Hallo S. Fedtke!
Gefahrguttechnisch gesehen ist Motorenöl solange es einen Flammpunkt über 60,5°C hat (noch dieses Jahr, dann ist die magische Grenze bei 60,0°C) kein Gefahrgut. Und das sind eigentlich alle Motorenöle.
Also ist Motoröl kein Gefahrgut im Sinne der ICAO/IATA DGR und kann nach diesen Vorschriften ohne Probleme mitgenommen werden. Aber da das Gut ja nach USA geht und die Luftverkehrsgesellschaften bei flüssigen Gütern seit neuestem ihre Bedenken haben würd ich das Öl auch nicht als Handgepäck mitnehmen. Ich empfehle auf alle Fälle mal die Luftverkehrsgesellschaft, mit der Sie fliegen wollen zu kontaktieren und einfach mal fragen ob die ein Problem mit Motoröl haben.
Wegen der Verpackung, ich würde trotzdem (auch wenn nicht vorgeschrieben) eine Verpackung nehmen, die auch Aufsaugmaterial beinhaltet, da ich weiss, wie auf einem Flughafen mit dem Passagiergepäck umgegangen wird (es wird sehr sorgfältig, sicher und immer unter Beachtung aller Vorschriften sehr sehr vorsichtig in den Flieger gelegt und jedes Teil extra mit einer Wärmedecke zugedeckt und ein Schlaflied vorgesungen bevor das Licht im Koffercompartement leise aus gemacht wird)..... <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Ich bin mir Sicher, es wird in diesem Forum noch einen geben, der speziell wegen dem Transport in die USA noch einige einwände hat, da ich hier keine USA Vorschriften habe (Die liegen alle im Büro).