Hallo zusammen,
wenn wenn verschiedene Gefahrgüter in derselben Umverpackung verschickt werden, ist (u.a.) auf der Umverpackung der Gefahrgutlabel zu wiederholen,
wenn dieser nicht durch die Umverpackung erkennbar ist. (Regelung: 5.1.2.1 a) (ii) ). Was aber, wenn neben - sagen wir mal Klasse 8 -
auch noch LQ in dieser Umverpackung verschickt wird? Darf der Gefahrzettel LQ hier auch auf die Umverpackung?
Die Regelung 5.1.2.1 a) (ii) ist in der 3.4.1 e) NICHT genannt. Ebenso nicht die 5.1.4. Also ist die Anbringung des LQ-Zettels außen auf der Umverpackung nicht notwendig.
Ich bin der Meinung, wenn man ihn trotzdem anbringt, ist das kein Verstoß gegen das ADR, sondern eine unschädliche Übererfüllung, für die es kein Bußgeld geben dürfte.
Was meint Ihr?