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Re: UN3268 verbaut in Sitze [Re: M.A.T.] #38199 06.02.2025 16:12
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StefanMUC1 Offline
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Die Basis Klassifizierung für Sicherheitseinrichtungen wie Airbags und Gurte lautet

UN0503 Klasse 1.4G

Auch zu dieser UN-Nummer gibt es die SV289, welche eine Freistellung als einbaufertiges Fahrzeugteil erlaubt. Es muss also nicht zuvor ein UN 6c-Test erfolgreich bestanden sein.

Re: UN3268 verbaut in Sitze [Re: StefanMUC1] #38200 06.02.2025 19:04
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Gerald Online
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Hallo Stefan,
Antwort auf
Die Basis Klassifizierung für Sicherheitseinrichtungen wie Airbags und Gurte lautet UN0503 Klasse 1.4G


Wenn ich bei UN 3268 Sicherheitseinrichtung, elektrische Auslösung schaue, dann steht in Spalte 6 der Sondervorschrift 280: "Diese Eintragung gilt für Sicherheitseinrichtungen für Fahrzeuge, Schiffe oder Flugzeuge, z. B. Airbag-Gasgeneratoren, Airbag-Module, Gurtstraffer und pyromechanische Einrichtungen, die gefährliche Güter der Klasse 1 oder anderer Klassen enthalten, sofern diese als Bauteile befördert werden und sofern diese Gegenstände im versandfertigen Zustand in Übereinstimmung mit der Prüfreihe 6 c) des Handbuchs Prüfungen und Kriterien Teil I geprüft worden sind, ohne dass eine Explosion der Einrichtung, eine Zertrüm-merung des Einrichtungsgehäuses oder des Druckgefässes und weder eine Splittergefahr noch eine thermische Reaktion festgestellt wurde, die Massnahmen zur Feuerbekämpfung oder andere Notfallmassnah-men in unmittelbarer Umgebung wesentlich behindern könnten."

Was zur Folge hat, wenn die Bonfire-Prüfung gemäß UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien Prüfreihe 6c) 16.6.1 Seite 216 negativ ausfällt, ist es UN 0503 Sicherheitseinrichtung, pyrotechnisch und wenn der Test bestanden wurde, ist es UN 3268 Sicherheitseinrichtung, elektrische Auslösung.

Das wäre die gefahrgutrechliche Seite.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN3268 verbaut in Sitze [Re: Gerald] #38201 07.02.2025 08:21
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Claudi Offline
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In der Praxis sind Airbags entweder UN 0432 PYROTECHNISCHE GEGENSTÄNDE, 1.4 S oder UN3268. UN0503 SICHERHEITSEINRICHTUNGEN, PYROTECHNISCH wäre 1.4 G und wenn mein Gegenstand bei der Prüfreihe 6 die Eigenschaften für G nicht erfüllt, für S jedoch, dann kann ergibt sich UN0432.

UN0503 gibt es eventuell bei Prototypen (d.h. in der Entwicklung von Airbags & Co.). Früher sah das ggf. anders aus - wir reden von einer Zeitspanne von ca. 20-25 Jahren. Da waren derartige Sicherheitseinrichtungen teilweise noch größer dimensioniert als heute und es kam auch UN0503 vor.

UN0432 ist, nach meinem Verständnis, die Klassifizierung des Gegenstandes an sich (beinhaltet auch die Prüfreihe 6), wohl oft im nichtverpackten Zustand. Für UN3268 wird 6c nochmal in verpacktem Zustand getestet.

Re: UN3268 verbaut in Sitze [Re: Gerald] #38202 07.02.2025 08:27
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald

Was zur Folge hat, wenn die Bonfire-Prüfung gemäß UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien Prüfreihe 6c) 16.6.1 Seite 216 negativ ausfällt, ist es UN 0503 Sicherheitseinrichtung, pyrotechnisch und wenn der Test bestanden wurde, ist es UN 3268 Sicherheitseinrichtung, elektrische Auslösung.
.


Nein, nicht zwingend. Wenn der Gegenstand an sich schon vor der 6c-Prüfung UN0432 war und im versandfertigen Zustand 6c nicht besteht*, dann bleibt der einzelne Gegenstand trotzdem UN0432.

*nach SV289 wird zwingend im versandfertigen Zustand getestet werden, d.h. mit vorgesehener Transportverpackung. Das kann z. B. eine große UN4A-Stahlkiste ein mit 80 Airbags drin und am besten noch Druckdämpfern am Decke, damit der keinem auf die Finger fällt.
Es kann passieren, dass der Test aufgrund der großen Stückzahl bzw. der Verpackung (teilweise Verdämmung oder Druckdämpfer platzen und fliegen durch die Gegend) nicht bestanden wird.

Re: UN3268 verbaut in Sitze [Re: Claudi] #38203 07.02.2025 10:09
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StefanMUC1 Offline
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Es läuft wie folgt ab.

UN0503 1.4G Sicherheitseinrichtungen, pyrotechnisch ---> Durchführung UN 6c-Test (Bonfiretest) ---> Wenn erfolgreich statt Verträglichkeitsgruppe 1.4G niedrigere Gruppe 1.4S (man könnte hier die UN0432 Klasse 1.4S nehmen) (siehe Anhang)

Dann Anwendung SV280 ----> UN3268 Klasse 9.

Eine Freistellung als einbaufertiges Fahrzeugteil wäre auch in der Klasse 1.4G über die SV289 möglich

Anhänge Bonfiretestergebnis.png
Re: UN3268 verbaut in Sitze [Re: StefanMUC1] #38204 07.02.2025 10:30
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Claudi Offline
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Bei Airbagherstellern wird man keine UN0503 in der Serienfertigung finden.

Aber da da die SV280 sogar bei UN0503 anwendbar ist, ist es um so weniger relevant, ob der Airbag in dem Sitz in der Ausgangsfrage einen 6c-Test hat, denn er ist eingebaut. Ja, das mag Lobbyarbeit der Automobilbranche gewesen sein, aber wie ich schon schrieb: wenn es eine Freistellung gibt, das man die auch nutzen.
Man sollte sie sogar nutzen, auch wenn man sie persönlich vielleicht schlecht findet - sonst funktioniert die ganze Logistik nicht bzw. wird deutlich aufwendiger/ teurer und damit nicht mehr konkurrenzfähig.

Re: UN3268 verbaut in Sitze [Re: Jodie] #38212 07.02.2025 15:55
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Hallo,

noch eine Anmerkung zur Lagerung der Sitze mit eingebauter Pyrotechnik:

Zur Sprengstoffverordnung gibt es die Sprengstofflager-Richtlinie 240:
Unter Punkt 2, Begriffsbestimmungen ist festgehalten:
Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten, eingebaut in größeren Bauteilen von Kraftfahrzeugen, z.B. Armaturenbrettern, Lenksäulen, Türen oder Sitzen, sind keine Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten im Sinne dieser Richtlinie.

Folgerung aus meiner Sicht: Damit sind keine besonderen Anforderungen an die Lagerhaltung nach Sprengstoffrecht zu beachten.

https://gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/documents/20121/48861/5_240.pdf

Grüße, Peter

Re: UN3268 verbaut in Sitze [Re: Claudi] #38222 10.02.2025 17:48
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Bei Airbagherstellern wird man keine UN0503 in der Serienfertigung finden.

Aber da da die SV280 sogar bei UN0503 anwendbar ist, ist es um so weniger relevant, ob der Airbag in dem Sitz in der Ausgangsfrage einen 6c-Test hat, denn er ist eingebaut. Ja, das mag Lobbyarbeit der Automobilbranche gewesen sein, aber wie ich schon schrieb: wenn es eine Freistellung gibt, das man die auch nutzen.
Man sollte sie sogar nutzen, auch wenn man sie persönlich vielleicht schlecht findet - sonst funktioniert die ganze Logistik nicht bzw. wird deutlich aufwendiger/ teurer und damit nicht mehr konkurrenzfähig.


Ich habe in Deutschland sehr sehr selten ein Airbag-Modul unter UN 0503, 1.4G gesehen. Bis auf nicht CE konforme Module (P2) läuft, zumindest bei unseren Kunden, alles unter UN 0432 in 1.4S, wenn nicht bereits eine Zuordnung zu Klasse 9 erfolgt ist. Aber bei UN 0432 gibts formaljuristisch schon mal keine SV 289 mit einer Freistellung für Airbags, die in Teile eingebaut sind. Aber da kann man ja variieren und bei eingebauten Airbags wieder die schlimme UN 0503 hervorkramen. Die geht ja immer! :-)

Im Übrigen frage ich mich seit Jahren, warum es weder für UN 0503, noch für UN 0432 in den UN-Modellvorschriften (und amit auch nicht in den Gefahrgutvorschriften) eine SV gibt, die ähnlich zur SV 280 einen Bonfire-Test fordert. Nach dem UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien wird der in Ziffer 16.6.1 nämlich sowohl für 1.4 G also auch für 1.4 S vorgesehen, äh ich meine natürlich empfohlen. Die Zuordnung zu 1.4 anders als S wird im UN Handbuch in 16.6.1.4.5 beschrieben, die Zuordnung zu 1.4S in 16.6.1.4.16.

Die Unterschiede der SV 280 in Klasse 9, UN 3268 sind, dass es zusätzlich zu keiner Explosion der EInrichtung, Zertrümmerung des Gehäuses, Splittergefahr, thermische Reaktion,... kommen darf, die Maßnahmen zur Feuerbekämpfung und Notfallmaßnahmen in unmittelbarer Nähe wesentlich behindern können.

Irgend einen "simulierten Brandtest" macht man wohl auch im CE Konformitätsbewertungsverfahren. Wir hatten aber schon schon Module als Kandidaten für UN 3268 Klasse 9 im Test, die schon die Einstufung in 1.4G, UN 0503 nach den Kriterien des UN Handbuchs um Welten verfehlten und trotzdem fröhlich als 1.4S; UN 0432 draußen rum fuhren.

Merkwürdig...

Re: UN3268 verbaut in Sitze [Re: Claudi] #38223 10.02.2025 17:54
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Bei Airbagherstellern wird man keine UN0503 in der Serienfertigung finden.

Aber da da die SV280 sogar bei UN0503 anwendbar ist, ist es um so weniger relevant, ob der Airbag in dem Sitz in der Ausgangsfrage einen 6c-Test hat, denn er ist eingebaut. Ja, das mag Lobbyarbeit der Automobilbranche gewesen sein, aber wie ich schon schrieb: wenn es eine Freistellung gibt, das man die auch nutzen.
Man sollte sie sogar nutzen, auch wenn man sie persönlich vielleicht schlecht findet - sonst funktioniert die ganze Logistik nicht bzw. wird deutlich aufwendiger/ teurer und damit nicht mehr konkurrenzfähig.


Ich möchte nicht sagen, dass man die Freistellung nicht nutzen soll. Ich sehe das genauso wie du. Die Freistellungen, die es gibt, sollte man auch nutzen. Aber am Ende des Tages geht es uns allen um Sicherheit. Und da lohnt es sich schon mal, genauer nachzufragen und die Sitze nicht blind auf die Reise zu schicken...

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