Hallo Frau Krämer,
für Ihren Transport nach Rumänien gilt das ADR. Danach sind in den Sondervorschriften V8, CV21, CV22, CV25 und CV27 verpflichtende Hinweise bzw. Vorgaben zur Kühlung während der Beförderung enthalten. Dies gilt jedoch nur für gefährliche Güter, bei denen in den Spalten 16 bzw. 18 diese Sondervorschriften aufgeführt sind. Natürlich können auch Hersteller intern für Ihre Produkte eine Kühlung verlangen. Dies sind jedoch vertragliche Absprachen. Extra Regelungen in Ungarn, nach denen Gefahrgut ab bestimmten Temperaturen in Ungarn nicht befördert werden darf, sind mir nicht bekannt. Eine Expertin für Gefahrguttransporte in Ungarn ist im übrigen Frau Ildiko Both, die Sie unter Telefon 07243/534180 erreichen können.
Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer