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Prüfzertifikat Lithium-Ionen Batterien #38346 20.02.2025 14:40
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Roland27 Offline OP
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Hallo,

frage in die Runde.

wie muss ein Prüfzertifikat von einer Lithium Ionen Batterie aussehen das von einer ausgebildeten Elektrofachkraft ausgestellt wurde?
Für den Transport ist es ja wichtig ob sich die Batterie in einem kritischen oder unkritischen (nur defekten) Zustand befindet.

Gibt es irgendwelche Merkmale z.B. DIN Normen oder ähnliches das ein Prüfzertifikat haben muss?


Gruß Roland

Re: Prüfzertifikat Lithium-Ionen Batterien [Re: Roland27] #38347 20.02.2025 14:42
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M.A.T. Online
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Hallo, falls Sie die Prüfzusammenfassung nach Gefahrgutrecht meinen - die Anforderungen sind dort beschrieben. Die Fundstelle ist HBPuK, Teil III, 38.3 Absatz 5.
Die zuständige Behörde für Fachauskünfte ist in D nach § 18 GGVSEB die BAM. Die "ausgebildete E-Fachkraft" sehe ich nicht so recht als dafür hinreichend, aber das läßt sich sicher im Gespräch mit der BAM klären. Es gehören ja eine ganze Reihe von Labortests dazu, die nicht einfach mit dem Multimeter zu erledigen sind.
Gruß
M.A.T.

Re: Prüfzertifikat Lithium-Ionen Batterien [Re: Roland27] #38352 20.02.2025 15:32
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Roland27
Hallo,

frage in die Runde.

wie muss ein Prüfzertifikat von einer Lithium Ionen Batterie aussehen das von einer ausgebildeten Elektrofachkraft ausgestellt wurde?
Für den Transport ist es ja wichtig ob sich die Batterie in einem kritischen oder unkritischen (nur defekten) Zustand befindet.

Gibt es irgendwelche Merkmale z.B. DIN Normen oder ähnliches das ein Prüfzertifikat haben muss?


Gruß Roland


Um was für ein Zertifikat geht es denn genau?
Die Prüfzusammenfassung, die M.A.T. beschrieben hat, gilt ja für ein Baumuster und beschreibt nur, dass Baumuster eines konkreten Batterietyps erfolgreich die Prüfreihe nach UN38.3 Handbuch Prüfungen und Kriterien durchlaufen hat. Über den Zustand der konkret zu befördernden Batterie sagt das nix aus.

Es geht wohl um die Beurteilung des Zustandes wie in SV 376 ADR etc. beschrieben. Dazu gibt es keine verbindlichen Regeln. Das soll "eine Einschätzung oder Bewertung auf der Grundlage von Sicherheitskriterien des Zellen-, Batterie- oder Produktherstellers oder eines technischen Sachverständigen mit Kenntnis der Sicherheitsmerkmale der Zelle oder der Batterie" sein. Frag mal bei Batterieherstellern nach Sicherheitskriterien. Was konkreteres als "Sichtbare Defekte? Aufgebläht? Riecht komisch? Verschmort oder heiß? Klappert was? Sagt das Batteriemanagement irgendwas?" habe ich persönlich noch nicht gesehen.
Es gibt Fragebögen (Stihl hat einen online, der sich u.a. an Verbraucher richtet, die was zurückschicken wollen), einige arbeiten mit einem Punktesystem - Mängeln werden Punkte zugewiesen und am Ende kommt dann grün, gelb oder rot (siehe unten) raus.

Ob eine Elektrofachkraft das beurteilen kann - auch mit Fahrzeug-HV-Zusatzqualifikation? Keine Ahnung.
Kann das ein Gefahrgutbeauftragter beurteilen - also ich kann es nicht, kA was andere können oder sich zutrauen.

Genau diese Frage: "Ist die Batterie noch iO (grün) oder doch schon defekt unkritisch (gelb) oder defekt kritisch?" finde ich in der Praxis total schwierig.

Aber wie eine qualifizierte Begutachtung formell aussehen muss, dazu gibt es keine Vorgaben. Schriftlich, nachvollziehbar wenn jemand danach fragt. Es muss kein Siegel, Formblatt oder sonstige Formalie eingehalten werden.

Re: Prüfzertifikat Lithium-Ionen Batterien [Re: Roland27] #38353 20.02.2025 15:44
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M.A.T. Online
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Hallo, falls Sie allerdings ein Zertifikat für kritisch/nicht kritisch suchen, wurde Ihnen schon eine Antwort zusammengestellt.
Sie finden außerdem eine kurze Auflistung von Faktoren in der SV 376 ADR. Diese Auflistung hat aber nur sehr begrenzten Erkenntniswert, weil sie keine Grenzwerte oder Kriterien nennt, anhand deren die Faktoren zu bewerten sind. Dies aus meiner ganz persönlichen Sicht deshalb, weil die Vorschriftenmacher international selbst nicht wissen, wo die Grenzen liegen. Und deshalb würde ich jeden Li-Akku, der auch nur einen der äußerlich erkennbaren Faktoren (Formänderung, Wärme, Beschädigung) erkennbar aufweist, als kritisch einstufen.
Gruß
M.A.T.

Re: Prüfzertifikat Lithium-Ionen Batterien [Re: M.A.T.] #38354 21.02.2025 00:06
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, falls Sie allerdings ein Zertifikat für kritisch/nicht kritisch suchen, wurde Ihnen schon eine Antwort zusammengestellt.
Sie finden außerdem eine kurze Auflistung von Faktoren in der SV 376 ADR. Diese Auflistung hat aber nur sehr begrenzten Erkenntniswert, weil sie keine Grenzwerte oder Kriterien nennt, anhand deren die Faktoren zu bewerten sind. Dies aus meiner ganz persönlichen Sicht deshalb, weil die Vorschriftenmacher international selbst nicht wissen, wo die Grenzen liegen. Und deshalb würde ich jeden Li-Akku, der auch nur einen der äußerlich erkennbaren Faktoren (Formänderung, Wärme, Beschädigung) erkennbar aufweist, als kritisch einstufen.
Gruß
M.A.T.


Das Problem ist, dass diese Entscheidung zu rot massive logistische Folgen hat: hochkomplexe Hochsicherheitsverpackung, kennzeichnungspflichtiger Transport, Lagerung ggf. vielfach ausgeschlossen.
Wenn man ein Batteriemodul hat, bei dem irgendwann zwischen Herstellung und jetzt jemand ne Schraube zu stark angezogen hat und ein Stück Plastik weggeplatzt ist oder ein Kratzer im Gehäuse ist, die Batterie aber sonst keine Fehlfunktionen aufweist, ist sie sehr wahrscheinlich nicht kritisch.
Ein Servicetechniker, der einen Akku tauscht, kann einen nichtkritischen Akku vom Einsatzort mit in die Firma bringen und dort fachgerecht sammeln/ entsorgen. Bei einem kritischen geht das nicht.
Wenn ich einen aufgeblähten Laptopakku zu Hause habe, der aber völlig friedlich ist (und den ich ggf. noch 48 h unter Wasser hatte), kann ich den kritisch nicht zum Recyclinghof fahren, unkritsch schon.


Ja, mit worst case macht man sicherheitsmäßig nichts falsch, aber wir sind (interne oder externe) Berater und die Leute, die unsere Beratung nutzen, wollen wissen: was müssen wir machen, was muss ein? Und ja, auch, wie geht es möglichst wirtschaftlich und einfach. Das ist bei Batterien komplex und ich wünschte mir konkretere Handlungsleitfäden dazu. Und ja, jemand (nicht der GB) muss die Verantwortung tragen für die Festlegung des Zustandes.


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