Hallo,
Es gibt eine interessante Erkenntnis des österreichischen VwGH (Verwaltungsgerichtshof - letzte Instanz in Verwaltungsfragen).
Kurzfasssung:
Ein Beförderer brachte vor das er ausreichend schult und auch stichprobenweise kontrolliert und somit seine Pflichten nachkommt.
Der VwGH brachte entgegen, dass diese nicht ausreichend sei, und nur ein wirksames und nachweisliches Überwachungs- und Kontrollsystem ausreichend sei und wies den Einspruch ab.
Zu finden ist diese Erkenntnis unter
http://www.ris.bka.gv.at/vwgh/Geschäftszähl: 2004/03/0166
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Lieben Gruß
Rupert