Vielen Dank fürs Teilen!
Auch wenn es nicht gefahrgutspezifisch ist, ist es ja doch ein eindrückliches Beispiel dafür, dass selbst bei der schlimmstmöglichen Konsequenz (Todesfall) nicht automatisch eine Pflichtverletzung vorliegt. Für unseren Bereich verdeutlicht das nochmal den Wert von guter Dokumentation und Unterweisung.
LG Phil