Hallo, nein, der UFI-Code muss auf dem Gefahrstoff-Etikett angegeben werden. Das muss insgesamt nicht auf der Umverpackung wiederholt werden*, also auch nicht der UFI-Code.
*Die ECHA Guidance on Labelling and Packaging interpretiert in 5.4.2 die CLP-Verordnung so, dass Verpackungsbestandteile gekennzeichnet werden müssen, die quasi Teil der Produktverpackung sind und übrig bleiben, wenn die Transportverpackung (ob jetzt eine Folie oder ein Transportkarton) entfernt wurde.