Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: Claudi]
#38472
06.03.2025 08:24
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Angelina
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Hallo Claudi, nein, das wollte ich auch auf die Kiste machen  Sorry, hab mich nicht richtig ausgedrückt  Ich meinte eher so Warnsymbole etc. weil die ja aktiviert sind ! Unsere Kisten die wir bestellen ,sind eigentlich immer behandelt ,weil es bei den meißten Ländern zur Pflicht geworden ist. Die Kiste am besten natürlich noch mit Folie ausschlagen und die kann denn oben an den Polen auch verschließen. Vermiculite unten in die Kiste mit rein , wäre evtl. von Vorteil, oder was meint Ihr ?  Gruß ...und eine guten Morgen 
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Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: Angelina]
#38475
06.03.2025 08:50
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Claudi
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Kann man machen, muss aber nicht. Da sollte nix auslaufen... vielleicht eher Pfeile dran, damit keiner die Kiste auf die Seite legt?
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Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: Angelina]
#38476
06.03.2025 09:18
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M.A.T.
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Hallo, Angelina, Aufsaugmaterial hielte ich für überflüssig wenn die Batterie auslaufsicher ist. Würde nur darauf achten, daß sie in der Kiste nicht verrutschen kann. "Hier Oben" oder so schadet nichts, nutzt aber nach meiner Erfahrung kaum was. Gruß M.A.T.
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Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: M.A.T.]
#38477
06.03.2025 09:32
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Peter06
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Vermutlich meinen Sie mit "einstellen" daß die Programme entsprechend konzipiert und programmiert werden? Bei der Konzeption von Software kann das natürlich berücksichtigt werden, aber nur indirekt. Abgesehen von den wenigen namentlich genannten Gütern ist eine Freistellung nur fallweise entscheidbar. Würde es begrüßen, wenn von Kollegen zu diesem Thema Anregungen und Kritik kämen.
Hallo M.A.T. ich fände es sinnvoller das Thema Softwarearchitektur, Datenmodell und Prozessteuerung als separate Diskussion zu eröffnen als hier weiter zu vertiefen. Die tatsächliche Anwendung einer Freistellung kann in der Regel nicht eindeutig aus den Stammdaten bestimmter Produkte ermittelt werden (auch nicht mit KI), sondern basiert auf Informationen die ein IT-System zusätzlich aus Prozessdaten bekommen kann oder ein geschulter Anwender erfasst es explizit zu einem Datenobjekt, z.B. dem Versandstück und am besten noch kombiniert mit einer Plausibilitätsprüfung des IT-Systems. Auf die im Transport angewandte Sondervorschrift muss nach ADR meiner Kenntnis nach nur dann im Beförderungspapier hingewiesen werden, wenn es in der Sondervorschrift selbst ausdrücklich verlangt ist. Das sind sehr wenige, mir bekannt ist SV 310, SV 363 (nur kombiniert mit umfangreichem Brennstoffinhalt), SV 373, SV 376, SV 378, SV 662. Es spricht doch nichts dagegen, darüber hinaus angewandte SV auch aufzuführen, insbesondere wenn sich daraus Pflichten für weitere Prozessbeteiligte ergeben, wie z.B. spezifische Ladungssicherung bei SV 598 oder fahrzeugbezogene Grenzwerte wie bei SV 658. Deren konkrete Benennung, z.B. SV 598 ist doch für alle Beteiligten griffiger als die nach 5.4.1.5 beschriebene Möglichkeit "keine Güter der Klasse 8". Grüße, Peter
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Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: Peter06]
#38478
06.03.2025 09:57
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M.A.T.
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Hallo, Peter06 Ich habe jetzt meinen Post an diesen Faden angehängt und nun können Sie Ihren ja dorthin hängen. Werde auch mit Zitat dort auf Ihren antworten. Danke für die Anregung Gruß M.A.T.
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Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: Peter06]
#38486
07.03.2025 06:48
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DJSMP
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Die Frage ist für mich eher, warum es die SV 598 überhaupt gibt, zumal man ja in der Vergangenheit mehrere schwere Unfälle (Berlin, Rheinland-Pfalz) hatte. Aber das Thema Lobby hatten wir ja schon...
Und ja, ich habe auch Kunden, die die SV 598 nutzen und ich leider zähneknirschend meine eigene Meinung zurückhalten muss.
Hallo DJSMP, deine pauschale Kritik an der Existenz von SV 598 und an "Lobbyarbeit" kann ich nicht nachvollziehen. Die Regelwerke für SV 598 sind klar und bei deren Einhaltung kann ich gegenüber dem bezettelten, regulären Gefahrgut keine reduzierte Sicherheitsstufe erkennen. Bei uns gehen wöchentlich > 1000 einzelne Batterien der UN 2794 und UN 2800 europaweit raus. Von Unfällen ist mir nichts bekannt. Die Kontrollen der Überwachungsbehörden in dieser Hinsicht sind ebenfalls da, die Ladungssicherung ist dabei der Hauptaspekt. Es geht bei deinen Kunden wohl eher um das Thema "wenn freigestellt, dann ist es kein Gefahrgut". Eventuell sollte die Grundhaltung der dort Beteiligten durch stete Benennung des Problems geändert werden. Und eventuell motiviert auch jeder Bußgeldbescheid zu Maßnahmen, was ich wiederum als die zweitbeste Lösung empfinde. Ein Thema wäre eventuell auch, dass die IT-Systeme so eingestellt werden, dass die Dokumente auch "freigestelltes Gefahrgut" ausweisen und so das Problembewusstsein geschärft wird. Grüße, Peter Hallo Peter, SV 598 erlaubt eine komplette Freistellung neuer (und auch gebrauchter) Batterien vom ADR und nennt dort nur die Bedingung "gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert", "Trageeinrichtung, außer..", "außen keine gefährlichen Spuren", "Sicherung gegen Kurzschluss". Ich kommuniziere eine Erfüllung aller Bedingungen aber ich kann in der Aufzählung nicht mal erkennen, dass alle Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen. Die Ladungssicherung ist die eine Seite und absolute Grundvoraussetzung. Aber mindestens genauso wichtig ist für mich der Schutz gegen Kurzschluss. In beiden Aufzählungen der SV 598 fehlt das "und" vor der Sicherung gegen Kurzschluss. Und wenn du mich direkt fragst: Das ist für mich nicht sicher! Das ist eine bewusste Inkaufnahme eines "gewissen Risikos um die Batterielogistik zu vereinfachen". Und was das mit der Grundhaltung meiner Kunden zu tun haben soll, weiß ich auch nicht. Unfall Berlin: Unfall BerlinDie P801a wurde in der Folge u.a. auf Grund des fehlenden Schutzes gegen Kurzschluss gestrichen und die P801 angepasst. In dieser Verpackungsanweisung ist jetzt sowohl für neue Batterin in (1) e. als auch für gebrauchte Batterien in (2) f. ein Schutz gegen Kurzschluss gefordert. Und in beiden Fällen steht sauber ein "und". Die Verpackungsanweisung gilt allerdings nur bei "Beförderung als Gefahrgut nach ADR". Von daher ist die Verpackungsanweisung vollkommen wirkungslos, wenn alle die SV 598 anwenden und dort kein diesbezüglicher Bezug hergestellt wird. In der SV 598 fehlt das "und" vor dem Kurzschluss. So kann man die SV unterschiedlich interpretieren. bei deren Einhaltung kann ich gegenüber dem bezettelten, regulären Gefahrgut keine reduzierte Sicherheitsstufe erkennen Die Argumentation ist ja auch in Ordnung. Aber ist ist eben eine Lobbyregel. Es finden sich bestimmt ganz viele andere gegenständliche Gefahrgüter mit ähnlichem Gefahrenumfang, die aber diese Erleichterungen nicht genießen und statt dessen brav ein eine zumindest starke Außenverpackung gepackt werden und die Versandstücke auch gekennzeichnet werden müssen. Die SV 598 ist und bleibt eine Lobbyregel, die man selbstverständlich auch anwenden darf, wenn sie da ist. Nur muss sie mir ja nicht gefallen.
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Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: Peter06]
#38487
07.03.2025 08:14
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DJSMP
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[quote=M.A.T.]
ich fände es sinnvoller das Thema Softwarearchitektur, Datenmodell und Prozessteuerung als separate Diskussion zu eröffnen als hier weiter zu vertiefen. Da bin ich insgesamt der gleichen Meinung. Die Threaderstellerin hatte ja ein Thema angefragt. Und da sollten wir (auch im Hinblick auf eine Diskussion zur Sondervorschrift) jetzt auch dabei bleiben. :-)
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Re: UN2794 gefüllt mit Säure 150 cm hoch
[Re: DJSMP]
#38488
07.03.2025 09:59
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M.A.T.
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Ich kommuniziere eine Erfüllung aller Bedingungen aber ich kann in der Aufzählung nicht mal erkennen, dass alle Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen. Die Ladungssicherung ist die eine Seite und absolute Grundvoraussetzung. Aber mindestens genauso wichtig ist für mich der Schutz gegen Kurzschluss. In beiden Aufzählungen der SV 598 fehlt das "und" vor der Sicherung gegen Kurzschluss. Und wenn du mich direkt fragst: Das ist für mich nicht sicher! Das ist eine bewusste Inkaufnahme eines "gewissen Risikos um die Batterielogistik zu vereinfachen". Und was das mit der Grundhaltung meiner Kunden zu tun haben soll, weiß ich auch nicht.
Hallo, DJSMP, diese Aufzählung ist aber doch grammatikalisch ein ganzer Satz und wird durch einen Punkt abgeschlossen. Ich sehe da keine Argumentation, nach der man nicht alle Satzbestandteile anwenden muß, ohne den Satz auseinanderzureißen. Für mich sind daher alle genannten Punkte gleichzeitig einzuhalten. - Software-Thema: hab meinen Text schon verschoben, siehe oben. Gruß M.A.T.
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