Versand von GG in Umverpackung
#37345
21.08.2024 12:45
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Markus280680
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Hallo zusammen,
ich habe Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ich habe eine Li-Ion Batterie, ADR konform verpackt und gekennzeichnet (Kiste 4G). Dazu noch ein Paket mit nicht ADR relevantem Zubehör.
Kann ich diese beiden Versandstücke zusammen in einer normalen Kartonage als Umverpackung versenden? Natürlich als Gefahrgut gekennzeichnet.
Oder muss die Umverpackung auch ADR konform sein, obwohl der GG Artikel ja schon entsprechend verpackt wurde.
Hier geht es um Kostenersparnis von eventuell unnötiger, doppelter Verpackung mit kostenintensiver 4G Kartonage....
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Re: Versand von GG in Umverpackung
[Re: Markus280680]
#37346
21.08.2024 13:58
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M.A.T.
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Hallo, soweit Ihre Liba-Sendung einer der Liba-UNNR zugeordnet ist, finden Sie in Spalte 9b keine MP-Vorgaben. Auch für eine Umverpackung existieren keine Zusammenpackverbote; die allgemeinen Vorgaben in 4.1 sind natürlich immer einzuhalten; Bauartprüfung etc. für Umverpackungen gibt es nicht, da sie nur ein Lade- und Handhabungshilfsmittel sind und die eigentliche Verpackung bereits die Sicherheitsfunktion erfüllt. Natürlich sind für die Umverpackung die Vorgaben aus Kapiteln 5.1 und 5.2 einzuhalten. Gruß M.A.T.
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Re: Versand von GG in Umverpackung
[Re: M.A.T.]
#37347
21.08.2024 14:19
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Claudi
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MP-Sondervorschriften wären hier gar nicht relevant und die Abwesenheit selbiger hieße, dass man LiBatts nicht mit anderem GG zusammen packen darf.
Hier soll aber "nur" zusammengeladen werden, was bei LiBatts kein Problem darstellt, zumal mit Nichtgefahrgut.
Umverpackung kann alles mögliche sein, von Folie über Stülpkarton, Holzkiste oder was auch immer nützlich und sinnvoll erscheint. Kennzeichnung mit Gefahrzettel 9A, UN-Nummer + "Umverpackung" außen anbringen, wenn Gefahrzettel 9A und UN-Nummer nicht von außerhalb der Umverpackung eindeutig sichtbar sind (oder weil man es gern machen möchte, um Diskussionen vorzubeugen).
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Re: Versand von GG in Umverpackung
[Re: Claudi]
#38205
07.02.2025 13:08
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GG1981
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Hallo,
ich bin neu hier und habe folgende Frage:
Wenn ich Kanister, die gefahrgutrechtlich zugelassen sind, in einer Umverpackung (Kiste aus Pappe) transportieren möchte, muss dann die Kiste aus Pappe auch gefahrgutrechtlich zugelassen sein ?
Ich meine nein, weil die Kanister ja schon gefahrgutrechtlich zugelassen sind.
Ich freue mich auf eure Antworten.
MfG
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Re: Versand von GG in Umverpackung
[Re: GG1981]
#38206
07.02.2025 13:26
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Gerald
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Hallo, Wenn ich Kanister, die gefahrgutrechtlich zugelassen sind, in einer Umverpackung (Kiste aus Pappe) transportieren möchte, muss dann die Kiste aus Pappe auch gefahrgutrechtlich zugelassen sein ? Bei Umverpackungen brauchst Du nur den Abschnitt 5.1.2 einzuhalten!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Versand von GG in Umverpackung
[Re: Gerald]
#38207
07.02.2025 13:43
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GG1981
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Hallo, Wenn ich Kanister, die gefahrgutrechtlich zugelassen sind, in einer Umverpackung (Kiste aus Pappe) transportieren möchte, muss dann die Kiste aus Pappe auch gefahrgutrechtlich zugelassen sein ? Bei Umverpackungen brauchst Du nur den Abschnitt 5.1.2 einzuhalten! Wenn ich mir den Abschnitt 5.1.2 anschaue, steht da nichts, dass die Umverpackung gefahrgutrechtlich zugelassen sein muss. Habe ich damit Recht ? MfG
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Re: Versand von GG in Umverpackung
[Re: GG1981]
#38208
07.02.2025 13:54
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Gerald
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Hallo, Ja, eine Umverpackung ist eigendlich eine Art " Ladungssicherungshilfsmittel". Sieh mal in Abschnitt 1.2.1 unter Umverpackung nach. Eine Kiste 4G kannst Du mit einem Gurt schlecht sichern, aber wenn Du diese Kiste auf einer Palette mit Folie sichers oder diese Kiste in eine Kiste aus Metall steckst, dann schon.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Versand von GG in Umverpackung
[Re: GG1981]
#38209
07.02.2025 13:54
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Claudi
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Hallo, Wenn ich Kanister, die gefahrgutrechtlich zugelassen sind, in einer Umverpackung (Kiste aus Pappe) transportieren möchte, muss dann die Kiste aus Pappe auch gefahrgutrechtlich zugelassen sein ? Bei Umverpackungen brauchst Du nur den Abschnitt 5.1.2 einzuhalten! Wenn ich mir den Abschnitt 5.1.2 anschaue, steht da nichts, dass die Umverpackung gefahrgutrechtlich zugelassen sein muss. Habe ich damit Recht ? MfG Ja hast du, eine Umverpackung benötigt keine Bauartzulassung.
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Re: Versand von GG in Umverpackung
[Re: Claudi]
#38280
17.02.2025 09:58
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GG1981
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Hallo,
ich habe nochmal eine Frage zum Thema "Umverpackung".
Wenn UN-zugelassene Gebinde in einer Pappkiste gefahrgutrechtlich transportiert werden, muss die Pappkiste dann immer mit "Umverpackung" gekennzeichnet werden oder gibt es da Ausnahmen ?
MfG
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Re: Versand von GG in Umverpackung
[Re: GG1981]
#38283
17.02.2025 10:47
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Claudi
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Hi,
das Fass, welches der Verpackungsanweisung für das entsprechende GG entsprechen muss, muss gefahrgutrechtlich vollständig markiert/ gekennzeichnet sein (als ob man es so direkt verschicken würde). Wenn das in eine Pappkiste kommt, die nicht bauartzugelassen ist, ist das immer eine Umverpackung und diese muss immer markiert/ gekennzeichnet sein + "Umverpackung", denn die Pappkiste verdeckt ja die Warn- und Inhaltsinformationen auf dem Fass. Ja, es muss auch immer "Umverpackung" drauf stehen, wenn man die GG-Angaben auf dem Fass nicht sehen kann. Sonst hätte man ja eine Pappkiste mit GG-Angaben aber ohne Bauartcodierung = falsch. Durch die Aufschrift "Umverpackung" zeigt man an: das ist nur die Umverpackung, da drin ist das eigentliche Versandstück.
Falls die Pappkiste eine Bauartzulassung hat und zusammengesetzte Verpackung zugelassen ist, das Fass bzgl. Innenverpackung (Material, Größe) zur Verpackungsanweisung und zur Baumusterzulassung der Pappkiste passt, dann kann man auch sagen: Fass ist Innenverpackung, Kiste ist die Außenverpackung, zusammen ergibt das eine zusammengesetzte Verpackung und in dem Fall muss nur die Außenverpackung gefahrgutrechtlich gekennzeichnet sein und ist keine Umverpackung.
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