Guten Tag.
Ich habe kurz folgende Frage: Wenn ich Spraydosen UN 1950, 2.1., als LQ versende (Innenverpackung = 500 ml), zusammengesetzte Verpackung mit Raute und Ausrichtungspfeilen, dann habe ich ja quasi ADR-rechtlich "die Kuh vom Eis", oder? Das bedeutet doch, dass ich z.B. kein Beförderungspapier benötige bzw. dass das dann kein ADR-Transport ist.
Wenn ich jetzt im Unternehmen einen Lieferschein erstelle, wäre es falsch, auf dem Lieferschein trotzdem UN 1950... anzugeben?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
mfg
Carsten