ob ein Stoff wassergefährdend ist oder nicht, kann ich aus UA 5.4.3.1b ADR auch nicht entnehmen, da das Problem eigentlich kein Thema des ADR ist. Allerdings enthält die RSE in der Anlage 13 ein Muster der schriftlichen Weisung für Methanol, in welcher auf die Gefahr „wassergefährdend“ hingewiesen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Unfallmerkblätter [Re: TDamm] #5919 11.02.2008 11:20
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ureaner Offline OP
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hallo an alle

ab 2009 wird zusätzlich zur Kennzeichnung umweltgefährdender Stoffe der Gefahrzettel "fish and tree" (keine Ahnung welche Nummer dieser gefahrzettel haben wird) gefordert; ich denke, das ist eine zusätzliche Information, die nicht den B a c h <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />'runtergeht.

mfg



guggst du hier http://www.umweltbundesamt.de/

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6264-tree and fish.doc (0 Bytes, 326 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von ureaner; 11.02.2008 11:25.
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