Sind Tankanlagen mit IBC-Zulassung Versandstücke
#41
06.03.2002 11:50
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TDamm
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Eine transportable Tankanlage für 950 l Diesel hat neben der Tankprüfung die Prüfung als IBC bestanden und ist als IBC zugelassen. Diese Anlage wird zum Betanken z.B. von Baumaschinen genutzt. Ist diese noch ein Versandstück (obwohl ein Versendevorgang wie z.B. bei Stückgut an einen Endverbraucher gar nicht vorliegt, siehe auch Kap. 1.2.1 Versandstück "gilt nicht für Stoffe die in Tanks befördert werden"), mit der Folge das Kap. 1.1.3.6.2 (alt Rn. 10011) ADR anwendbar wäre.
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Sind Tankanlagen mit IBC-Zulassung Versandstücke
[Re: TDamm]
#42
18.03.2002 14:22
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Diese "Tankanlagen" für Baustellen wurden bewusst als IBC zugelassen, um die Regelungen des Unterabschnittes 1.1.3.6 ADR (alt: Rn. 10 011) nutzen zu können. Daher auch die max. Füllmenge von 950 l, die unter den höchstzulässigen 1000 l gemäß dieser Tabelle liegt. Da eine Zulassung als IBC erfolgt ist, handelt es sich in diesem Fall eindeutig um ein Versandstück gemäß Definition in Abschnitt 1.2.1 ADR. Der Begriff "Tankanlage" wirkt hier nur verwirrend. Damit kann bei Beförderungen eines derartigen IBC auf die orangefarbene Kennzeichnung, die Schriftlichen Weisungen oder auch auf die Fahrerschulung gem. 8.2.1 ADR verzichtet werden.
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Re: Sind Tankanlagen mit IBC-Zulassung Versandstücke
[Re: TDamm]
#43
16.05.2002 08:43
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Interessant wäre ob während des Transportes Armaturen montiert waren und ob die IBC-Prüfung auch mit montierten Armaturen erfolgt ist. <br>Auch die Frage ob die Befestigung als Ladungssicherung oder als fester Aufbau zu verstehen ist wäre interessant. <br>
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Re: Sind Tankanlagen mit IBC-Zulassung Versandstücke
[Re: DFK]
#44
16.05.2002 10:12
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TDamm
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Die Tankbehälter sind mit Amaturen usw. fest verbunden, welche bei der Beförderung in einem aufgebauten Amaturenschrank verschlossen sein sollten. Die Schleuche sowie die Zapfpistole werden teilweise lose um den aufgesetzten Amaturenschrank gelegt bzw. lagen auf dem LKW-Kipper. In wie weit bei der IBC - Prüfung durch das BAM die Amaturen angebracht waren, war nicht feststellbar. Die Ladungssicherung war nicht gegeben. Dieser "TC" stand auf der Ladefläche des Kippers. <br> <br>Auch in anderen Fällen (Tankanlage zugelassen als TC) gehen die Nutzer (Bauunternehmen) davon aus, dass bis 1000 Liter, wobei der Unterschied zwischen Benzin und Diesel unbekannt ist, kein ADR zu beachten sei. <br> <br>Bei der Annahme, dass eine IBC Tankanlage als Versandstück, mit der Folge der 10011, zu bewerten sei, fehlt es m.E. auch am Versenden eines versandfertigen Endproduktes des Verpackungsvorganges (herstellen und verpacken). Des Weiteren steht hier nicht das Versenden von Gefahrgut, sondern das Betanken von Baumaschienen im Vordergrund. Die Regelung der 10011 sollt jedoch den Stückgutverkehr erleichtern. Für Bauunternehmen gibt es eine Freistellung bis 450 Liter je Verpackung. Diese Regelung sollte m.E. nicht noch weiter ausgedehnt werden. <br> <br>Da im konkreten Fall die IBC - Prüfung eine Tankprüfung enthält, dieser Anlage auch als Tankanlage verwendet wurde, bin ich nicht von der Anwendbarkeit der 10011 ausgegangen. <br> <br>
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Sind Tankanlagen mit IBC-Zulassung Versandstü
[Re: TDamm]
#45
09.12.2002 18:00
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Hallo Herr Damm,
ich bin vielleicht etwas spät für die von Ihnen zu treffende Entscheidung, aber ich möchte trotzdem diese kommentieren. Ein zugelassener IBC fällt unter den Begriff Versandstück, auch wenn es etwas "artfremd" aussieht. Leider finde ich im ADR keine Regelung, dass ein Versandstück von einem Absender zu einem Endverbraucher befördert werden muss. Gilt nicht, dass auch die eigene Firma Empfänger sein kann, dann wäre doch die Beförderung o.k.. Durch die 1.1.3.6 kann der Beförderer/Absender die Freigrenzen ohne Probleme benutzen.
Weiterhin bin ich der Auffassung, dass durch die Erläuterung "Versandstück" in Kap.1.2.1 nicht inbegriffen ist, dass es einen Endverbraucher geben muss, sondern dass Verpackung erst dann im Sinne des ADR eine Verpackung ist, wenn alle notwendigen Arbeiten an der Verpackung beendet sind und das Gefahrgut eingebracht ist (Bsp. eine Kiste, deren Deckel nicht angebracht ist, aber mit Gefahrgut gefüllt ist, entspricht nicht dem Begriff Verpackung).
Zuletzt bearbeitet von UHeins; 10.12.2002 09:43.
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Re: Sind Tankanlagen mit IBC-Zulassung Versandstü
#46
10.12.2002 18:30
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TDamm
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Sehr geehrter Herr Hiltmann, es ist nie zu spät. Das Verfahren liegt noch beim Amtsgericht. Der Begriff Versandstück ist ja im Kap 1.2 ADR definiert. Der beförderte Gegenstand ist eindeutig eine mobile Tankanlage mit 950 Liter Diesel. Grundlage der IBC Zulassung ist u.a. eine Bescheinigung über die Dichtheitsprüfung sowie der Hebeprüfung des 950 l TC !!! Zusätzlich soll der IBC mit einem Tankschild ???? versehen werden (Auszug aus der Zulassung). Nun definiert das ADR, dass der Begriff Versandstück nicht gilt, für Stoffe die in ......, Tanks befördert werden. Mein IBC besteht aber im inneren aus einem TC. Da die IBC Prüfung jedoch höherwertig ist, wurde dieses Gerät als IBC zugelassen. Verwende man diesen IBC nun wieder als mobile Tankanlage, steht die Beförderung eines versandfertigen Endproduktes des Verpackungsvorganges (Def. Versandstück) und somit die Beförderung eines Versandstückes (Stückgut) im Hintergrund.
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Sind Tankanlagen mit IBC-Zulassung Versandstü
[Re: TDamm]
#47
11.12.2002 09:22
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Hallo Herr Damm, wenn der IBC zeitgleich eine Tankprüfung hat, so kommt diese aus den Vorschriften der TRbF, dort wird von Tanks gesprochen, da es dort keine IBC gibt. Meines Erachtens sind aber hier zwei Gesetzte zu ein und dem selben Gegenstand anzuwenden und ich muss als Nutzer prüfen, von welcher Rechtsvorschrift komme ich und was will ich prüfen. Prüfe ich den IBC gilt das ADR, prüfe ich die Füllsicherheiten, Doppelwandigkeit, Schnellverschluss(Grenzwertgeber o.ä.) bin ich in der VbF.
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