gibt es irgendwo eine Regelung für wieviele Unternehmen ich gleichzeitig als externer Gefahrgutbeauftragter tätig sein darf?
Ich kenne solche Einschränkungen vom externen Verkehrsleiter, aber beim Gefahrgutbeauftragten habe ich nix dazu gefunden.
Hintergrund, ich bin als SiFA und Brandschutzbeauftragter bei einem Dienstleister tätig und bei meinen Begehungen treffe ich immer wieder auf Unternehmen, die (im geringen Umfang) an der Beförderung gefährlicher Güter beiteiligt sind aber keinen GB benannt haben.
Mittlerweile bin ich für drei Unternehmen benannt und bekomme gerade weitere Anfragen rein.
Grüße Thomas Reuys
Re: Für mehrere Unternehmen als externer GB tätig sein
[Re: moerser]
#3773707.11.202412:04
Hallo, moerser, Antwort ist definitiv "Nein, gibt es nicht." Die Grenze ist eher durch die Praxis gegeben - wieviel kann man in der Woche schaffen einschließlich periodischer Checks vor Ort, Ausarbeitung von Anweisungen / Ablaufplänen etc., Berichte, Unterweisungen. Zwar kann strukturell praktisch alles mehrfach verwertet werden, muß aber auf die spez. Bedingungen der Firmen (Produkte, VT, Stückzahlen, Rolle in der Kette) abgestimmt werden. Ist zumindest am Anfang sehr viel Arbeit.
"Geringer Umfang": sofern das unter den Grenzen der GbV bleibt ist es ja egal, ansonsten wird schnell eine recht arbeitsintensive Erstberatung der Entscheiderebene (nicht der GG-Arbeiter) fällig wg. "Das haben wir ja noch nie gehört."
Die Preisdiskussion ist ebenfalls notwendig und muß für jeden Klienten angepaßt werden. Ein Modell, das für alle paßte, kenne ich nicht.
Viel Erfolg und Gruß M.A.T.
Re: Für mehrere Unternehmen als externer GB tätig sein
[Re: M.A.T.]
#3774207.11.202413:27
Es ist aber schon klar, daß die Gb-Pflichten gelten sobald auch nur einmal eine Mindestgrenze überschritten wurde - spätere Transporte unterhalb dieser Mindestgrenzen ändern daran nichts? Falls es immer knapp unter den Grenzen bleibt wäre aus meiner Sicht dennoch eine entsprechende Beratung sinnvoll, damit das Verständnis für die dennoch vorhandenen Pflichten der Rollenträger da ist - ADR etc gilt auch falls kein Gb bestellt werden muß! M.A.T.
Re: Für mehrere Unternehmen als externer GB tätig sein
[Re: M.A.T.]
#3774407.11.202414:12
Wie hier schon geschrieben wurde: gibt keine Grenze, denn jede Firma ist anders. Es gibt ja nicht einmal, anders als im Arbeitsschutz, Mindesteinsatzzeiten (Grundbetreuung) und dann noch festzulegende betriebsspezifische Themen mit zeitlichem Rahmen. Man kann eine Firma gut betreuen, wenn man 6x im Jahr da ist, 12 x oder 1x. Der GB kann die Schulungen selbst machen oder es schult wer anders. Manche Firmen haben, auch phasenweise, viele Fragen und dann wieder gar nix. Man kann also gar nicht begrenzen, wie viele Firmen jemand betreuen kann. Bei externen GB ist normalerweise im Vertrag etwas festgelegt an Mindestleistungen, d.h. auf wie viele Begehungen hat der Kunde Anspruch etc., da man auf so einer Grundlage den Preis kalkulieren sollte.
Am Angestellter ist deine Grenze deine vertragliche Arbeitszeit in Kombi mit dem Arbeitszeitgesetz. In der Zeit machst du deine Arbeit so gut du kannst und wenn du irgendwann an deine Grenzen kommst, sag dem Chef Bescheid und dann muss man schauen, wie man Arbeit umlagern oder auffangen kann.
Re: Für mehrere Unternehmen als externer GB tätig sein
[Re: Claudi]
#3775108.11.202408:49
Hm... wenn das 100 Heizölhändler sind, mag das gehen, weil die Probleme/ Aufgaben/ Fragestellungen alle sehr gleich sind und man da auch nicht häufig vorbei muss. Oder bei Unternehmen, die nur Auftraggeber des Absenders sind, und die gleiche handvoll UN-Nummern haben, lediglich Auftragsdaten an eine Spedition übermitteln.
Die Zahl sagt nichts aus darüber, ob viel oder wenig zu tun ist.
Re: Für mehrere Unternehmen als externer GB tätig sein
[Re: Claudi]
#3800917.01.202510:21
In Spanien wurde ein Punktesystem eingeführt. Abhängig von der Anzahl der Personen, die in jedem Unternehmen mit gefährlichen Gütern zu tun haben, wird ein Sicherheitswert zugewiesen. Die Summe dieser Werte darf für einen GB 1.000 nicht überschreiten. Die Zahl der beteiligten Personen der Unternehmen muss in den Jahresberichten angegeben werden (Real Decreto 97/2014, de 14 de febrero).
Re: Für mehrere Unternehmen als externer GB tätig sein
[Re: agirona]
#3801117.01.202510:41
Das ist ein interessanter Ansatz, vom Ansatz her ein wenig dem Arbeitsschutz entsprechend.
Ob man wirklich sagen kann, dass der Arbeitsaufwand eines GBs proportional zur Anzahl MA gesetzt werden kann, lasse ich mal dahin gestellt. Auch die Definition "Kontakt mit Gefahrgut" wird beim administrativen Teil des Betriebes ziemlich schwierig.