Bin kein Anwalt aber solange nicht etwas passiert (z. B. Personenschaden, Umweltschaden) oder konkrete Gefahr droht, dass etwas passiert, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Gefahrgut (Gut!) der VG I (römische Ziffern)
Fass überfüllt heißt gegen Verpackungsanweisung verstoßen
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMDV-G16-20230829-SF-A007.htm laufende Nr. 130 800 € für den Verpacker
laufende Nr. 11.1 800 € für den Absender
Das sind Regelbußgeldsätze, an denen sich die Bußgeldbehörden orientieren - sie können davon aber ggf. auch abweichen. Theoretisch können Bußgelder bis 50.000 € verhängt werden.
Rechtskräftige Bußgeldentscheidungen ab einer Höhe von mehr als 200 Euro werden außerdem im Gewerbezentralregister eingetragen.