Feuerlöscher / Wiederkehrende Prüfung 8.4.1.1
#5069
10.05.2007 12:53
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Welfe
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Ein herzliches Hallo.
Ich möchte hier als Gefahrgut Newbie meine Erste Frage stellen und gleich mal vorab, herzlichen Glückwunsch zu diesem - in meinen Augen - interessanten und hochqualifizierten Forum. Ich denke das noch einige Anfragen meinerseits folgen werden und ich hoffe auf Ihre/Eure Unterstützung (und das eine oder andere Mal auch auf Verständnis)
ADR 8.1.4.4
2 kg Feuerlöscher, es geht um "...mindestens Angabe der nächsten wiederkehrenden Prüfung ODER Ablauf der höchstzulässigen Nutzungsdauer..."
Konkreter Fall, 2 kg Feuerlöscher, Beschriftung auf Löscher "Gerät geprüft" darunter eine Prüfplakette mit aktuellem Prüfdatum. Keine zweite Prüfplakette der wiederkehrenden Prüfung vorhanden. Kein Hinweis auf die höchtzulässige Nutzungsdauer vorhanden (ich gehe von 2 Jahren aus).
Reicht diese Art der Prüfung, Plaketierung aus?. Meiner Ansicht nach ist der Prüftermin der wiederkehrenden Prüfung (Plakette / mit Hinweis auf Löscher: Nächster Prüftermin o.ä) zwingender als eine Plakette des Prüftermins.
Als zweites "schlage" ich mich mit der RSE Anlage 7 (Stand 02/07) herum und komme dort hinsichtlich der Verantwortlichkeit § 9(12) Nr. 1 S146 "höchstens" auf den Halter/Beförderer. Folgt man dort dem Wortlaut geht es jedoch um den Prüftermin (der ja durchaus vorliegt, nur der kommenden Prüftermin halt nicht).
Nur durch Interpretation (hab hier schon gelesen, dass man das lassen soll) könnte ich hier eine Verantwortlichkeit hinsichtlich der wiederkehrenden Prüfung beim Halter/Beförderer bejahen.
Hat jemand Tipps.
Im Voraus ein herzliches Dankeschön Gruß Welfe - Südbaden - <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
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Re: Feuerlöscher / Wiederkehrende Prüfung 8.4.1.1
[Re: Welfe]
#5070
10.05.2007 17:59
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Mark
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Hallo Welfe,
auf dem Feuerlöscher muss das nächsten Prüfdatum (oder bei Einmalfeuerlöscher die Nutzungsdauer) angegeben werden. Im ADR wird keine konkrete Prüffrist mehr festgelegt, diese ist dem nationalen Gesetzgeber überlassen. Gemäß Anlage 2 Nr. 2.4, GGVSE beträgt die Prüffrist längstens 2 Jahre, der Prüfer bzw. Herstelle kann jedoch auch eine kürzere Frist festlegen, ebenso kann ein anderer ADR-Staat andere Prüffristen festlegen. Daher ist ein nächstes Prüfdatum zwingend anzugeben.
Verantwortlichkeiten:
In erster Linie ist der Fahrer verantwortlich die richtigen Feuerlöscher mitzuführen (siehe § 9 Abs. 11 Nr. 11b, GGVSE). Ebenfalls verantwortlich ist der Halter und der Beförderer (siehe § 9 Abs. 12 Nr.1) Der Verlader darf nach eine Sichtprüfung gemäß 7.5.1 ADR keine Beladung vornehmen, wenn der Feuerlöscher nicht den Vorschriften entspricht, daher kann er auch zur Verantwortung herangezogen werden (siehe § 9 Abs. 13, GGVSE)
Grüße
Mark Brumme
Grüße
Mark
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Re: Feuerlöscher / Wiederkehrende Prüfung 8.4.1.1
[Re: Mark]
#5071
11.05.2007 08:52
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Welfe
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Guten Morgen Mark,
recht herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das mit der wiederkehrenden Prüfung ist nun insoweit klar.
Nochmal zur Verantwortlichkeit des Fahrers (danke für den Hinweis zum Verlader, war mir so noch nicht klar)
Gem. § 9 (11), Nr. 11b sehe ich auch hier nun eine klare Verantwortlichkeit. Ein Bußgeld ist jedoch nach RSE 7, Nr. 11, S 130.10 "nur" für ein nicht mitführen / nicht aushändigen vorgesehen. Ich finde nichts von "Prüftermin nicht eingehalten". Beim Halter / Beförderer wird hier konkret drauf eingegangen RSE 7, 9(12), Nr. 1, S41
Gruß Welfe
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Re: Feuerlöscher / Wiederkehrende Prüfung 8.4.1.1
[Re: Welfe]
#5072
11.05.2007 16:55
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Mark
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Hallo Welfe,
die Verhängung von Bußgelder obliegt den Beamten bzw. der Bußgeldstelle. Hier besteht auch ein Ermessensspielraum, wie der Beamte vorgeht.
Gemäß § 9 Abs. 11 Nr. 11b hat der Fahrer während der Beförderung die Feuerlöschgeräte nach Unterabschnitt 8.1.4.1 und 8.1.4.2 ADR mitzuführen. Diese Feuerlöschgeräte müssen entsprechend 8.1.4.4 ausgerüstet sein. Ein nicht vorschriftsmäßiger Feuerlöscher ist kein Feuerlöscher = 150 €, so einfach ist das.
Grüße
Mark Brumme
Grüße
Mark
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Re: Feuerlöscher / Wiederkehrende Prüfung 8.4.1.1
[Re: Mark]
#5073
11.05.2007 17:37
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Welfe
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<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" /> so gesehen ist´s tatsächlich einfach. Mark ich sag recht herzlichen Dank, damit wären meine Fragen voll und ganz beantwortet.
Gruß Welfe
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