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Hilfe beim Gefahrstoff kataster #5884 29.12.2007 00:17
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Martin H. Offline OP
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Hallo zusammen

ich weiß das es hier um Gefahrgut geht, doch ich habe ein Problem mit Gefahrstoff und dem dazugehörigen Kataster und hoffe das mir hier weitergeholfen werden kann.
Nach ausgibigen recherchen habe ich nun festgestellt was alles im Gefahrstoffkataster stehen muss, nur leider will unser Sicherheitsbeauftragte (extern) von mir eine Liste mit den Stoffen und ihren Gefahrkennzeichnungen.
Da ich mit der Sache bis vor ca 1/2 Jahr auch noch nichts zu tun hatte und die Sache von einem gekündigten Mitarbeiter ohne einlernung übernehmen musste bin ich ein bisschen hilflos in der Sache.

Also zum Problem:

In dem Kataster sind nun in erster Linie die Gefahrstoffsymbole die gekennzeichnet werden müssen aufgelistet. ( Explosionsgefährlich, Entzündlich usw usw)
Nur wollte der Beauftragte von mir nun eine Liste in der die Eigenschaften nach den R- Sätzen und zusätzlich noch die Symbole gekennzeichnet sind, zu einer Risiko/ Gefahren analyse.
Meines erachtens nach sind das zwei völlig verschidene Listen die er in einer zusammen haben will, oder?

Ich habe nämlich anhand eines Sicherheitsdatenblattes festgestellt das ein Stoff zwar mit dem R Satz 62 (Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen) ausgezeichnet ist, jedoch kein Gefahrsymbol verlangt.

Soll ich da jetzt ne eintragung ins Kataster machen oder nicht? Er will die eintragungen anhand der R- Sätze aber das kann doch nicht stimmen. Den das wären ja dann 68 Felder mit Risiken und zusätzlich noch die Kombinationen aus den R Sätzen und die Symbole.

Hoffe ihr versteht mein Dilemma den ich bin ein kleiner Fisch und er ist ein Dr. und dem zu wiedersprechen artet immer in philosophische unterhaltungen aus.

Gruß und Danke schon mal.

Re: Hilfe beim Gefahrstoff kataster [Re: Martin H.] #5885 30.12.2007 12:12
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Mark Offline
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Hallo Martin,

also das Gefahrstoffregister ist erforderlich um eine Gefährdungsanalyse machen zu können. Die Gefährdungsanalyse macht dann die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein Betriebsarzt.

Also am besten, du machst eine Tabelle mit 4 Spalten. Dann nimmst du dir die Sicherheitsdatenblätter und arbeitest die Sache ab:

1. Spalte: Handelsname
2. Spalte: chemische Inhaltstoffe (stehen im Punkt 3 des Sicherheitsdatenblattes ; bei alten Sicherheitsdatenblätter ist das der Punkt 2) am besten mit CAS-Nummer

3. Spalte: Gefahrensymbole (stehen im Punkt 15)
4. Spalte: R-Sätze (stehen im Punkt 15 / ACHTUNG nicht die aus Punkt 16 oder Punkt 3 (bzw. 2) verwenden)


In der 4. Spalte mit den R-Sätzen bitte alle R-Sätze aufschreiben, ohne die dazugehörig Bezeichnung (die kennt die Fachkraft für Arbeitssicherheit):

Beispiel:

R 10; R 36/37; R 65; R 67
kann man auch so schreiben:
R 10-36/37-65-67


Es müssen alle Produkte aufgelistet werden, die Gefahrstoffe sind, Gefahrstoffe sind alle Produkte, denen mindestens ein R-Satz zugeordnet ist, es gibt viele Gefahrstoffe, die kein Gefahrensymbol, wohl aber ein R-Satz haben!!!

Ich hoffe du hast das R-Satz-fachchinesisch verstanden.

Grüße

Mark


Grüße

Mark
Re: Hilfe beim Gefahrstoff kataster [Re: Mark] #5886 02.01.2008 07:24
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Martin H. Offline OP
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OK

danke schon mal für die Antwort.

Das mit den R- Sätzen ist klar.

Muss ich bei den Inhaltsstoffen auch angeben welche % Zahlen davon enthalten sind und welche R Sätze für die einzelnen Stoffe zugrunde liegen?



Noch eine Frage, da wir viele Stoffe aus Amerika beziehen bekommen wir des öfteren MSDS in enlisch und auch mit deren Gefährdungsregulierung. HMIS Codes.

Wie sollte ich das in das Kataster einfügen? Die HMIS Codes oder dann eher in die europäische Norm einfügen?

Zuletzt bearbeitet von Martin H.; 02.01.2008 07:27.
Re: Hilfe beim Gefahrstoff kataster [Re: Martin H.] #5887 02.01.2008 22:04
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Mark Offline
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Hallo Martin,

nach oben sind keine Grenzen gesetzt, man kann auch die Prozentangaben (macht Sinn) und die R-Sätze der Einzelkomponenten (letzteres macht meiner Ansicht nach keinen Sinn mehr) angeben.

Wer von Drittstaaten Gefahrstoffe importiert, muss den Anwendern ein Sicherheitsdatenblatt nach EU-Verordnungen zur Verfügung stellen.

In diesem Jahr wird die EU-GHS-Verordnung in Kraft treten, diese wird für die EU ein weltweit einheitliches System einführen, dass auch in den USA eingeführt werden wird. Es gibt jedoch längere Übergangsfristen. Bis dahin müssen wir uns mit den unterschiedlichen Kennzeichnungssystemen abplagen. [Dies sollte jedoch der Importeur vorab erledigt haben]

In dem Gefahrstoffregister gehören bis zur Einführung der EU-GHS-Verordnung in jedem Fall die R-Sätze. (danach können es auch die H-Sätze nach GHS sein)

Grüße

Mark


Grüße

Mark
Re: Hilfe beim Gefahrstoff kataster [Re: Mark] #5888 05.01.2008 07:57
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Martin H. Offline OP
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Antwort auf


Wer von Drittstaaten Gefahrstoffe importiert, muss den Anwendern ein Sicherheitsdatenblatt nach EU-Verordnungen zur Verfügung stellen.





Hey Mark



kannst du mir zu oben genannter Info eine Quelle sagen?



Und wie würde sich das in unserem Fall eigentlich mit der Zuständigkeit (Wer ist der Importeure?)abspielen, da wir das Zeug ja direkt aus den Staaten beziehen. Also ist ja eigentlich die Abteilung Einkauf der Importeure und die Techniker die Leute, die es Anwenden oder hab ich da was falsch verstanden?



Muss der Lieferant je nach Land in das er Importiert ein SDB zur verfügung stellen, oder sind wir verpflichtet das wir ein gültiges SDB zu dem Produkt beschaffen?



Gruß Martin

Zuletzt bearbeitet von Martin H.; 05.01.2008 08:01.
Re: Hilfe beim Gefahrstoff kataster [Re: Martin H.] #5889 07.01.2008 08:56
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Gandalf Offline
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Hallo Martin H.,
wenn ihr als Einkäufer auch Importeur seid, dann habt ihr euch sicherlich auch mit REACH auseinandergesetzt, wenn nicht solltet ihr das schleunigst tun. In der REACH-Verordnung (gilt ab dem 01.07.07) stehen auch Regelungen zum SDB. Gruß Gandalf

Re: Hilfe beim Gefahrstoff kataster [Re: Martin H.] #5890 07.01.2008 14:50
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Andreas_A Offline
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Hallo Martin,

die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt ergeben sich aus Art 31 der REACh-Verordnung oder aus §6 der GefStoffV (und den EU-Richtlinien, auf die darin verwiesen wird).

Üblicherweise stellen ja die Hersteller keine Rezepturen zur Verfügung, aus denen man eventuell ein Sicherheitsdatenblatt basteln könnte. Daher ist der Hersteller in der Pflicht, ein konformes Sicherheitsdatenblatt (also strenggenommen auf deutsch (wobei ich auch englische nehme, bevor ich gar keins bekomme) und entsprechend oben genannter Regelungen) zur Verfügung zu stellen.

Zur Frage nach den R-Sätzen für die einzelnen Komponenten: Wir sind hier immer ohne diese Angaben ausgekommen. Falls das dennoch erforderlich sein sollte, kann er ja nachfragen.

In der von Mark erwähnten Spalte 2 haben wir die Angaben so gemacht, wie sie auch auf dem Etikett oder im Sicherheitsdatenblatt stehen. Also mit Konzentrationsspannen. Aber ich vermute mal, dass das ohnehin nicht wahnsinnig viel weiterhilft, wenn der Leser nicht über chemisches Fachwissen verfügt.

Teilweise verzichten wir auf die CAS-Nr. und die exakte chemische Bezeichnung und geben nur Sammelbegriffe wie "anionisches Tensid" an, bevor man endlos lange Stoffbezeichnungen abtippt, mit denen kaum jemand etwas anfangen kann.

Zum Thema REACh empfehle ich das hier:
http://www.baua.de/de/Chemikalienge...k/Helpdesk/Reach-Helpdesk.html__nnn=true
Damit kannst du auch schauen, ob ihr überhaupt betroffen seid und was ihr ggf. unternehmen müsst.

Gruß,
Andreas

Re: Hilfe beim Gefahrstoff kataster [Re: Andreas_A] #5891 07.01.2008 21:21
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Mark Offline
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Hallo Martin,



wenn ihr tatsächlich Importeur seid und der Lieferant aus den USA nicht bereit ist die Stoffe nach REACH registrieren zu lassen (incl. Sicherheitsdatenblatt nach EU-Verordnung), dann solltet ihr euch schleunigst mit REACH beschäftigen. Bis Ende November ist noch Zeit!!!



Naja, wenn Ihr das Ganze registrieren müsst, dann viel Spaß -- oder besser doch einen anderen Lieferanten suchen (einen aus der EU)?



Ab 01.01.2009 darf kein Stoff (> 1 to/a) in der EU verkauft oder importiert werden ohne diesen bei der neuen Agentur in Helsinki (ECHA) zu registrieren (oder vorregistrieren). Gleiches gilt für Stoffe in Zubereitungen.



Grüße



Mark



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Grüße

Mark
Re: Hilfe beim Gefahrstoff kataster [Re: Mark] #5892 21.01.2008 10:07
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Martin H. Offline OP
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Ein großes Danke erst mal an alle die mir geantwortet haben.

Ich sehe da einen Großen haufen ******e auf uns zukommen. Aber was solls so is es eben.
Werd mich melden wenn ich mich in die Reach verordnung eingearbeitet habe.


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