unter Verschluss lagern
#38633
25.03.2025 15:08
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Phillip
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Hallo liebe Forengemeinde, ich habe mal eine Frage zu dem Thema Ware unter Verschluss lagern. Es gibt ja einige Stoffe die Entweder auf Grund ihrer Eigenschaften (z.B. CMR-Stoffe Kat. 1,2) oder wegen der Schutzmaßnahmen (P405- unter Verschluss aufbewahren) unter Verschluss gelagert werden müssen. Jetzt habe ich viel gelesen und bin mir unschlüssig was genau das bedeutet. Im Gesetzestext steht der ungefähre Wortlaut "CMR-Stoffe sind unter Verschluss zu halten oder so aufzubewahren oder zu lagern, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben". Danach wird noch gesagt, dass so etwas durch einen abschließbaren Bereich im Lager erreicht werden kann. Allerdings habe ich auch öfter gelesen dass ein umzäuntes Betriebsgelände mit Zugangskontrolle ausreichen kann.
Hat hier jemand vielleicht Erfahrung aus der Praxis?
Für hilfreiche Kommentare bin ich sehr dankbar.
Liebe Grüße Phillip
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Re: unter Verschluss lagern
[Re: Phillip]
#38634
25.03.2025 18:05
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M.A.T.
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Hallo, Phillip zu dem "umzäunten Betriebsgelände" hab ich eine Frage: wo haben Sie das gelesen? In einer amtlichen oder zumindest offiziösen Veröffentlichung, oder auf irgendeiner Internetseite? Das wäre aus meiner Sicht schon deshalb keine Alternative zu dem (für mich absolut eindeutigen) "unter Verschluß" wenn damit auch alle weder fachkundigen noch zuverlässigen Personen ebenfalls Zugang hätten, was eben nicht gestattet ist. Es sei denn, die Zugangskontrolle beschränkte sich nicht auf einen Pförtner, der die Kennzeichen notiert, sondern umfaßte eine qualifizierte Personenkontrolle mit Feststellung, ob diese Person durch Ausweis oder pers. Bekanntschaft selbst befugt ist. Für ein ganzes Betriebsgelände erscheint mir solches aber weder praktikabel noch sinnvoll, denn dann dürfte kaum noch jemand rein, vor allem keine Lieferanten oder Kunden oder Manager. Gruß M.A.T.
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Re: unter Verschluss lagern
[Re: M.A.T.]
#38635
26.03.2025 09:14
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Phillip
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Hallo M.A.T. das mit dem Betriebsgelände habe ich hier gelesen: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/43709Die Idee vom Chef war: alle Lagermitarbeiter zum Umgang mit diesem Stoff schulen, dann hat nur noch befugtes Personal zutritt weil unser Lager nur mit Schlüsselkarte zugänglich ist. Ich persönlich denke es wäre trotzdem besser den betroffenen Bereich des Regals zu umzäunen, ansonsten müssten ja bei jedem Audit die Teilnehmenden vor Beginn geschult werden. Gruß Phillip
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Re: unter Verschluss lagern
[Re: Phillip]
#38636
26.03.2025 10:28
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Andreas_K
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ich stimme M.A.T. zu, für ein ganzes Betriebsgelände funktioniert das nicht.
Was ist mit Besuchern, Reinigungspersonal, Handwerkern, die dann theoretisch auch Zugriffsmöglichkeit auf die Stoffe hätten?
Am besten den Chef davon überzeugen, eine vernünftige und funktionierende Regelung zu etablieren.
Warum Personal speziell vor einem Audit schulen?
Zu einem QM-System (ich unterstelle jetzt mal, dass ein solches auditiert werden soll?) gehört:
Schulungsbedarf ermitteln Schulung planen durchführen dokumentieren.
Wenn ich dann sehe, dass Schulungen nur unmittelbar vor Audits durchgeführt werden, habe ich schnell den Verdacht, dass man QM nicht aus Überzeugung betreibt, sondern nur, weil man ein Zertifikat haben muss
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: unter Verschluss lagern
[Re: Phillip]
#38637
26.03.2025 12:28
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M.A.T.
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Hallo, Phillip, wenn man die TRGS genau liest sieht man, daß je größer der zu kontrollierende Bereich umso weitergehende Maßnamen erforderlich sind. Ein einfaches Kabinett/Schrank (oder, je nach Menge, ein kleiner vergitterter Käfig oder größerer abgeschlossener Raum, mit Schlüsselkarte etc wäre da sicherlich einfacher, und wegen der geringeren Zahl der infrage kommenden Personen, auch sicherer.
Zum Audit sehe ich es so wie Kollege Andreas_K. Und mit der Schulung ist es nicht getan, die Zuverlässigkeit ist gleich wichtig. Aus meiner Sicht sogar wichtiger - Leute mit gesundheitlichen Problemen, oder in Lebenskrisen, oder mit fragwürdiger Gesinnung oder Vorstrafen, würde ich da eher nicht sehen wollen. Im Zweifelsfall ist weniger mehr.
Gruß M.A.T.
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Re: unter Verschluss lagern
[Re: Phillip]
#38643
26.03.2025 15:07
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Peter06
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Hallo Philipp, die Ausgestaltung des "Verschlusses" ist nur ein Punkt unter mehreren.
Wie schon M.A.T. schreibt ist Zuverlässigkeit und Fachkunde durch Schulungen mindestens genauso wichtig.
Erfahrungen aus meiner Lagerpraxis zu Stoffen mit Zugangsbeschränkung: Es geht bei den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung primär um den Selbstschutz der Mitarbeiter bzw. von Personen die in das Lager können und bewussten oder unbewussten Zugriff auf die besonderen Gefahrstoffe haben könnten. Bei kleinen Mengen setzen wir abschließbare Schränke ein (das können abhängig von den Eigenschaften der Stoffe auch simple Stahlspinde sein). Bei großen Mengen/Großgebinden ist es im üblichen Lagerregal (wie bei dir), kein zusätzlicher Zaun oder Absperrung innerhalb des Lagers. Außen lagernde Gase sind zusätzlich umzäunt und verschlossen. Sämtliche Mitarbeiter mit „denkbarem Kontakt“ bekommen jährlich eine Schulung zu Gefahrstoffen (die Idee von deinem Chef solltet ihr umsetzen). Dabei ist auch zu beachten, dass es logistische Prozesse außerhalb dem eigentlichen Lager-Verschlussbereich gibt. Auch dabei ist Zuverlässigkeit und Fachkunde gefordert, ebenso gelten Beschränkungen für Schwangere und Minderjährige. Das Betriebsgelände ist bei uns eingezäunt, die Zugangstore sind während den Geschäftszeiten für Kunden / Lieferanten / Dienstleister geöffnet. Zusätzlich gibt es diverse Hinweis- und Verbotsschilder zu gewolltem Verhalten dieser Geschäftspartner, insbesondere Kennzeichnung öffentlich zulässiger Bereiche und Zutrittsverbot für bestimmte Lagerbereiche. Fremde müssen sich anmelden, wenn Zutritt zum Lager nötig wäre und bekommen „Besucherausweise/beschriftete Warnwesten“ an denen sie erkennbar sind sowie eine Einweisung entsprechend ihrem Bedarf.
Im Übrigen unterliegen die betreffenden Stoffe/Gemische für Händler mindestens einer Anzeigepflicht bei der Gewerbeaufsicht. Im Zweifel kann man dort die Beurteilung des individuell geplanten Zugangsbeschränkungskonzepts anfragen.
Grüße, Peter .
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Re: unter Verschluss lagern
[Re: Andreas_K]
#38645
26.03.2025 17:37
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Phillip
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Hallo Andreas, ich meinte nicht die Mitarbeiter sondern die externen die am Audit teilnehmen. Wir sind Dienstleister in der Pharmabranche und werden deshalb regelmäßig von Kunden auditiert. Ansonsten stimme ich dir natürlich zu, die Mitarbeiter sollten immer gut geschult sein, egal ob Audit oder nicht.
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Re: unter Verschluss lagern
[Re: M.A.T.]
#38646
26.03.2025 17:42
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Phillip
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Hi M.A.T., ja da hast du Recht, die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter ist deutlich wichtiger. Ich denke mittlerweile, dass mein ursprünglicher Plan, einen Regalbereich zu vergittern, nicht praktikabel ist. Die Zahl an Paletten die bei uns unter Verschluss gelagert werden müssen schwankt zu stark. Dann lasse ich mir doch etwas anderes einfallen.
Danke und Gruß
Phillip
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Re: unter Verschluss lagern
[Re: Peter06]
#38647
26.03.2025 17:50
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Phillip
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Hallo Peter, gab es denn schonmal Stress mit den Behörden, wenn eure Paletten nicht extra verschlossen gelagert werden? Schränke oder ähnliches kommen bei uns leider nicht in Frage da wir nur Paletten lagern. Das mit der Anzeigepflicht habe ich auch schon mal gelesen, bin mir aber nicht sicher ob dass für uns zutrifft da wir kein Händler sind. Wir lagern die Waren zwar aber sind zu keinem Zeitpunkt Eigentümer. Ob die Pflicht dann trotzdem gilt muss ich mal herausfinden. Schulungen werde ich auf jeden Fall anstoßen, vor allem weil wir auch CMR-Stoffe lagern, aber das ist ein anderes Thema. Vielen Dank für deinen Kommentar. Liebe Grüße
Phillip
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Re: unter Verschluss lagern
[Re: Phillip]
#38650
26.03.2025 18:08
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M.A.T.
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Hallo. Eventuell kann der Besitz (als Lagerbetreiber ist man Besitzer) hier genauso wie das Eigentum eine Verpflichtung mit sich bringen. Andernfalls würde das gesamte gefahrstoffrechtliche und gefahrgutrechtliche Schutzkonzept durch einfache Subkontraktierung ausgehebelt werden können. M.A.T.
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ADR 2025
von UBurkhard - 28.03.2025 09:25
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