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Begrenzte Mengen IMDG / Hilfe #38007 17.01.2025 09:08
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eMTy Online OP
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Guten Morgen zusammen,

ich muss jetzt mal eine Grundsatzfrage stellen, weil ich habe das Gefühl, dass ich dieses Thema immer noch nicht so ganz verstanden habe.
Natürlich möchte ich als Gefahrgutbeauftragter in meiner Firma nichts falsch machen. Und das kann ich nur, wenn ich das alles voll verstehe.

Meine Zweifel liegen gerade in der Thematik mit begrenzte Mengen.
Zum Beispiel Akkus mit den Nummern UN3480 und UN3481.
Hier gibt es die SV188.

Oder aktuell bin ich bei einem F2 Resin mit der Nr. UN3082 im SDB auf den Text gestoßen "This product is not regulated as a dangerous good when transportet in sizes of ≤5 L or ≤5kg usw..."

Bis jetzt habe ich wirklich jeden Container mit dem kleinsten Gefahrgut als Gefahrgutcontainer angemeldet, ein DGD erstellt und den Container gelabelt. Einmal weil ich meine, mich erinnern zu können, dass es beim IMGD keine begrenzten Mengen gibt. Und zum anderen, weil mir hier in der Firma das so gesagt wurde, dass es so gemacht wird.

Doch so langsam verliere ich die Selbstsicherheit. Auf der einen Seite habe ich die SV188 und diese Texte und die begrenzten Mengen und auf der anderen Seite die Aussage von den Chefs, dass jeder Container so zu behandeln ist.

Vielleicht erhalte ich von Euch nochmal eine kleine Belehrung zu dieser Thematik.
Ich würde mich sehr freuen. cool

Re: Begrenzte Mengen IMDG / Hilfe [Re: eMTy] #38008 17.01.2025 09:37
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Claudi Offline
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Hi,

SV 188 ist nicht begrenzte Menge (LQ, Kapitel 3.4) sondern eine andere Art der Transporterleichterung. Bei Lithiumbatterien gibt es generell keine begrenzte Menge/ LQ.
Gleiches gilt für UN3082, wenn < 5 Litern und man die SV 375 IMDG-Code (bzw. die alte Fundstelle in Teil 2 nach IMDG-Code 41. Amendment) nutzt.

Antwort auf
Bis jetzt habe ich wirklich jeden Container mit dem kleinsten Gefahrgut als Gefahrgutcontainer angemeldet, ein DGD erstellt und den Container gelabelt. Einmal weil ich meine, mich erinnern zu können, dass es beim IMGD keine begrenzten Mengen gibt. Und zum anderen, weil mir hier in der Firma das so gesagt wurde, dass es so gemacht wird.


Das ist teilweise, außer man würde die Erleichterungen (die sind freiwillig) nicht nutzen und das GG in den Containern vollumfänglich verpacken/ kennzeichnen. Aber warum sollte man das tun? Mehraufwand, Mehrkosten.
Container labeln: ja, aber wie? LQ wird anders gelabelt als normales Gefahrgut. IMO-Erklärung wird bei LQ ein wenig anders ausgestellt als bei normalem Gefahrgut.
Bei SV 1811/ SV375 sind keine IMO und keine Belabelung nötig.

Es gibt im IMDG-Code begrenzte Mengen, man muss nur, anders als im ADR, eine IMO erstellen und den Container labeln. Aber wie gesagt, SV 188 und SV 375 sind keine begrenzte Menge. Was "die Firma" sagt ist, ist ja schön, aber wenn die keine Fachkompetenz haben, sagen sie wahrscheinlich viel.

Eine Belehrung/ Schulung hier im Forum wird nicht möglich sein - schon allein aufgrund des Umfangs und: sowas kostet Geld, weil Leute da Zeit und Gehirnschmalz reinstecken. Ggf. besuchst du mal einen entsprechenden Lehrgang, z.B. für beauftragte Personen nach Kapitel 1.3 IMDG-Code. Auch wenn du keine beauftragte Person bist sondern GB - diese Trainings sind mehr auf die Praxis ausgelegt, während der GB-Lehrgang See auf das bestehen der IHK-Prüfung abzielt und einen festeren Lehrplan an.
Was auch denkbar wäre: buche ein Beratungsunternehmen für ein Inhouse-Training bei euch - dann werden du und gleich die Firma mit geschult und lernen, was wie funktioniert. Geschult werden müssen die Mitarbeitenden ja sowieso regelmäßig - nach Kapitel 1.3 IMDG-Code.

Ich gehe davon aus, dass du auch den GB-Schulungsnachweis für See hast?

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 17.01.2025 09:39.
Re: Begrenzte Mengen IMDG / Hilfe [Re: Claudi] #38010 17.01.2025 10:27
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Michael Offline
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Hallo,

auch wenn es hier nicht mehr 100%ig zur Ursprünglichen Frage passt...

Packstücke mit LQ als vollwertiges Gefahrgut zu deklarieren ist nicht "auf Nummer sicher gehen" sondern falsch. LQ besteht aus Innen und Außenverpackungen welche nicht zugelassen sein müssen. Für den Versand als vollwertiges GG der entsprechenden Klasse liegt dann ein Verpackungsfehler vor.

Re: Begrenzte Mengen IMDG / Hilfe [Re: Michael] #38012 17.01.2025 10:52
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Claudi Offline
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Richtig:
entweder
nutzt man LQ mit allen verbundenen Auflagen und Erleichterungen
oder
man versendet als "normales" vollumfängliches Gefahrgut mit allen Auflagen

halb/ halb geht nicht

Re: Begrenzte Mengen IMDG / Hilfe [Re: eMTy] #38015 17.01.2025 11:03
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Ursprünglich geschrieben von: eMTy
Guten Morgen zusammen, ...

Oder aktuell bin ich bei einem F2 Resin mit der Nr. UN3082 im SDB auf den Text gestoßen "This product is not regulated as a dangerous good when transportet in sizes of &#8804;5 L or &#8804;5kg usw..."...Ich würde mich sehr freuen. cool


Hallo,
zu diesem Punkt bitte drei Aspekte beachten.
1. Was im SDB steht kann, muß aber nicht stimmen. (Erfahrungswert)
2. Für Meeresschadstoffe (bestimmt sich primär nach MARPOL!) bzw. Baumfisch-Stoffe ist die Unterscheidung nach SV 969 wichtig, zusammen mit dem alphabetischen Index.
3. Die Aussage "not regulated as dangerous good" ist falsch! In 2.10.2.7 (bzw jetzt SV 375) stehen Erleichterungen, keine Freistellung; die dort genannten Vorschriften gelten weiterhin, und ein Gefahrgut ist es auch in diesen Mengen. Übrigens ist der Wortlaut dieser Bestimmung mit Amendment 42-24 geändert worden. Eine Freistellung von den Vorschriften, wie "not regulated" es bedeutet, wäre zum Beispiel in SV 37 oder SV 47 gegeben.

Ansonsten kann ich nur betonen, daß eine Gb-Schulung in der Regel nicht alles abdeckt, was in der Praxis - vor allem im Seeverkehr mit den vielen beteiligten Behörden im Ausland - vorkommt. Externe Expertise mit Erfahrung einzukaufen kann zumindest am Anfang sehr sinnvoll sein. Dieses Forum kann und will keine fundierte Schulung ersetzen! Falls Sie nur eine kleine Anzahl von verschiedenen Gefahrgütern haben kann es auch helfen, sich dafür spezifische Handlungsanweisungen extern erstellen zu lassen, die dann nur noch alle zwei Jahre angepaßt werden müssen.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Begrenzte Mengen IMDG / Hilfe [Re: eMTy] #38018 17.01.2025 13:14
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Hallo nochmal, eMTy,
eine schnelle Prüfung, ob ein SDB inkonsistent ist, kann anhand einer eventuell genannten Wassergefährdungsklasse (im Teil 15.1) gemacht werden.
Zwar sind WHG und Baumfisch-Kriterien nicht identisch aber zum ganz großen Teil im Ergebnis - Umweltgefährdung über das Wasser - gleich. Darum sind gleichzeitige Angaben wie "kein Gefahrgut" und WGK 3 ein eindeutiger Hinweis, daß hier nachgehakt werden sollte.
Oder - ganz extrem - wenn noch "Klasse, Ziffer und Buchstabe" bei der GG-Klassifizierung auftauchen, aber als Bearbeitungsdatum etwas nach 2001 angegeben ist. Weniger extrem aber genauso falsch, wenn mit Bearbeitungsdatum ab 1.1.23 noch die UN-Nummer 1169 auftaucht.
Nur so als Tipp für die Konsistenzprüfung. Nie ungeprüft die Angaben übernehmen!
Gruß
M.A.T.

Re: Begrenzte Mengen IMDG / Hilfe [Re: Claudi] #38027 20.01.2025 11:23
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Hallo zusammen,

ich danke Euch erstmal für die Antworten.
Sorry... Ich hatte mich falsch ausgedrückt. Dass die SV nichts mit der LQ und der begrenzten Menge zu tun haben, ist mir klar :-)

Wenn ich das richtig verstehe, verzichten wir aktuell einfach nur auf alle Vorzüge der LQ und BM und machen das Komplettt Paket.
Sichere Verpackung + DGD + Container labeln mit Klasse und (falls nötig) mit Marine Pollutant.

Meine Frage zielt darauf ab, ob man sich das eben bei dem einen oder anderen Artikel nicht eben ersparen kann.
Eure Antworten sind wirklich sehr aufwühlend :-D
Bis jetzt habe ich gedacht, dass es reicht, wenn man GB Schulungsnachweis ADR und IMDG hat und somit als Gefahrgutbeauftragter agiert.
Die Schulung der Mitarbeiter plane ich selbst.

Aber dass ich selbst hier noch einiges an Schulungsbedarf habe, wird mir jetzt erst bewusst.
Wie ihr schon schreibt... Die Prüfungen für die IHK habe ich super abgeschlossen. Aber gerüstet für das Tagesgeschäft wurde ich nicht. Ich habe mir das alles selbst erarbeitet.

Also kann man imho sagen, dass wenn die SV 188 erfüllt ist (SV375 finde ich nicht im IMDG Code) dann brauche ich keine IMO, kein Label am Container, sondern nur eine Markierung auf dem Packstück?

Ich sage schonmal vorab danke für Eure Geduld ^^

Re: Begrenzte Mengen IMDG / Hilfe [Re: eMTy] #38028 20.01.2025 11:34
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Ursprünglich geschrieben von: eMTy
Hallo zusammen,
...
Die Schulung der Mitarbeiter plane ich selbst.


Hallo, eMTy,
für die Schulung gibt es von Verlagen und auch Beratungsfirmen Folien und Begleitmaterial, aus dem man sich für die konkreten Zuständigkeiten die Inhalte auswählen und zusammenstellen kann. Läuft unter "Mitarbeiterschulung" oder "Mitarbeiterunterweisung". Man spart sich einiges an Vorarbeit damit. Eventuell ist auch anfangs ein Externer interessant, weil dadurch Aspekte aufkommen können, die man aus Betriebsblindheit übersieht, oder weil Externe aus anderen Firmen Situationen berichten können, die man selbst (noch) nicht hatte.
Viel Erfolg
M.A.T.

Nachtrag: im neuen IMDG (42-24) ist die SV 375 eingefügt worden.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 20.01.2025 11:41. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Re: Begrenzte Mengen IMDG / Hilfe [Re: M.A.T.] #38029 20.01.2025 12:59
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Danke Dir.
Ich habe jetzt bei meiner Cheffin mal einen Kurs beantragt. Sie ist zugeneigt.
Das sollte mich schlauer machen :-D

Nachtrag:
Ich würde gerne einmal eine Frage zu einem speziellen Fall loswerden. Bestimmt könnt ihr mir dabei helfen=
UN2735 AMINES, LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. (Fatty acids C18 unsat, reaction products with tetraethylenepentamine)
In der Tabelle 3.2 IMDG Code steht nichts von einer Zusatzgefahr.
In dem SDB steht folgender Satz "The marine pollutant mark is not required when transportet in sizes of (kleinergleich) 5L or (kleinergleich) 5kg.

kann ich jetzt der Aussage aus dem SDB vertrauen? Ist das eine spezifische Anweisung für dieses GG, weil es N.O.S. ist?

Zuletzt bearbeitet von eMTy; 20.01.2025 13:18.

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