Hallo zusammen,
es kursiert die Behauptung, beim Transport von Feuerwerkskörpern UN 0336,1.4G
seien für den LKW seitl. Steckbretter / Spriegelbretter aus Holz NICHT zulässig; diese müßten aus Aluminium sein ?!?
Ist dies zutreffend, gibt es dazu rechtl. Fundstellen, wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht???
Vielen Dank im voraus !!!!!