|
Bestellungsurkunde
#4320
14.09.2006 11:13
|
Registriert: Aug 2005
Beiträge: 109
Vera Hiltmann
OP
Profi
|
OP
Profi
Registriert: Aug 2005
Beiträge: 109 |
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage zur Bestellungsurkunde eines GB:
Wie muss die Bestellungsurkunde aussehen? Ich habe einen Vertrag über eine Bestellung zur GB. Darin ist eindeutig bestimmt, dass ich zur GB bestellt und kein anderer GB im Unternehmen vorhanden ist. Jetzt verlangt die Behörde trotz Vorlage dieses Vertrages eine "Bestellungsurkunde". Reicht die Vorlage dieses Vertrages nicht aus (es handelt sich um einen Einmann-Betrieb)?
Wäre nett, wenn ich ein paar infos, vielleicht auch von Überwachern bekommen könnte. Danke
V. Hiltmann
|
|
Re: Bestellungsurkunde
[Re: Vera Hiltmann]
#4321
14.09.2006 12:07
|
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 192
Udo Leithold
Veteran
|
Veteran
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 192 |
Hallo Frau Hiltmann,
hier ist die Gefahrgutbeauftragtenverordnung heranzuziehen und dort steht "nur", dass der Unternehmer oder Inhaber eines Betriebes mindestens einen Gb zu schriftlich bestellen hat (§ 1 Abs. 1 GbV). Auf welcher Grundlage will die Behörde eine Urkunde sehen? Es gibt auch keine verpflichtig zu verwendenden Muster für eine Bestellung. Irgendwo im Vertrag muss das Wort "Bestellen/Bestellung" auftauchen. Damit wäre für mich eine eindeutige Aussage getroffen.
Gruß aus Sachsen Udo Leithold
|
|
Re: Bestellungsurkunde
[Re: Udo Leithold]
#4322
14.09.2006 19:47
|
Registriert: Aug 2005
Beiträge: 109
Vera Hiltmann
OP
Profi
|
OP
Profi
Registriert: Aug 2005
Beiträge: 109 |
Hallo Herr Leithold,
ich war bislang ebenfalls der Überzeugung wie Sie, jedoch schreibt die Überwachungsbehörde: "Es konnte nicht vorgelegt werden die Bestellungsurkunde, § 1, 7a GbV. Sie erhalten Gelegenheit bis zum ... die Unterlagen vorzulegen." Der Bestellungsvertrag lag aber vor und wurde auch eingesehen.
Was nun?
|
|
Re: Bestellungsurkunde
[Re: Vera Hiltmann]
#4323
15.09.2006 10:48
|
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 192
Udo Leithold
Veteran
|
Veteran
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 192 |
Hallo Frau Hiltmann, da bleibt nur die Rüchfrage was konkret beanstandet wurde. Wie ein solcher Vertrag aussehen sollte, da gibt es auch unterschiedliche Ansichten. Ich kenne z. B. Verträge in denen nur eine Firma genannt wurde, die die gefahrgutrechtliche Betreuung übernimmt. Es muss aber auch der konkrete Name des Gefahrgutbeauftragten genannt werden.
Gruß Udo Leithold
|
|
Re: Bestellungsurkunde
[Re: Vera Hiltmann]
#4324
18.09.2006 14:50
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Winklhofer
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651 |
Hallo Frau Hiltmann,
für die Bestellung zum externen Gb gibt es keine "Urkundenpflicht". Da reicht ein ganz normaler Vertrag aus. Vielleicht will aber die zuständige Behörde Ihren gültigen Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte sehen, der ja ohne Zweifel eine Art "Urkunde" ist.
Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
|
|
Re: Bestellungsurkunde
[Re: Winklhofer]
#4325
19.09.2006 19:45
|
Registriert: Aug 2005
Beiträge: 109
Vera Hiltmann
OP
Profi
|
OP
Profi
Registriert: Aug 2005
Beiträge: 109 |
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Infos, aber die Überwachungsbehörde hat sich leider noch nicht näher geäußert, was sie will. Ich werde eine Kopie meines Schulungszertifikates der IHK als Kopie vorlegen (versenden) und mich darauf zurückziehen, dass der Vertrag die Bestellungsurkunde ist.
Vera Hiltmann
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|
|
|