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UN 1950 und LQ - Beförderungspapier #5276 04.07.2007 16:44
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CarstenD Offline OP
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Guten Tag.

Ich habe kurz folgende Frage: Wenn ich Spraydosen UN 1950, 2.1., als LQ versende (Innenverpackung = 500 ml), zusammengesetzte Verpackung mit Raute und Ausrichtungspfeilen, dann habe ich ja quasi ADR-rechtlich "die Kuh vom Eis", oder? Das bedeutet doch, dass ich z.B. kein Beförderungspapier benötige bzw. dass das dann kein ADR-Transport ist.

Wenn ich jetzt im Unternehmen einen Lieferschein erstelle, wäre es falsch, auf dem Lieferschein trotzdem UN 1950... anzugeben?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

mfg
Carsten

Re: UN 1950 und LQ - Beförderungspapier [Re: CarstenD] #5277 04.07.2007 20:27
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Steffan Offline
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Hallo Carsten,
nach 5.4.1.1.4 " Bei der Beförderung gefährlicher Güter, die gemäß Kapitel 3.4 in begrenzten Mengen verpackt sind,ist im gegebenfalls vorhandenen Beförderungspapier keine Angabe erforderlich."
Es gibt einige Firmen, die im Begleitpapier trotzdem Angaben machen, wie z.B. begrenzte Menge LQ 7 u.s.w. Diese Angabe finde ich persönlich gut, da es den Kontrollablauf erheblich vereinfacht (Zeitfaktor für Fahrer) und da die LQ Menge sowie die Verpackung von uns ja doch überprüft wird, ist es mit der Angabe im Papier einfacher. Aber wie gesagt, es ist nicht gefordert.
Aber es wird sicherlich mit dem ADR 2009 eine Änderung geben. Es bleibt abzuwarten.

Steffan


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Re: UN 1950 und LQ - Beförderungspapier [Re: CarstenD] #5278 05.07.2007 09:50
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Steffan Offline
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Hallo Carsten,

das Fahrzeug hatte auch nur LQ Verpackungen geladen.

Steffan

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