LQ
#38473
06.03.2025 09:38
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Roland27
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Guten Morgen,
ich benötige wieder eure Hilfe.
Darf ich bei LQ Sendungen im Beförderungspapier das Bruttogewicht der Sendung als Nettogewicht angeben. Mir fehlen die Anhaltspunkte um zu begründen das es lt. ADR verboten ist, allerdings bin ich mir auch nicht ganz sicher.
Danke für eure Hilfe.
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Re: LQ
[Re: Roland27]
#38474
06.03.2025 09:49
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Claudi
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Hallo,
nach ADR braucht man kein Beförderungspapier für LQ. Wenn man irgendwelche Zettel/ Frachtbriefe etc. mitgibt, einfach reinschreiben: Bruttogewicht ...
IMDG-Code/ See/ IMO-Erklärung: es müssen nicht alle Angaben komplett ausgefüllt werden - die Spalte "Bruttomenge (Volumen/Masse), Gross quantity (volume/mass), Nettomenge (Volumen/Masse) Net quantity (volume/mass), Netto Explosivstoffmasse Net explosive mass" (kann je nach Vorlage auch anders beschriftet sein) muss nicht mit allem ausgefüllt werden.
Schreib rein "gross weight xx kg". Es kann sein, dass die Reederei aber Angaben zur Nettomenge haben will, z. B. auch Angaben Anzahl/ Menge je Innenverpackung. Ist zwar nach IMDG-Code nicht Pflicht, aber wenn die Reederei die Angabe braucht, muss man die denen geben (oder die Sendung wird eben nicht angenommen).
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Re: LQ
[Re: Claudi]
#38480
06.03.2025 11:02
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Roland27
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Hallo Claudi,
danke für deine schnelle Rückmeldung. Wenn ich aber darauf bestehe das uns der Kunde die Daten übermittelt, sollte man sich dann nicht an die Regeln im ADR halten und das Nettogewicht im Beförderungspapier angeben. Bekomm ich dann bei einer Kontrolle Schwierigkeiten?
Gruß Roland
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Re: LQ
[Re: Roland27]
#38481
06.03.2025 11:11
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M.A.T.
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Hallo, Roland27 Für die Straße ist auch bei LQ möglich, daß bei Divergenz zwischen Papier und Vorschrift zu diesem Punkt etwas beanstandet wird. Für den Seeverkehr ist die Beanstandung m.E. sicher, außerdem greifen meist noch reedereiinterne Vorgaben (egal ob über AGB bekannt oder "nachgereicht"). Für die Verwiegung ist Brutto zwingend; für evtl. Leckagen ist Netto aus meiner Sicht notwendig. Gruß M.A.T.
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Re: LQ
[Re: M.A.T.]
#38483
06.03.2025 11:42
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Roland27
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Hallo M.A.T,
tatsächlich meinte ich nur die Straße, entschuldige wenn ich das falsch kommuniziert habe.
LG
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Re: LQ
[Re: Roland27]
#38484
06.03.2025 11:48
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M.A.T.
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Hallo, Roland27, kein Problem, alles im grünen Bereich. Wollte nur beide Möglichkeiten abdecken. Im Luftverkehr ist es ja noch mal ne Ecke schärfer, weil da nach allen Berichten, die ich kenne, die sog. Checker an ihren Checklisten kleben und keine Hemmungen haben, kostenintensive Zurückweisungen auszusprechen. Gruß M.A.T.
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Re: LQ
[Re: Roland27]
#38485
06.03.2025 14:40
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Claudi
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Hallo Claudi,
danke für deine schnelle Rückmeldung. Wenn ich aber darauf bestehe das uns der Kunde die Daten übermittelt, sollte man sich dann nicht an die Regeln im ADR halten und das Nettogewicht im Beförderungspapier angeben. Bekomm ich dann bei einer Kontrolle Schwierigkeiten?
Gruß Roland Dann ist euer "Beförderungspapier" (also ein Dokument, welches freiwillig zur Information Gefahrgutangaben enthält) freiwillig und du kannst reinschreiben, was du magst. Ich würde da auch ausdrücklich LQ, Begrenzte Menge oder ähnl. vermerken, damit bei einer Kontrolle klar ist, was es ist. Und wenn dann Bruttomasse: ... da steht, gibt es keinen Grund, irgendwas zu beanstanden.
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ADR 2025
von UBurkhard - 28.03.2025 09:25
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