Wir führen grenzüberschreitende Transporte ex Rußland mit Großcontainern auf der Schiene durch mit anschließender LKW-Zustellung in Deutschland.
Die Art des zu transportierenden Gutes erfordert die Belabelung mit den Zetteln 5.1. und 6.1

Meine Fragen:
1. Gibt es für Großzettel (Placards) eine Vorgabe hinsichtlich der Beschaffenheit des Materials ?
2. Alte Zettel können nach 1.6.1.2. aufgebraucht werden.
M.E. sollte das aber bis 30.06.2003 geschehen sein ?
3. Die Belabelung wird durch unseren Agenten an der weißrussisch -polnischen Grenze für den Transport nach Deutschland nach RID vorgenommen, da das RID in der GUS nicht gilt. Oftmals fallen die Zettel aufgrund Feuchtigkeit ab. Das wird dann regelmäßig durch den Zustellunternehmer moniert. Gibt es hier eine Verantwortlichkeit für die Ersatzbelabelung, oder kann das nur auf der Basis geschehen, dass zwar der Fuhrunternehmer für die Neubelabelung Sorge tragen muss, jedoch er sich anderer bedienen kann ?

Vielen Dank für allfällige Auskünfte und allen ein gesundes neues Jahr mit möglichst wenigen Gefahrgutunfällen.

Euer Langmüller


mit besten Grüssen