Morgen Carsten <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Hallo Welfe!
Wenn ich deine Ausführungen so lese, habe ich den Eindruck, dass du durch die Aushebelung des ADR über entsprechende Freistellungsmöglichkeiten glaubst, Narrenfreiheit zu genießen.
Gruß Carsten Klee
Als Erstes möchte ich anmerken, dass ich selber keine Transporte durchführe <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Auch sind mir StVO oder irgendwelche DVen der BG nicht unbekannt. Neu hinzugekommen ist bei mir allerdings das ADR.
Ziel und Zweck meiner Anfrage war es, für mich eine Systematik zu entwickeln, eine Richtschnur (sicher nicht abschließend) um Unsicherheiten in Sofortlagen zu vermeiden. Hierzu gehören natürlich die Ausnahmen nach 1.1.3...ff.
Ich habe mich inzwischen eingelesen und bin auch - denke ich - etwas weiter gekommen.
Höchst interessant finde ich hier im Forum so manchen "Lückenschluss" oder Begründungsweg, da im ADR die Meinungen oder Textinterpretaionen doch teilweise erheblich abweichen. Deshalb die eine oder andere unbedarfte Frage hier.
Nie war es mein Bedürfnis das ADR "auzuhebeln" korrekter, wann hab ich das ADR richtig anzuwenden und wann nicht (lex specialis vor lex generalis)
Gruß
Welfe