Hallo,
dass die IHK vergaß, meinen Geburtsort dort einzutragen.
Klar sollte man beim Erhalt des Schu!ungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten schon den Inhalt auf Richtigkeit überprüfen. Aber rufe einfach bei der IHK an, und die wird Dir schon sagen, "
wie man die Kuh vom Eis bekommt". Sollte eigendlich kein Problem sein. Schlimmer währe es gewesen, wenn z.b. das falsche Datum drauf gestanden hätte.