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Für mehrere Unternehmen als externer GB tätig sein #37735 07.11.2024 10:49
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Hallo zusammen,

gibt es irgendwo eine Regelung für wieviele Unternehmen ich gleichzeitig als externer Gefahrgutbeauftragter tätig sein darf?

Ich kenne solche Einschränkungen vom externen Verkehrsleiter, aber beim Gefahrgutbeauftragten habe ich nix dazu gefunden.

Hintergrund, ich bin als SiFA und Brandschutzbeauftragter bei einem Dienstleister tätig und bei meinen Begehungen treffe ich immer wieder auf Unternehmen, die (im geringen Umfang) an der Beförderung gefährlicher Güter beiteiligt sind aber keinen GB benannt haben.


Mittlerweile bin ich für drei Unternehmen benannt und bekomme gerade weitere Anfragen rein.

Grüße Thomas Reuys

Re: Für mehrere Unternehmen als externer GB tätig sein [Re: moerser] #37737 07.11.2024 12:04
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Hallo, moerser,
Antwort ist definitiv "Nein, gibt es nicht."
Die Grenze ist eher durch die Praxis - wieviel kann man in der Woche schaffen einschließlich periodischer Checks vor Ort, Ausarbeitung von Anweisungen / Ablaufplänen etc., Berichte, Unterweisungen.
Zwar kann strukturell praktisch alles mehrfach verwertet werden, muß abr auf die spez. Bedingungen der Firmen (Produkte, VT, Stückzahlen, Rolle in der Kette) abgestimmt werden. Ist zumindest am Anfang sehr viel Arbeit.

"Geringer Umfang": sofern das unter den Grenzen der GbV bleibt ist es ja egal, ansonsten wird schnell eine recht arbeitsintensive Erstberatung der Entscheiderebene (nicht der GG-Arbeiter) fällig wg. "Das haben wir ja noch nie gehört."

Die Preisdiskussion ist ebenfalls notwendig und muß für jeden Klienten angepaßt werden. Ein Modell, das für alle paßte, kenne ich nicht.

Viel Erfolg und Gruß
M.A.T.

Re: Für mehrere Unternehmen als externer GB tätig sein [Re: M.A.T.] #37742 07.11.2024 13:27
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Mit "im geringen Umfang" meinte ich, dass die Kunden in der Regel eine klare Zuordnung zu einer Funktion haben.

Entweder nur als Empfänger von Gefahrgütern, aber knapp an oder über der 50 t Grenze,

oder nur als Absender (Spediteur nicht Verlader) mit wenigen kennzeichnungspflichtigen Transporten (Silotransporte)

oder in der Regel nur freigestellte Transporte, Lithium Akkus < 100 Wh versendet, aber zukünftig auch Akkus > 100 Wh versenden möchte.

Im Vergleich zu dem Chemielogistiker wo ich früher tätig war, also "geringer Umfang". crazy


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