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Gerät/ Maschine oder Fahrzeug, welche UN-Nummer? #38295 18.02.2025 13:05
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sonnenblume85 Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe versucht eine ähnliche Fragestellung zu finden. Aber bin nicht fündig geworden.

Mein Problem ist:

es soll ein Agraranhänger versendet werden (kann man an den Traktor) hängen. In diesem ist aber eine sehr große Lithium-Ionen Batterie verbaut (diese braucht es für den Betrieb und die Software). Es gibt keine Sitzplätze oder ähnliches.

Der Batteriehersteller sagt: UN 3480 und wenn eingebaut UN 3171.

So nun habe ich im ADR gelesen, dass in SV 388 steht, dass batteriebetriebene Geräte mit Lithium-Ionen Batterien unter UN 3481 Li-Ionen Batterie in Ausrüstung, fallen.
Ein Fahrzeug ist es laut Definition in SV 388 nicht.
Wenn ich aber UN3481 habe, dann müsste ich den Anhänger verpacken und kennzeichnen. Dies wird schwierig umsetzbar sein, da das Ding fast die ganze Ladefläche einnimmt.

Bei Fahrzeugen gibt es eine Freistellung. Kann ich das auch freistellen?
Ein Kollege meinte, dass ich den Hänger in seinen Augen nur getrennt von der Batterie versenden kann. Die Batterie alleine wäre dann UN 3480.

Sieht Jemand eine Möglichkeit die Batterie verbaut in der Agrarmaschine zu versenden?

Vielen lieben Dank :-)

Re: Gerät/ Maschine oder Fahrzeug, welche UN-Nummer? [Re: sonnenblume85] #38296 18.02.2025 13:13
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Claudi Offline
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Hi sonnenblume85,

UN3171 ist quasi veraltet, weil nach ADR 2025 derartige Fahrzeuge UN3556 sind (ok, mit Übergangsfrist UN 3171, aber soviel zu Aussagen von Herstellern...).

Schau mal über UN3556 in die SV669. Das könnte doch passen, wenn dieser mit "einer Einrichtung zur Speicherung und Erzeugung elektri­scher Energie angetrieben wird und die für die Verwendung während einer Beförde­rung vorgesehen ist".
Der Anhänger wird also, durchaus logischerweise, wie ein Fahrzeug behandelt. D.h. UN3556 mit Freistellung nach SV666.

Re: Gerät/ Maschine oder Fahrzeug, welche UN-Nummer? [Re: Claudi] #38297 18.02.2025 13:46
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sonnenblume85 Offline OP
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Hallo Claudi,

nein, UN 3556 passt in meinen Augen nicht.
Es handelt sich nach SV388 Definition Fahrzeug, um kein Fahrzeug. Außerdem wird die Batterie während des Transportes nicht verwendet. Sie wird erst auf dem Feld verwendet. Also passt dies leider auch nicht.

Vielen Dank

Re: Gerät/ Maschine oder Fahrzeug, welche UN-Nummer? [Re: sonnenblume85] #38298 18.02.2025 13:59
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Claudi Offline
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SV669 sagt ja, dass Anhänger wie Fahrzeuge behandelt werden (relativiert also die Definition in SV388), aber die Batterie muss eben während der Beförderung verwendet werden... passt also hier wirklich nicht.

UN3536 passt auch nicht, das wäre ja Bereitstellung der Energie außerhalb.

UN3480 fällt aber auch weg, das wäre nur die Batterie, aber hier ist ja Ausrüstung mit dabei.

Dann UN3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN
P903 (4): Große Ausrüstungen dürfen unverpackt [..] zur Beförderung aufgegeben werden, sofern die Zellen oder Batterien durch die Ausrüstung, in der sie enthalten sind, gleichwertig geschützt werden.

Dann ist der Anhänger eine große Ausrüstung. Ich denke, die Batterie ist gleichwertig geschützt? Batterien muss außerdem gegen Kurzschluss geschützt sein. Ausrüstung muss deaktiviert/ ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigte Inbetriebsetzung während der Beförderung geschützt sein.
Eine Verpackung ist nicht erforderlich.
Gefahrzettel 9A und UN3481 außen dran und dann halt Gefahrguttransport </> 1000 Punkte je nach Batteriegewicht. Prüfzusammenfassung der Batterie muss existieren, Batterie natürlich "grün"/ unbeschädigt.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 18.02.2025 13:59.

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