Ursprünglich geschrieben von: StefanMUC1

Wie viele Sprachversionen von schriftlichen Weisungen werden den in der Regel im LKW mitgeführt? Die Nationalität des Fahrers kriegt man ja noch auf der ADR-Card raus, aber dann auch noch die richtig Sprachversion zu erwischen? Das finde ich zu zeitaufwendig und auch nicht in der Verantwortung des Verladers.


Der Beförderer muss wissen, welche Sprache seine eingesetzten Fahrer sprechen.
Es wird in der Regel 1 Sprachversion mitgeführt - eine, die der Fahrer lesen und verstehen kann.
Wenn weitere Fahrzeugbesatzung dabei ist (Beifahrer, sofern zulässig und kein Fahrgast), muss auch diese die Schriftlichen Weisungen lesen und verstehen können - ggf. also auch in einer zweiten Sprachversion für den/ die Beifahrer.