Anbringung von Warntafeln
#4821
15.02.2007 13:53
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Dusan Blach
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Neuling
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Mit dem ADR 2007 gab es ja auch eine Änderung im Unterabschnitt 5.3.2.2.3, wonach die Warntafeln so am Fahrzeug angebracht werden, dass sich diese auch nach einem 15-minütigen Brand nicht von der Befestigung lösen. Könnte mir hier vielleicht jemand aus dem Bereich der Kontrollorgane einen Tip geben was mit Ablauf der Übergangsfrist zu erwarten ist. Bei den Kleinfahrzeugen hat sich ja nun doch sehr oft schon allein aus wirtschaftlichen Gründen die Magnetwarntafel, obwohl eigetnlich nur geduldet, sehr etabliert. Leider haben wir wieder einmal eine Gesetzesädnerung mit europäischen Dimensionen und in Deutschland ist diese Geschichte wieder einmal länderabhänging und liegt im Ermessensspielraum des Kontrollbeamten. Auch nach Rückfrage beim Ministerium in RLP hieß es, dass gegen die Verwendung der Magnetwarntafel nichts einzuwenden sei, wenn diese die Anforderung aus Unterabschnitt 5.3.2.2.3 erfüllt und sich bei einem Brandversuch innerhalb von 15 Minuten nicht von seiner Befestigung löst. Auf Nachfrage bei mehreren Herstellern und Vertreibern nach eine Zertifikat mit der Bescheinigung eines Brandversuchs für diese MAgnetwarntafeln erhielt ich leider die Auskunft, dass es wohl keine Brandversuche hierzu gegeben habe, ergo auch kein Zertifikat, sondern allenfalls eine physikalisches Datenblatt.
Ich persönlich habe erhebliche Zweifel, dass die Magnetwarntafel nach 15 Minuten Brand noch an ihrem Platz hängt, somit wäre diese Vorschrift meines Erachtens nicht erfüllt. Hierzu habe ich in meinem Unternehmen folglich darauf hingewiesen, dass ab Ende der Übergangsfrist nur noch fest angebrachte Warntafeln von uns akzeptiert werden und ernte nun den Sturmlauf der Gefahrgutbeauftragten anderer Unternehmen, die in unserem Namen tätig werden.
Warntafel groß, klein, gemischt, fest oder Magnet : ein Teufelskreislauf.
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Re: Anbringung von Warntafeln
[Re: Dusan Blach]
#4822
15.02.2007 15:16
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AndyG
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Meiner Info nach haben Sie diesbezüglich Recht.
Auch ich gehe davon aus dass Magnettafeln die 15 Min. nicht standhalten.
Die einzige Ausnahme bezüglich der 15 Min. Feuerbeständigkeit besteht jedoch weiterhin bei der Kennzeichnung von Tankcontainer (ADR 5.3.2.2.1).
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Re: Anbringung von Warntafeln
[Re: AndyG]
#4823
15.02.2007 16:46
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EMeindl
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Kann mich da nur anschließen: spätestens beim Erreichen der Curietemperatur verlieren die Magnettafeln den Halt...
Die Ausnahme von der Feuerfestigkeit geht aber etwas weiter; so sind alle Transportmittel, bei denen eine Kennzeichnung mit Selbstklebefolie oder Farbanstrich erlaubt ist (z.B. Kesselwagen) ausgenommen.
Gruß e.meindl
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Re: Anbringung von Warntafeln
[Re: EMeindl]
#4824
16.02.2007 03:30
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Markus Ungethüm
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Hallo Kollegen !
Ich hatte diesbezüglich heute Nachmittag ein ausführliches Gespräch mit dem zuständigen Herrn im bayerischen Wirtschaftsministerium: Ergebnis:
1. Magnetische Warntafeln sind nicht explizit verboten und damit prinzipiell zulässig. 2. Der Begriff "Feuereinwirkung" ist nicht definiert (Stichwort: Flammenwerfer oder Teelicht?) 3. Das Thema wurde in die Tagesordnung der zuständigen Länderkommission aufgenommen. Der Freistaat Bayern möchte im Sinne einer bundeseinheitlichen Regelung keinen Alleingang unternehmen. 4. Eine präzise Regelung in der RSE - jedoch voraussichtlich nicht vor 2008 - wird angestrebt. 5. Das bayerische Wirtschaftsministerium steht dem Einsatz magnetischer Warntafeln an Fahrzeugen bis 3,5 to. grundsätzlich positiv gegenüber, soweit es sich um Warntafeln ohne Nummern-Code handelt. Ein evtl. "Herabfallen" vom Fahrzeug wird als unproblematisch angesehen, da eine vor einem brennenden Fahrzeug am Boden liegende Warntafel als genauso informativ wie eine befestigte betrachtet wird. 6. Die bayerische Polizei hat Bedenken gegen magnetische Warntafeln. 7. Bis zur definitiven Regelung der Problematik steht in Bayern der Verwendung der magnetischen Tafeln keine eindeutige Regelung entgegen. 8. Gerichtliche Entscheidungen sind ggf. nicht an die Meinung des Ministeriums gebunden. Jedoch sieht das bayerische Wirtschaftsministerium mangels eindeutiger Regelungen / Bestimmungen keine rechtliche Grundlage für eine Bußgeldverhängung. 9. Eine "externe" Anbringung fester Warntafeln an o.g. Fahrzeugen (v.a. Kleintransporter) stellt eine erhebliche zusätzliche Verletzungsgefahr für Fußgänger im Falle eines Zusammenstoßes dar. 10. Die unterschiedliche Beregelung bei Fahrzeugen und Containern im ADR wird vom bayerischen wirtschaftsministerium als "schizophrener Unsinn" gesehen.
Fazit: Eine Kennzeichnung durch magnetische Warntafeln ist im Freistaat Bayern nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums faktisch zulässig, da nicht verboten. Eine verbindliche Klärung bzw. Regelung dringend nötig. Gegenteilige Auffassungen von Kontrollbeamten sind möglich.
Also, werte Kollegen! Was sagen die anderen Bundesländer?
Gruß,
Markus
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Re: Anbringung von Warntafeln
[Re: Markus Ungethüm]
#4825
16.02.2007 10:15
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TDamm
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Hallo Markus,
grundsätzlich bin ich nicht gegen magnetische Warntafeln. Jedoch gehe ich mit einigen Passagen nicht mit. Wenn man solche Tafeln verwendet, müssen diese auch am Fahrzeug vorn (senkrecht) angebracht werden und dürfen nicht abfallen. In einigen mir bekannten Fällen waren die magnetischen Warntafeln oder auch Großzettel sogar vom Fahrtwind entfernt worden. Auch das Anbringen auf einer flachen Motorhaube, lässt die Warntafel nicht mehr als solche erkennen. Aus welchem Grund man dann diese Regelung jedoch nur bis 3,5 t und nur für Stückgut zulassen will, entbehrt nach hiesiger Auffassung auch jeder rechtlichen Grundlage. Für kleine Fahrzeuge (früher waren das nur die PKW) darf die Warntafel verkleinert angebracht werden. Persönlich halte ich zwar davon nichts, weil man die eher suchen muss, als dass diese Tafeln warnen, jedoch steht diese Möglichkeit im UA 5.3.2.2.1 ADR (a.F.).
Gruß Thomas
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Anbringung von Warntafeln
[Re: TDamm]
#4826
19.02.2007 01:48
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Markus Ungethüm
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Hallo Thomas!
Ich stimme Dir ja grundsätzlich zu! Hab auch nur das wiedergegeben, was mir gesagt wurde. Was letztlich rauskommen wird - warten wirs ab...
Unabhängig davon - meine ganz persönliche Meinung: Die Unterscheidung zwischen Fahrzeugen und Containern macht keinen Sinn! Die Sache mit dem Fahrtwind dürfte auf unsachgemäße Anbringung und / oder Lagerung der Tafeln zurückzuführen sein. Das ist behebbar! Ob die "bayerische" Einstellung zu der Sache NUR auf 3,5-to. bezogen war, weiß ich nicht. Aber diese Fahrzeuge weisen einige interessante Eigenschaften auf: Der verfügbare "Anbauraum" an der Front ist karosseriebedingt stark begrenzt. Eine Anbringung folglich nur durch externe Halterungen / Träger etwa an der Stoßstange möglich. Dies stellt zum einen eine erhebliche Gefährdung von Fußgängern im Fall eines Zusammenstoßes dar, zum zweiten sind die Tafeln selbst an dieser Stelle bei Unfällen erheblich mechanisch gefährdet, zum dritten wäre eine derart angebrachte Tafel im Falle eines Auffahrunfalls - auch wenn immer noch vorhanden - wohl zwischen den Fahrzeugen nicht mehr erkennbar.
Mein persönliches (!!!) Fazit: Die optische Wirkung einer großen Warntafel auf der Motorhaube eines z.B. Sprinters ist faktisch größer, als die einer kleinen, unter den Kühlergrill "gequetschten" Warntafel. Zusätzlich ist sie gegen Beschädigung / Verlust im Fall eines Crashs besser geschützt. Daß diese Argumentation bei flachen PKW-Motorhauben absurd ist, weiß ich ja auch, aber immerhin "gewinnt" die geneigte große Tafel bis zu einer Neigung von 72 Grad (!) aus der Senkrechten gegenüber der kleinen!
OK, genug der Haarspalterei!
Hast Du rein "bußgeldtechnisch" Erfahrungen in der Sache ?
Grüßle,
Markus
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Re: Anbringung von Warntafeln
[Re: Markus Ungethüm]
#4827
19.02.2007 09:01
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TDamm
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Hallo Markus,
die Kontrollkräfte hatten mir mal eine Anzeige vor zwei oder drei Jahren mal vorgelegt, wo ein Sprinter die magnetische Tafel auf der Motorhaube hatte. Allerdings fehlte da zusätzlich noch der schwarze Rand, sodass ich es geahndet habe. Ging jedoch nicht vors Gericht.
Mit freundlichen Grüßen Thomas
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Anbringung von Warntafeln
[Re: Dusan Blach]
#4828
01.08.2007 09:08
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DJSMP
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Magnettafeln erfüllen die Anforderung der 15minütigen Feuereinwirkung eher nicht. Viele Anbieter weisen ihre Kunden darauf hin bzw. haben die Magnettafeln bereits aus ihrem Programm genommen, das sie sonst Nachweise (z.B. Brandtests) erbringen müssten.
Ich hatte die Frage offiziell an das BMVBS gestellt und bekam folgende Antwort:
"Hallo Herr Schubert, exakt diese Frage wurde im letzten BLFA gestellt und wie folgt beantwortet: Absatz 5.3.2.2.1 ist in jedem Fall einzuhalten. Nur wenn die magnetischen Tafeln sich bei einer 15-minütigen Feuereinwirkung nicht von der Befestigung lösen (Nachweis ist zu erbringen), dürfen sie verwendet werden."
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Re: Anbringung von Warntafeln
[Re: DJSMP]
#4829
03.08.2007 07:04
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TDamm
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Hallo alle miteinander,
das dürfte wohl das Aus der magnetischen Tafel für den Hersteller bedeuten. Mal sehen was geschieht.
Gruß TThomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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