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Warntafeln #400 08.12.2002 19:20
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Dürfen Magnet-Warntafeln an einem Fahrzeug angebracht sein, wenn sich diese senkrecht zur Fahrzeuglängsachse befinden oder müssen diese Warntafeln aus Metall sein.
Die 15 - minütige Sichtbarkeit bezieht sich auf nach meiner Auffassung nur auf die Ziffern bei Warntafeln mit Nummern

Re: Warntafeln #401 09.12.2002 18:19
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Hallo Herr Hiltmann,
meines Erachtens ist im ADR das Verwenden von Mangnet-Warntafeln nicht verboten. Die 15-Minütige Sichtbarkeit nach 5.3.2.2.2 ADR muss m.E. aber auch gegeben sein. Denn wenn die Ziffern auf der Tafel 15 Minuten Band überstehen müssen, kann die Tafel ohne Ziffern (denn Tafel = Tafel) nicht bereits verbrannt sein. Ich gebe aber zu, dass gesetzesschematisch diese Regelung an diesem Ort unglücklich ist.
Auch gebe ich zu bedenken, dass sich Sammler solcher Mangnet - Warntafeln aber schneller bedienen können. Auch müsste die Festigkeit des Mangnetes auf Deutschen Straßen sehr groß sein.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Warntafeln [Re: TDamm] #402 09.12.2002 19:04
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Hallo Herr Damm,
wenn ich Ihre Antwort richtig verstanden habe, sind Sie auch der Auffassung, Magnet-WT sind zugelassen. Bei normaler Anbringung (sauberer Untergrund) hält die WT alle Geschwindigkeiten und Erschütteungen aus (wird auch so vom Hersteller garantiert). Dass Sammler sich der WT bemächtigen ist meist ausgeschlossen, da derartige WT bei Kleintransporten verwendet werden und bei Unterschreitung der 1000 Pkt-Regelung diese wieder entfernt werden. Trotzdem Danke für den Tipp, den man dem Fahrer nochmals mitgeben sollte, wenn er außerhalb des Fahrzeuges ein Pause macht.

Re: Warntafeln #403 10.12.2002 13:43
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Hallo Herr Hiltmann,
den Gedanken, dass der Fahrer die Tafeln beim Parken entfernt, hatte ich auch schon. Aber fällt nicht unter den Begriff "Beförderung" auch der Aufenthalt zwischen Beladeort und Entladeort? Re. Triebel aus Neuss hat sich dazu und zum BayObLG 3 ObOWi 30/2001, welches sich auch mit dem Begriff auseinandergesetzt hat, in der Zeitschrift Transportrecht 4/2002 geäussert. Für mich ist der Umfang des Begriffs "Beförderung" zur Zeit nicht ganz geklärt.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Warntafeln [Re: TDamm] #404 10.12.2002 17:54
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Hallo Herr Damm,
ich dacht mit meiner Aussage nicht daran, dass der Fahrer verbotener Weise die WT entfernt, sondern eher daran, dass, wenn er von einer Pause zurückkommt, nochmals nach seinen WT schaut.
Was den Begriff der Beförderung angeht, halte ich mich mal an das ADR, dort steht, dass der Fahrzeugführer die WT anbringen (öffnen) muss, wenn er die 1000 Pkt überschritten hat, er darf sie öffnen, wenn er unterhalb dieser Grenze ist. Aus der Mindespflicht (hat zu öffnen...)entnehme ich, dass er sobald die Pflicht (1000 Pkt) unterschritten wird die Wahl hat, offen lassen oder verdecken. Dabei spielt ein Belade/Entladeort keine Rolle, denke man nur an Sammelgutauslieferer.

Re: Warntafeln #405 10.12.2002 18:39
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Hallo Herr Hiltmann,

warum hat da aber der Gesetzgeber im § 10 GGVSE auch das nicht Verdecken der Warntafel mit einer Bußgeldnorm versehen?
M.E. gilt das nur, wenn er unter 1000 Punkte liegt. Bei einem Transport ohne Gefahrgut sind die §§ 1 ff GGVSE nicht zutreffend und damit das Gesetz als solches nicht anwendbar.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Warntafeln [Re: TDamm] #406 11.12.2002 09:44
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Hallo Herr Damm,
in § 9 (11) Nr. 9 b GGVSE wird auf Abschnitt 5.3.2.1.8 verwiesen und dort steht, dass die WT, die sich nicht auf die beförderten gefährlichen Güter oder deren Reste beziehen verdeckt oder entfernt sein müssen . Dies triff m.E. nur bei Tanks zu, wenn diese gereinigt und entgast sind. Wir hatten vor 1999 zwei obergerichtliche Urteile, die das Anbringen eine WT zum Inhalt hatte. Sowiet ich mich erinnere waren das die OLG Düsseldorf und das Bayrische OLG. Diese widersprachen sich, ein höchstrichterliches Urteil kam nie, da durch die dann eingeführte Rn 10011 eine Mindestpflicht festgelegt wurde, ein freiwilliges darüber hinaus aber nicht verboten wurde (ausgenommen waren hierbei immer die Tanks). Daher denke ich, dass die Vorschrift § 10 über das Nichtabdecken sich auf Tanks und/oder total leere Fahrzeuge bezieht und nicht auf Beförderungen unter 1000 Punkten.

Meine Frage war allerding sind WT aus Magnetfolie, so sie den RAL-Pikmentierungen und -Farben entsprechen zugelassen. Diese Frage sehe ich als ja beantwortet.


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