Hallo zusammen,
mit der Änderung der Nachweisverordnugn steht uns ja in bälde die elektronische Nachweisführung an. Beliebtes Beförderungspapier bei gefährlichen Abfällen war und ist der Abfallbegleitschein, der ja alle notwendigen Angaben enthielt. Wenn demnächst alle Abfallpapiere/-formulare elektronisch übermittelt/mitgeführt werden, zählt das dann weiterhin als gültiges Beförderungspapier im Sinne ADR, oder muss ich dann ein zusätzliches Beförderungspapier in Papierform mitgeben? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Hat da jemand schon Erfahrungen? Es gibt ja Modellregionen, in denen schon diese elektronische Nachweisführung durchgeführt wird.
Gruß Gandalf