Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr
#38727
04.04.2025 09:47
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Maiki
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Hallo zusammen, ich bin Gefahrgut-Jungfrau und habe die letzte Woche damit verbracht, ein Eigenstudium in Gefahrgut zu absolvieren  Ich habe vor kurzem den Job gewechselt und soll unter anderem für den Versand unserer Produkte zuständig sein. In unseren Produkten sind Akkus in Steuergeräten verbaut und eine Powerbank muss zusätzlich mitgeschickt werden. Speziell geht es gerade um den Versand unserer Produkte in die USA. Während meines Eigenstudiums sind bei mir jetzt einige Fragen aufgetaucht, die mir bis jetzt leider niemand beantworten konnte und Herr Google hat mir auch unterschiedliche Angaben gemacht... Dem mag ich sowieso oft nicht vertrauen  Bei meiner Recherche bin ich auf das Forum gestoßen und habe festgestellt, dass es nur gut sein kann, wenn man ein paar Profis fragen kann, die sich grundsätzlich mit dem Thema auskennen und eventuell bei Fragen auch Kontakt zu den richtigen Ansprechpartnern herstellen können. Momentan sehe ich bei dem Thema nämlich noch etwas schwarz, ob das wirklich Sinn macht, dass ich als nicht ausgebildete Logistikkraft sowas überhaupt übernehmen kann  Vom Zoll-Thema mal ganz abgesehen  Ich versuche seit einer Woche unseren Ansprechpartner bei UPS zu erwischen, damit der mir auch schon mal weiterhelfen kann, aber da ist dauerbesetzt und man reagiert auch nicht auf Emails. Das Call-Center von denen war bis jetzt auch keine Hilfe. Da kriege ich im Nachgang bloß noch Emails, in denen ich gebeten werde, mein Problem zu schildern. Damit ich aber mal weiter komme, wende ich mich mal an Euch und hoffe, dass Ihr etwas Licht in mein Dunkel bringen könnt. Hier mal meine ersten Fragen: - Was gilt bei Akkus als Mindermenge? Geht es da um das Gewicht an sich oder um das Nettogewicht der Akkus? - Soweit ich richtig informiert bin, benötigt man dann keine spezielle Schulung, wenn es sich um eine Mindermenge handelt? - Wenn eine Schulung benötigt ist und ich dann mal in Urlaub bin, wer darf dann bei Bestellungen die Verpackung und den Versand überhaupt übernehmen? - Kann man die zwei Akkus innerhalb eines Paketes verschicken, in dem auch noch das eigentliche Produkt (Decke zur Magnetfeldtherapie) verpackt ist oder macht es Sinn, mehrere Sendungen zu machen? - Kann ich unsere bestehenden Versandkartons nutzen oder muss ich da spezielle neue Verpackungsmaterialien anschaffen? Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe! Liebe Grüße Maiki
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Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr
[Re: Maiki]
#38729
04.04.2025 10:07
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M.A.T.
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Hallo, Maiki und willkommen in den GG-Foren. "Eigenstudium" ist löblich aber nur ein erster, nicht ausreichender, Schritt. Wenn Sie per Luft GG versenden wollen, müssen Sie zuerst eine entsprechende Schulung für den Luftversand erfolgreich absolvieren. Ohne diese Schulung ist ein Versand weder erlaubt noch möglich. Eine aktuelle Ausgabe der Vorschriften ist ebenfalls unabdingbar. Der Begriff "Mindermenge" ist keiner, der klar definiert wäre. Möglicherweise meinen Sie entweder EQ oder de minimis. Davon, von der genauen Art und Kapazität der Liba und von den spezifischen Sonderlocken von Operator und State hängen die Beförderungsbedingungen ab. Sie benötigen für die Einschätzung der Versendbarkeit von Liba außerdem eine sog. Prüfzusammenfassung; diese bekommen Sie vom Hersteller der Liba oder des Gerätes. Auch eine Urlaubsvertretung oder Krankheitsvertretung muß geschult und geprüft sein. Ist übrigens im Landverkehr auch nicht prinzipiell anders, nur spricht man da von Unterweisung. Falls dieser Versand eine Ausnahme ist wäre die Beauftragung eines externen Spezialisten sinnvoll; falls der Versand zukünftig öfters notwendig wird kommen Sie um die entsprechende Schulung nicht herum. Wenn Sie die Schulung haben und die genannten Infos an der Hand gibt es hier im Forum einige Spezialisten, die Ihnen weiterhelfen können. Viel Erfolg und Gruß M.A.T.
Nachtrag: zur Einstimmung und als Lerngrundlage kann ich dieses Büchlein wärmstens empfehlen.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 04.04.2025 10:18. Bearbeitungsgrund: Literatur
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Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr
[Re: M.A.T.]
#38730
04.04.2025 10:53
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Maiki
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Hallo M.A.T., vielen Dank schon einmal =) Dass mein "Eigenstudium" nur ein erster Schritt ist, habe ich eh schon befürchtet. Hier hat gefühlt bis jetzt keiner auch nur einen halben ersten Schritt gemacht, und alle meinen, man muss nur die Aufkleber raufkleben und einen Zettel ausfüllen. Mein Eigenstudium kam dann dadurch, dass ich zumindest in der Theorie wusste, dass es so einfach nicht ist. Und von allen Seiten kommen dann neue - wahrscheinlich auch nicht wirklich fundierte - Kenntnisse, wie heute das mit der Mindermenge. Die Prüfzusammenfassung der Powerbank habe ich bereits, die von dem anderen Akku in dem Steuergerät lässt noch auf sich warten. Wenn es nach mir geht, würde ich das Thema tatsächlich an jemand externes geben, um sicher gehen zu können, aber das ist halt eine Geldfrage 
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Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr
[Re: Maiki]
#38731
04.04.2025 11:08
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M.A.T.
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Hallo, Maiki, zu einigen Punkten hier mein Kommentar. "ausfüllen" Es ist nicht damit getan, die Shipper`s (richtig) auszufüllen. Sie muß unterschrieben werden, und wer unterschreibt ist verantwortlich für die Angaben und Addressat von evtl. Forderungen, auch finanzieller Art, falls was nicht stimmt. Und die Chefetage ist nie ganz raus, Stichwort Delegation und Orga-Versäumnis.
Kosten Natürlich kostet externe Expertise. Dem ist aber entgegenzurechnen, was intern durch Schulung und Einarbeitung (die Schulung alleine ist notwendig aber aus meiner Sicht nicht hinreichend) an Opportunitätskosten anfällt. Ganz zu schweigen von Schadenersatz im Havariefall. Eine nicht unübliche Methode ist auch, sich bei überschaubarem Anfall an GG für jede UN-Nr. eine Handlungsanweisung erarbeiten zu lassen, nach der man geht. Die muß dann nur im Änderungsrhythmus (1 oder 2 Jahre) angepaßt werden. Ggf. benötigt Ihre Fa. für andere VT auch einen Gefahrgutbeauftragten, extern oder intern. Dafür gilt auch: Schulung alleine macht noch keinen Meister. Wohl die meisten hier im Forum würden unterschreiben, daß die Praxis weitaus mehr erfordert als die abgeschlossene Schulung hergibt.
Prüfzusammenfassung Gut, daß Sie das schon in die Wege geleitet haben. Falls Sie den Versand nach Schulung selbst machen: bei Luft unbedingt tagesaktuell die Abweichungen von Operator und State auf den IATA- und ICAO-Seiten prüfen; das gedruckte - sehr teure - Buch alleine reicht nicht. Gleiches gilt für allfällige Amendments innerhalb des Jahres.
Da Sie in Bayern sitzen: es gibt hier eine Spezialfirma für Liba, die möglicherweise für Ihr Haus interessant ist: https://www.lithium-batterie-service.de/de. Der GF, Herr Werny, ist als absoluter Profi auf dem Gebiet ausgewiesen. Und nein, ich bin weder beteiligt noch verwandt!
Viel Erfolg und Gruß M.A.T.
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Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr
[Re: M.A.T.]
#38732
04.04.2025 11:52
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Maiki
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Die Unterlagen bei der IATA sind tatsächlich ganz schön happig. Zumindest das, was ich bis jetzt gesehen habe. Danke übrigens für den Kontakt  Ich denke, der könnte tatsächlich interessant werden. Allerdings muss ich hier erst noch Überzeugungsarbeit leisten, dass es sich nun mal nicht um irgendeinen einfachen Versand handelt. Diese Handlungsanweisung, von der Sie sprachen, kann man sich demnach von einem externen Gefahrgutbeauftragten machen lassen? Nur, dass ich es richtig verstehe: - Ich frage zum Beispiel Herrn Werny, ob er für uns den Gefahrgutbeauftragten macht. - Er macht für uns diese Handlungsanweisung, nach der dann vorgegangen wird. - Wir benötigen aber trotzdem die Schulung, damit wir die Shippers richtig ausfüllen und unterschrieben dürfen (und wahrscheinlich noch andere Sachen machen dürfen). - In regelmäßigen Abständen lasse ich die Handlungsanweisung anpassen. Mein Gefühl sagt mir irgendwie jetzt schon, dass ich da nicht mit meiner Unterschrift drauf stehen möchte 
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Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr
[Re: M.A.T.]
#38733
04.04.2025 11:56
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Claudi
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Mindermenge mag ich nicht als Begriff. Es gibt erleichterte Anforderungen für kleine Batterien/ Zellen - unterschiedlich, ob mit/in Ausrüstung oder allein versendet. Was "klein" ist, ist gesetzlich geregelt (SV 188 ADR/ IMDG-Code, Section IB bzw. II der entsprechenden IATA Packing Instructions)
Es ist eine "Schulung" notwendig bzw. müssen die MA, die kleine Li-Batterien im Luftverkehr versenden, über ausreichende Anweisungen verfügen zu: • Klassifizierung der zu versendenden Lithium-Batterien • Dokumentation von Abläufen • Schriftliche Arbeitsanweisungen oder andere Dokumente einschließlich automatisierter Kontrollen • Überblick und Verständnis der dokumentierten Abläufe entsprechend der Arbeitstätigkeit • Nachweis der Einweisungen einschließlich Datumsangabe für alle Angestellten • Wiederholte Einweisungen mindestens alle zwei Jahre oder bei Änderungen • Rücklauflogistik, einschließlich Verkehrsträger und entsprechende Verbote
Quelle: 1.6 IATA DGR
Ausnahme: UN3090/ UN3480 ("allein reisende" Lithiumbatterien ohne Geräte) - hier ist IMMER eine richtige IATA-Schulung vom zertifizieren Anbieter mit Prüfung notwendig.
Versand nur mit Eigenstudium: nein. Nicht an der falschen Stelle sparen! Notwendige Schulungen absolvieren, ggf. Expertise einkaufen.
Einen Gefahrgutbeauftragten braucht man bei kleinen Batterien nicht.
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Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr
[Re: Claudi]
#38734
04.04.2025 12:03
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Claudi
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Diese Handlungsanweisung, von der Sie sprachen, kann man sich demnach von einem externen Gefahrgutbeauftragten machen lassen? Nur, dass ich es richtig verstehe: - Ich frage zum Beispiel Herrn Werny, ob er für uns den Gefahrgutbeauftragten macht. - Er macht für uns diese Handlungsanweisung, nach der dann vorgegangen wird. - Wir benötigen aber trotzdem die Schulung, damit wir die Shippers richtig ausfüllen und unterschrieben dürfen (und wahrscheinlich noch andere Sachen machen dürfen). - In regelmäßigen Abständen lasse ich die Handlungsanweisung anpassen. Ein GB kann im schlechtesten Fall kein Gefahrgut Luft/ es gibt keinen GB Luft und der hat das teure IATA-Buch nicht oder keine Erfahrung mit Batterien oder nur Ahnung von Straße/ Schiene/ Binnenschoff und/ oder See. Also nicht jeder GB kann das. Herr Werny kann das zweifelsfrei! Ihr benötigt keinen Gefahrgutbeauftragten als offiziell benannten Betriebsbeauftragten, aber ggf. Beratung. Ob ihr eine Shippers erstellen müsst oder nicht, kommt auf die Art der versendetes Artikel an: bei allein reisenden Batterien ja, bei in/mit Ausrüstung wahrscheinlich nein. Wenn ihr eine machen müsst, muss auch die Ware korrekt verpackt sein. Das erfordert bei euch nach CBTA geschulte Versender/ Verpacker (Module A+B) - offizielle IATA-Schulung mit zertifiziertem Trainer/ Prüfung. ODER: ihr lasst das einen externen Dienstleister machen - kostet natürlich etwas Geld. Ggf. bietet Herr Werny so einen Service neben der Beratung auch an. Wenn nicht, dann kann er definitiv Kontakte herstellen. Ob ausreichende Informationen/ Schulung nach 1.6 oder CBTA-Schulung nach 1.5 IATA DGR: muss alle 2 Jahre wiederholt werden. Wenn sich an den Vorschriften etwas ändert, muss die Handlungsanweisung geändert werden - ja.
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Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr
[Re: Maiki]
#38736
04.04.2025 12:51
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M.A.T.
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Hallo, Maiki, Handlungsanweisung. Kann ein externer Fachmann mit ausreichender IATA-Ausbildung (Gb gibt es für Luft nicht) machen, der dafür die internen Abläufe kennen muß. Lohnt sich nur bei überschaubarem GG-Aufkommen. Gb Ob Sie überhaupt einen für die anderen VT brauchen hängt von Ihrem GG-Aufkommen ab, siehe dazu die einschlägige dt. GbV. Für Luft hat Gb-Schulung nichts zu sagen. Evtl. haben Sie ja Vorlauf per Straße zum Flughafen, dann gilt ADR. Shippers Falls eine gebraucht wird kann auch das ein Externer für Sie erledigen, so vertraglich vereinbart und der die entsprechende Schulung hat. Sonst mit Schulung intern. Anpassen Wann immer die jeweiligen Vorschriften (nicht nur GG, auch GefStoff etc) sich ändern prüfen, ob was angepaßt werden muß. Gefahrgutrechtlich mindestens alle 2 bzw. 1 Jahr, wie ich vorher schon schrieb.
Ihrem Gefühl kann ich bei der Sachlage zustimmen. ;-) Gruß M.A.T.
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Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr
[Re: M.A.T.]
#38737
04.04.2025 13:13
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Maiki
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Hallo Claudi, hallo M.A.T., vielen lieben Dank auf jeden Fall schon einmal für die vielen Antworten. Eventuell war der Begriff Eigenstudium etwas missverständlich. Ich wollte damit nicht sagen, dass ich irgendwas ohne Schulung verschicken wollte. Ich möchte nur, dass alles richtig läuft und nicht nach Gutdünken einfach irgendwie erledigt wird. Dafür bin ich einfach zu perfektionistisch veranlagt  Daher mache ich immer erstmal ein wenig Recherche, um mal ein minimales Basiswissen zu haben, das dann erweitert wird  Ich werde jetzt Eure Antworten auf jeden Fall mal auch dafür verwenden, intern mitzuteilen, dass wir hier noch einen großen Handlungsbedarf haben. Auf jeden Fall mehr, als nur bei UPS einen Vertrag zu haben, dass die unsere Pakete verschicken.
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