Ich möchte gerne wissen, wie ich den IATA-Text richtig verstehen kann.
UN2800 Bleisäurebatterien, non-spillable, die nicht die Anforderungen in der SP67 erfüllen – müssen diese mit einem Gefahrzettel der Klasse 8 markiert werden? Und muss eine DGD erstellt werden?
P.S. Ein Beispiel: Es handelt sich um eine non-spillable Batterie, die den Vibrationstest nicht bestehen kann.
Vielen Dank! Viking
Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen
[Re: viking]
#3808527.01.202517:11
Eine Blei-Säure-Batterie, die die Vibrationsprüfung (und oder die Druckprüfung) nicht besteht, ist nicht auslaufsicher und kann nicht als UN2800 klassifiziert werden. Es wäre dann eine UN2794.
Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen
[Re: Claudi]
#3809429.01.202513:39
Danke für Ihre antwort. Aber ich verstehe nicht. Ich verstehe die A67 reguleringen in ein andres weg. Weil sie zeit hast, mögten sie noch ein mail, antworten meine frage?
Meine Verständnis der IATA-Vorschriften habe ich gescrben"
Ich versthe das IATA reglen A67, so dass wenn ein Blei-Säure-Batterie (AGM order GEL) die Vibrationsprüfung und die Druckprüfung besteht, es kann als UN2800 klassificiert werden. Dann muss est ein 8 settel haben auf die kisten und DGD muss man scrieben.
Aber, es ist noch ein test, und dass ist in A67 geschriben: "Nicht auslaufsichere Batterien unterliegen diesen Vorschriften nicht, wenn sie als Fracht befördert werden, sofern bei einer Temperatur von 55°C der Elektrolyt nicht aus einem beschädigten oder rissigen Gehäuse austritt." (ChatGPT hat mir gehelfen:))
So, wenn die batterie dass 55°C test nicht besteht kann, dann is es doch in kategorie UN2800 und unter dem Unter vollständiger Regulierung. Aber wenn es die 55°C test besteht kann, das is es von den vollständigen Regulerung ausgenommen, und muss nur mit die regulering in A67 befolgen.
Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen
[Re: viking]
#3809629.01.202515:08
Um eine Batterie als UN2800 klassifizieren zu dürfen, muss diese Vibrationsprüfung und Druckprüfung bestehen und darüber muss es eine Bestätigung/ einen Nachweis geben. Ohne diese Prüfungen: keine UN2800 möglich. Mit den beiden Prüfungen:
Hier ist die Batterie dann UN2800 mit Gefahrgut-Regularien.
Wenn diese UN2800 so beschaffen sind, dass bei einer Temperatur von 55 °C im Falle eines Gehäusebruchs oder eines Risses im Gehäuse der Elektrolyt nicht austritt, keine freie Flüssigkeit vorhanden ist, die austreten kann, und die Pole der Batterien in versandfertiger Verpackung gegen Kurzschluss geschützt sind, keine Aktivierung, dann kann man sie von den Gefahrgut-Regularieren freistellen.
Hier ist die Batterien dann UN2800 ohne Gefahrgut-Regularien (IATA DGR: not restricted as per Special Provision A67).
Um UN2800 zu nutzen, braucht man immer erfolgreiche Vibrations- und Druckprüfung und muss die A67 befolgen. Ein Teil der A67 enthält eine Freistellungsmöglichkeit, die man unter den dort genannten Bedingungen nutzen kann.
Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen
[Re: Claudi]
#3809829.01.202516:38
weil ich aktuell eine Batterie habe, die der Supplier als UN 2800 klassifiziert, klinke ich mich hier kurz ein.
Reicht es, wenn der Hersteller mir eine schriftliche Erklärung abgibt, dass die Anforderungen der SP A238 (IMDG/ADR) respektive SP A67 (IATA) eingehalten und die Batterie somit "non spillable" ist, oder brauche ich die detaillierten Testberichte?
mit fragendendem Gruß aus der Nachbarstadt
Andreas
Zuletzt bearbeitet von Andreas_K; 29.01.202516:43.
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen
[Re: Andreas_K]
#3809929.01.202516:50
davon würde ich abraten. Ohne "offizielle" Bestätigung / Bescheinigung gilt für mich die Prüfung als nicht durchgeführt oder bestanden. Das wäre meiner Meinung nach das gleiche, wie wenn der Versender sagt, dass er für sein Produkt grade kein SDB vorliegen hat, Dir aber per Mail eine UN Nummer bestätigt.
davon würde ich abraten. Ohne "offizielle" Bestätigung / Bescheinigung gilt für mich die Prüfung als nicht durchgeführt oder bestanden. Das wäre meiner Meinung nach das gleiche, wie wenn der Versender sagt, dass er für sein Produkt grade kein SDB vorliegen hat, Dir aber per Mail eine UN Nummer bestätigt.
Gruß Markus
Dass der Versender die UN-Nummer mitteilt (in der DGD, in der IMO-Erklärung oder per Datenübermittlung z. B. nach ADR) ist üblich. Dieses Fragen nach einem SDB bzgl. der Klassifizierung ist vielmehr eine Unart, die Versender dazu bringt, stur abzuschreiben, was in SDB steht bzw. auf der Gegenseite zu unnötigen Rückfragen führt, wenn die UN-Nummer vom SDB abweicht. Dabei kann das absolut sein, wenn z. B. das SDB nicht korrekt ist oder es sich um z. B. GG in einem Gerät handelt und man natürlich nur für den Inhalt ein SDB hat, nicht für das Gerät. Er kürzlich erlebt, dass ich etwas nachdrücklicher werden musste, weil eine Spedition für UN3548 ein SDB haben wollte, aber es nur eines für UN3077 gibt und wir hier auch nicht Anfangen, auf Wunsch irgendwelche UN-Nummern zusätzlich ins SDB zu schreiben.
Der Versender/ Auftraggeber des Absenders/ Absender klassifiziert. Klassifizieren heißt nicht: Schreib Abschnitt 14 des SDB ab. Was der Versender/ Auftraggeber schriftlich mitteilt oder sogar in der DGD/ IMO-Erklärung mit Unterschrift bestätigt, gilt. Er trägt dafür die Verantwortung.
Wenn ein Versender/ AdA entsprechend UN2800 versendet, hat er die Verantwortung, dass es auch wirklich UN2800 ist und muss das sicherstellen. Diese Prüfungen müssen nicht durch externe Prüforganisationen durchgeführt werden sondern das kann der Hersteller auch selbst testen. Er bestätigt dann auch, dass die Tests gemacht und bestanden worden sind. Warum sollte dazu eine schriftliche Bestätigung nicht reicht? Mir reicht die - am liebsten mit Bezugnahme auf die SV238/ A67, dann ist klar, dass von den gleichen Tests geredet wird. Ich gehe man davon aus, dass der Supplier ein Hersteller ist. Ist es ein Importeur/ Zwischenhändler, kann der es selbst schwer bestätigen/testen (oder testet halt wirklich selbst) sondern muss die Lieferkette zurück bis zum Hersteller.
Testberichte: interessieren mich nicht. Interessieren mich ja auch bei Lithiumbatterien nicht, sondern nur die Prüfzusammenfassung, in der bestätigt wird, dass die erforderlichen Tests erfolgreich absolviert wurden.
Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen
[Re: Claudi]
#3810530.01.202508:38
die Batterie kommt als Ersatzteil von einem recht namhaften Hersteller von Haushaltsgeräten.
In der Konformitätserklärung wird direkt Bezug auf die SV238 und die A67 genommen. Dann reicht mir diese Erklärung und damit der pragmatischere Ansatz.
Vielen Dank für deine – wie immer – sehr guten Ausführungen!
Grüße Andreas
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen
[Re: Claudi]
#3810630.01.202509:36
Besonders, die zitat'en herunter iglaube ich sind sehr gut und Nützlich für mich:
"Um UN2800 zu nutzen, braucht man immer erfolgreiche Vibrations- und Druckprüfung und muss die A67 befolgen. Ein Teil der A67 enthält eine Freistellungsmöglichkeit, die man unter den dort genannten Bedingungen nutzen kann."
"Wenn ein Versender/ AdA entsprechend UN2800 versendet, hat er die Verantwortung, dass es auch wirklich UN2800 ist und muss das sicherstellen. Diese Prüfungen müssen nicht durch externe Prüforganisationen durchgeführt werden sondern das kann der Hersteller auch selbst testen. Er bestätigt dann auch, dass die Tests gemacht und bestanden worden sind. Warum sollte dazu eine schriftliche Bestätigung nicht reicht? Mir reicht die - am liebsten mit Bezugnahme auf die SV238/ A67, dann ist klar, dass von den gleichen Tests geredet wird."
Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen
[Re: Andreas_K]
#3813603.02.202515:27
die Batterie kommt als Ersatzteil von einem recht namhaften Hersteller von Haushaltsgeräten.
In der Konformitätserklärung wird direkt Bezug auf die SV238 und die A67 genommen. Dann reicht mir diese Erklärung und damit der pragmatischere Ansatz.
Vielen Dank für deine – wie immer – sehr guten Ausführungen!
Grüße Andreas
Noch eine Ergänzung von mir: Mir würde dieser Ansatz nicht gefallen. Und namhafte Hersteller machen auch nicht alles richtig.
Ich bestehe darauf, dass man mir für eine Einstufung als UN 2800 Prüfnachweise der Vibrations- und Druckdifferenzprüfung (das kann auch ein Dokument sein) vorlegt.
Und wenn man dann nach dem zweiten Teil der A67 die Batterien noch von den Gefahrgutvorschriften ferstellen möchte, bestehe ich natürlich auf irgendeinen Prüfnachweis, dass man bei 55°C mal das Batteriegehäuse zerdeppert hat und nichts ausgelaufen ist.
Als ich vor 15 Jahren ebenfalls mal den von Andreas_K benannten "pragmatischen Ansatz" mit einem "namhaften Hersteller" wählte, hatte der Kunde als Dank eine Einsatz der Hafenfeuerwehr in Kapstadt zu bezahlen. :-)
Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen
[Re: DJSMP]
#3813703.02.202515:46
Also nur "namhafter Hersteller" würde mir keinesfalls reichen.
Aber wenn mir ein Hersteller schriftlich bestätigt, dass seine Batterie Modell XYZ0815 UN2800 sind, SV238 erfüllen (und ausdrücklich auch das Nichtauslaufen bei kaputt und 55°C), dann möchte ich dem glauben können. Wenn mir ein Hersteller CE-Konformität bestätigt, möchte ich das ebenfalls glauben können.
Prüfprotokolle könnte ich wahrscheinlich nicht interpretieren bzw. beurteilen, ob da korrekt gedrückt und vibriert wurde...
Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen
[Re: Claudi]
#3814003.02.202517:36
Ups. Da stolpere ich über mehrere Punkte, rein aus der inneren Logik dieser Aussagen.
1. "Water" wäre IMDG und ADN (naheliegend gerade weil aus den NL), aber von ADN ist hier keine Rede. IATA kommt später, paßt aber nicht zu water and road (falls die beiden Seiten EIN Dokument sein sollen). 2. Frage mich, ob "VRLA Range" hinreichend genau ist, um eine einzelne Batterie zuzuordnen. 3. Zur Auslaufsicherheit wäre eine Referenz für das Prüfinstitut und die Prüfbescheinigung hilfreich: so ist die Aussage nicht verifizierbar. Haben die als Hersteller selbst getestet? Fand die Prüfung ausdrücklich für alle gemeinten VT statt? Den "Range" kann ich auf der Übersichtsseite der Firma nicht finden. 4. "All non-hazardous" sagt nach meiner Lesart aus, daß diese Bleisäurebatterie kein Gefahrgut ist, was mit der Zuordnung zu einer UNNR nicht übereinstimmt. Korrekt wäre es zu sagen, daß diese Batterien der UNNR xxxx aufgrund der Erfüllung der Bedingungen dieser SV freigestellt sind.
Für mich sieht das aus, als wäre schon das richtige gemeint (2. Seite, also nicht auslaufend) aber daß die Vorschriftenlogik nicht ganz verinnerlicht wurde, und wäre hier vorsichtig. Zumal auf 1. Seite ja richtig formuliert wird.
Bin gespannt, wie das die Kollegen sehen.
Gruß M.A.T.
Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen
[Re: M.A.T.]
#3823011.02.202516:43
Die UN3358 lässt sich über SP A103 freistellen, wenn <100 g entzündbares Gas enthalten sind - sonst wäre der Lufttransport eh erstmal verboten.
Dann soll der Hersteller doch ausdrücklich schriftlich bestätigen, dass auch die Batterie freistellbar ist und Vibrationsprüfung, Druckprüfung und bei 55°C auch bei Beschädigung kein Elektrolyt ausläuft, keine freie Flüssigkeit vorhanden ist + Kurzschlussschutz vorhanden ist (also alle Anforderungen der SP A67 erfüllt). Dann kommst die Batterie auch aus den Vorschriften mit Hinweis auf not restricted as per SP A67.
Ist der Hersteller der Versender? Wenn der das so bestätigt, ist das ok. Er hat die Verantwortung.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 11.02.202518:07.
Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen
[Re: Claudi]
#3823412.02.202510:38
Habe heute Antwort vom CEO (!) des Herstellers bekommen:
"Please see this text from the MSDS. This is on page 9.
TA/ICAO- FGS batteries are exempt from DG regulations, and classified as a “Non-Spillable battery”. Our Non[1]spillable batteries are Not subject to DG regulations , since they meet the requirements of Packing Instructions 872 of Special Provision A67. The FGS batteries are securely package d, protected from short circuits and lab eled “Non-Spillable”. They are good for transportation on either passenger aircraft or cargo aircraft. For all modes of transportation, each battery and outer package must be labeled: “Non-Spillable” or “Non-Spillable Battery”. This label must be visible during transportation."
Habe ihm dann geantwortet, dass ein SDS das falsche Format ist und ihm in wohlgesetzten Worten zu vermitteln versucht, dass Gefahrgut wohl nicht seine Kernkompetenz ist und ihn an seinen Gefahrgutbeauftragten verwiesen.
Vermutung: er hat gar keinen.
Da ist was faul im Staate Dänemark!
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen
[Re: Andreas_K]
#3824712.02.202516:22
Da hatte der gute William wohl eine treffende Voraussicht. Wo sitzt die Firma - im EU-Bereich; woanders gibt es das Institut "Gb" ja m.W. nicht. Dranbleiben! M.A.T.
Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen
[Re: M.A.T.]
#3824812.02.202516:57
Da kann der sikkerhedsrådgivere i forbindelse med transport af farligt gods doch einfach nen Scan des Prüfberichts schicken, oder der britische DGSA. M.A.T.