wir verschicken Reagenzien mit Trockeneis auf der Straße. Hier verschicken wir folgende Arten von Produkten:
Trockeneis und Produkte, die kein Gefahrgut sind Trockeneis und Produkte, die Gefahrgut sind
Erfolgt dann die Markierung beim Versand von Trockeneis und Produkte, die Gefahrgut sind und beim Versand von Trockeneis und Produkte, die kein Gefahrgut sind, mit "Trockeneis als Kühlmittel" auf dem Karton?
Wenn wir nur Trockeneis verschicken, müsste dann der Karton mit "Trockeneis, fest" markiert werden?
Vielen herzlichen Dank schon einmal für die Hilfe.
Viele Grüße Promega
Re: Trockeneisversand auf der Straße
[Re: Promega]
#3818205.02.202517:14
Guten Tag, Promega, haben sie 5.5.3 ADR schon geprüft? Einmal zur Abgrenzung zwischen den beiden Inhaltsarten (5.5.3.1.1) und dann wegen der nur für Trockeneis (bzw evtl. andere Kühlmittel) geltenden Vorschriften für Unterweisung, Kennzeichnung und Doku? Es spielt auch eine Rolle, mit welchen anderen Gefahrgütern Trockeneis o.Ä. zusammengepackt wird. Auch die Fahrzeuge müssen ggf. gekennzeichnet sein. Eine Aufschrift wie "Trockeneis als Kühlmittel" reicht da m.E. nicht. Gruß M.A.T.
Re: Trockeneisversand auf der Straße
[Re: Promega]
#3818305.02.202517:32
Wie von den Herren vor mir schon eklärt sind noch andere Sachen zu berücksichtigen (eventuell Kennzeichnung Fahrzeug, Kennzeichnung von Versandstück für anderes Gefahrgut) aber um rein auf die Frage einzugehen. Sobald das Trockeneis als Kühlmittel genutzt wird (und es wird nicht gesagt im ADR dass es zur Kühlung von Gefahrgut eingesetzt wird) muss "als Kühlmittel" mitangeführt werden. Nur wenn es alleine im Versandstück ist (weil es zB zu jemand geschickt wird, der es bestellt hat um dann seine Waren damit zu versenden) muss der Vermerk nicht angeführt werden.
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Trockeneisversand auf der Straße
[Re: Promega]
#3819406.02.202515:48
Muß zugeben, daß ich als das Thema hochkam, daran überhaupt nicht gedacht hatte. Obwohl die Grundproblematik wegen der begasten Container / Paletten in der Seefahrt ja schon Jahrzehnten besteht, besonders im Fahrtgebiet Australien / Neuseeland. Ist ähnlich bei UN 2211, die nicht offensichtliche Gefährdung muß man auch erst mal erkennen oder erleben. Gruß M.A.T.