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IATA 66 - PI 966 #38041 22.01.2025 12:39
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Claudi1966 Offline OP
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Hallo,

kann mir jemand Infos zur PI 966 - Zusätzliche Anforderungen Teil II geben? Deutsche Ausgabe Seite 741 ganz unten.
Neuer Eintrag ..... Jedes Versandstück mit Zellen oder Batterien ....., dann kommt die

Anmerkung: Die Leistungsfähigkeit kann durch Prüfung, Beurteilung oder Erfahrung nachgewiesen werden. Letzter Satz auf Seite 741
Leider kann ich mir auf diese Anmerkung so gar keinen Reim machen, muss das irgendwo nachgewiesen, angegeben werden? Wie ist das überhaupt zu verstehen?

Danke schon mal im Voraus und liebe Grüße aus MUC
Claudia

Re: IATA 66 - PI 966 [Re: Claudi1966] #38042 22.01.2025 14:27
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DJSMP Offline
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Abschließend beurteilen kann ich es auch nicht.

Mein Erklärungsansatz ist der, dass Teil II der verzweifelte Stromhalm war, um eine gewisse Übereinstimmung mit Land- und Seeverkehr (SV 188) aufrecht zu erhalten. Bis auf die Mengenbeschränkungen in Tabelle 966-II funktionierte es auch einigermaßen, Versandstücke aus dem Straßen- und Seeverkehr in den Luftverkehr zu bekommen, bis...ja bis... man den Stapeldrucktest im Luftverkehr eingeführt hat. Von da an war eine Übereinstimmung zur SV 188 nicht mehr gegeben. Wobei ein geforderter Test war es ja bisher auch nicht. Da stand schon immer was mit "muss in der Lage sein". Aber mit deutscher Gründlichkeit geht das ja nur mit schriftlichem Nachweis eines durchgeführten Tests. :-)

Nun hat man offensichtlich gemerkt, dass die Vorgabe Stapeldruck im Luftverkehr in der Praxis nicht wirklich umsetzbar ist, gerade wenn Sendungen aus dem Straßen- und Seeverkehr kommen. Und dann hat man vielleicht versucht, das mit der Anmerkung wieder etwas aufzuweichen, in dem man auch die "Beurteilung" und "Erfahrung" mit rein gebracht hat. Bei solchen Formulierungen werf ich mich in die Ecke vor Lachen. Das erinnert mich gleich wieder daran, dass in Österreich Polizisten die Geschwindigkeit mit dem "geschulten Amtsauge" schätzen dürfen. Vielleicht werden wir jetzt zertifizierte Stapeltestschätzer für Lithiumbatterieverpackungen. Was meinst du Claudi? :-)

Ja und nun noch zur deutschen Gründlichkeit: Ich würde den Nachweis immer als schriftliche Dokumentation (internes Prüfprotokoll) vorhalten.

Re: IATA 66 - PI 966 [Re: DJSMP] #38043 22.01.2025 14:44
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Claudi Online
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V.a. darf jetzt nur die Stapelprüfung erfahren geschätzt werden oder auch die Fallprüfung? Nach ADR/ IMDG-Code steht da nix von Erfahrung.

Das Problem hab ich gerade: jemand will einen sehr großen Karton nutzen, in dem sich sehr viele kleine Kartons befinden. Jeder kleine Karton hat sogar einen nachgewiesenen Falltest. Der große Karton hat das nicht. Wer will das jetzt abschätzen?

Re: IATA 66 - PI 966 [Re: Claudi] #38046 22.01.2025 16:11
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Andreas_K Offline
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Mal etwas flapsig von mir interpretiert:

Prüfung: wurde durchgeführt, Test bestanden, Nachweis vorhanden.
Beurteilung: Sieht gut aus, sollte passen.
Erfahrung: Haben wir schon immer so gemacht, ist noch nie was passiert.

Re: IATA 66 - PI 966 [Re: Claudi] #38047 22.01.2025 16:45
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Ich formuliere es auch mal pragmatisch:

Falltest: Gliedermaßstab im Hintergrund, Fotos vorher, Fotos schießen wie es runter fällt, Foto innen nach der Prüfung --> internes Prüfprotokoll --> fertsch

Stapeltest: Stapel gleicher Versandstücke bauen, Foto am ersten Tag, Foto am zweiten Tag --> internes Prüfprotokoll mit Zeiten und Dauer --> fertsch

Dann hat der Kunde was in der Hand und keiner an ihm was.

Re: IATA 66 - PI 966 [Re: DJSMP] #38048 22.01.2025 16:53
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Claudi Online
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Der Stapeltest betrifft mich nicht derart konkret, aber beim Falltests machen das Kollegen in China genau so. Kein Protokoll, aber Fotos, vorher, fallen lassen, hinterher, Foto: gerät geht sogar noch, Ende.
Die lassen da auch oft Sachen fallen, die sie gar nicht testen müssen (Batterien IN Ausrüstung), aber hey, sollen sie ruhig.

Re: IATA 66 - PI 966 [Re: Andreas_K] #38049 23.01.2025 11:25
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Claudi1966 Offline OP
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Hallo Andreas,
da bin ich bei der Definition ganz bei dir. Bei uns kommt hier auch die Erfahrung ganz groß raus, haben wir schon immer so gemacht und noch nie ist was passiert.

Ein Kunde will aus diesem Grund jetzt bei dieser Variante UN4G verwenden, finde ich persönlich übertrieben, aber auf jeden Fall hat er die Bedingungen erfüllt.

Öfter mal was Neues

Gruß Claudia

Re: IATA 66 - PI 966 [Re: Claudi] #38050 23.01.2025 12:50
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Andreas_K Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
V.a. darf jetzt nur die Stapelprüfung erfahren geschätzt werden oder auch die Fallprüfung? Nach ADR/ IMDG-Code steht da nix von Erfahrung.

Das Problem hab ich gerade: jemand will einen sehr großen Karton nutzen, in dem sich sehr viele kleine Kartons befinden. Jeder kleine Karton hat sogar einen nachgewiesenen Falltest. Der große Karton hat das nicht. Wer will das jetzt abschätzen?


Hallo Claudi,

was geschätzt werden darf erschließt sich aus dem deutschen Text nicht.

Ich frage mich, ob das an der Übersetzung liegen kann, oder ob das Original auch schon so schwammig formuliert ist.

Wäre ein Mehrwegbehälter eine Alternative zum großen Karton?

Hier: https://www.chep.com/ar/en/product/automotive-folding-large-container-flc-323034

Grüße

Andreas

Re: IATA 66 - PI 966 [Re: Andreas_K] #38054 23.01.2025 14:11
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Das ist aber erstaunlich, dass ich im Luftverkehr was erfahren schätzen darf und auf den anderen VT nicht.

@Andreas_K: nein, ausgeschlossen. Die Ware geht auf die andere Seite des Globus und da will man sich sicher keine Behälterlogistik ans Bein binden.

Re: IATA 66 - PI 966 [Re: Claudi] #38055 23.01.2025 15:40
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Das ist aber erstaunlich, dass ich im Luftverkehr was erfahren schätzen darf und auf den anderen VT nicht.



Irgendjemand hier sagt gerne mal, dass Gefahrgutrecht nicht unbedingt immer mit Logik zu tun hat.

Bisschen off topic, aber folgendes schöne Beispiel für Unlogik habe ich letzte Woche zum Thema UN 3358 von einem unserer Lieferanten erhalten:

"Dann noch ein Hinweis zu natürlichen Kältemitteln generell. Auch wenn die Füllmenge <100g ist, dürfen diese Geräte nicht durch den Eurotunnel nach UK transportiert werden.
Hier gibt es spezielle Vorschriften:
https://www.eurotunnelfreight.com/uploadedfiles/xnt/adr_2023_de.pdf
https://www.eurotunnelfreight.com/uk/safety-and-security/dangerous-goods/
Die Speditionen nutzen jedoch lt. unseren Erfahrungen aufgrund der Kosten nicht den Eurotunnel, sondern die Fähre, um die Güter nach UK zu bringen.

P. S.
Also ein Gerät mit z.B. 30g natürlichem Kältemittel darf nicht durch den Eurotunnel.
Ein Wohnwagen / Wohnmobil darf mit einer Gasflasche bis 47kg oder mehreren Flaschen
bis zusammen 50 kg durch den Eurotunnel.
Finden wir den Fehler…"

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