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1.1.3.1 c /Ladungssicherung/Ahndung #5416 17.08.2007 14:23
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Welfe Offline OP
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Hallöchen,

konkreter Fall, Transport nach 1.1.3.1c. Auf der Ladefläche des Fahrzeuges mehrere weisblechverpackte Gefahrstoffe, neben mehreren Reservekanistern Diesel u. Benzin.



Ladung völlig ungesichert.



Ich tue mich noch grundsätzlich mit der Anwendbarkeit des ADR bei Ausnahmen schwer, bzw. ADR anwendbar ja oder nein (hier in diesem Falle also die Handhabung/Verstauung).



Grundsätzlich unterscheide ich ja (grob) zwischen den Transporten



a.) Ausnahmen "Freistellung mit der Art der Beförderungsdurchführung" 1.1.3.1 ff



b.) Ausnahme "begrenzte Mengen nach" 1.1.3.4



c.) Ausnahme "Menge je Beförderungseinheit" 1.1.3.6



Bei der Anwendbarkeit nach b + c ist mir vieles klar, nur mit Punkt a bin ich immer wieder am Hardern. Ist bei einem ordentlichen LQ-Transport das ADR (außer den Aufdrucken) außen vor zu lassen, so sind bei einem Transport nach b. nur punktuelle Vorgaben des ADR zu beachten (z.B. Bef.Papier, mit Ausnahmen ist klar ; Feuerlöscher usw). Hierüber konnte ich auch im Forum schon viel in Erfahrung bringen.



Was ist aber bei Ausnahme a.). Hier in diesem Fall ein Ladungsverstoß, außerdem Gasflaschen ohne Schutzkappen, Benzinkanister ohne Bezettelung usw.



Ich würde mich freuen, wenn ich vom Forum eine stichpunktartige Abhandlung der wichtigsten ADR-Punkte zu den Ausnahmen nach 1.1.3.1 ff. bekommen könnte. Was ist hinsichtlich des ADR zu beachten, wenn ein Transport unter den in 1.1.3.1c genannten Punkten durchgeführt wird und wo kann ich das nachlesen.



Gruß

Welfe

Zuletzt bearbeitet von Welfe; 18.08.2007 11:06.
Re: 1.1.3.1 c /Ladungssicherung/Ahndung [Re: Welfe] #5417 17.08.2007 16:41
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EMeindl Offline
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Hallo Welfe,

weiterhelfen kann da unter anderem die RSE. Die sagt im Bereich "Erläuterungen zum Teil 1" etwas über die Voraussetzungen zur Anwendung von 1.1.3.1 (Ladungssicherung, Schutzkappen bei Gasen usw.). Auch zur Tabelle 2 der GGVSE wird etwas in Hinblick auf 1.1.3.1 gesagt.

Hoffe, das hilft erst mal weiter.

Gruß
e.meindl

Re: 1.1.3.1 c /Ladungssicherung/Ahndung [Re: EMeindl] #5418 17.08.2007 18:31
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Welfe Offline OP
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Hallo,

<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> ist ja fast schon peinlich, dass ich das nicht selbst gefunden hab, fehlt glaube noch die bisserl die Systematik (ich arbeite dran).

Ich denke doch, dass ich anhand der Ausführungen in der RSE darauf schließen kann, dass "unter normalen Beförderungsbedingungen" (dürfte vorliegen) die Schutzkappen gemäß ADR 4.1.6.8 drauf gehören und auch die Ladungssicherung nach ADR 7.5.7.1 durchzuführen ist, oder ??? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Herausgefunden hab ich auch, dass die allgemeinen Verpackungsvorschriften nach 4.1.1.1 ff beachtet werden müssen.

Noch ein paar Zwischenfragen damit ich mir auch hinsichtlich des 1.1.3.1c einen kleinen Faulenzer erstellen kann <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />:

Ich gehe davon aus, dass die Weißblechkanister mit Gefahrgut (Farben/Lacke/Verdünner hab die UN grad nicht zur Hand) bezettelt sein müssen (ähm hat mir da jemand die Hausnummer suche ich auch noch zur Beförderung nach begrenzten Mengen).
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Vielleicht noch zum Abschluß, kann ich sagen, dass ich lediglich beim LQ (wenn erfüllt) nichts beachten muss?. Bei "begrenzten Mengen" und "Ausnahmen nach Art der Beförderungsdurchführung" ist ADR immer punktuell anwendbar?


Viele Grüße aus dem Süden
welfe

Re: 1.1.3.1 c /Ladungssicherung/Ahndung [Re: Welfe] #5419 22.08.2007 22:07
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Carsten Klee Offline
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Hallo Welfe!

Wenn ich deine Ausführungen so lese, habe ich den Eindruck, dass du durch die Aushebelung des ADR über entsprechende Freistellungsmöglichkeiten glaubst, Narrenfreiheit zu genießen. Im Bezug auf z. B. Ladungssicherung ist das ganz und gar nicht so. I. d. R. greifen aus anderen Rechtsbereichen ebenfalls Vorschriften, die trotz ADR-Freistellung zu beachten sind (z. B. STVO, BGV etc.)

Gruß Carsten Klee

Re: 1.1.3.1 c /Ladungssicherung/Ahndung [Re: Carsten Klee] #5420 24.08.2007 08:51
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Welfe Offline OP
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Morgen Carsten <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Antwort auf
Hallo Welfe!
Wenn ich deine Ausführungen so lese, habe ich den Eindruck, dass du durch die Aushebelung des ADR über entsprechende Freistellungsmöglichkeiten glaubst, Narrenfreiheit zu genießen.
Gruß Carsten Klee


Als Erstes möchte ich anmerken, dass ich selber keine Transporte durchführe <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Auch sind mir StVO oder irgendwelche DVen der BG nicht unbekannt. Neu hinzugekommen ist bei mir allerdings das ADR.

Ziel und Zweck meiner Anfrage war es, für mich eine Systematik zu entwickeln, eine Richtschnur (sicher nicht abschließend) um Unsicherheiten in Sofortlagen zu vermeiden. Hierzu gehören natürlich die Ausnahmen nach 1.1.3...ff.

Ich habe mich inzwischen eingelesen und bin auch - denke ich - etwas weiter gekommen.

Höchst interessant finde ich hier im Forum so manchen "Lückenschluss" oder Begründungsweg, da im ADR die Meinungen oder Textinterpretaionen doch teilweise erheblich abweichen. Deshalb die eine oder andere unbedarfte Frage hier.

Nie war es mein Bedürfnis das ADR "auzuhebeln" korrekter, wann hab ich das ADR richtig anzuwenden und wann nicht (lex specialis vor lex generalis)

Gruß
Welfe

Re: 1.1.3.1 c /Ladungssicherung/Ahndung [Re: Welfe] #5421 24.08.2007 10:00
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Beiträge: 70
Carsten Klee Offline
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Offline
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Registriert: Sep 2002
Beiträge: 70
Sorry Welfe,
da hatte ich wohl den falschen Eindruck.

Gruß Carsten <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />


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