Re: ADR 2025
[Re: Gerald]
#37703
04.11.2024 16:29
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Gerald
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Hallo, am 31.10.2024 wurde das ADR 2025 Band 1 Anlage A und Band 2 Anlage B auf dieser Seite veröffentlicht.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: ADR 2025
[Re: Gerald]
#37764
12.11.2024 07:25
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Nico
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Falls jemand nicht mit 2 pdf arbeiten möchte, gibt es im Internet Tools um Pdf's zusammenzufügen ToolNutze ich jedesmal wenn die beiden PDF's veröffentlicht werden.
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: ADR 2025
[Re: Nico]
#37774
15.11.2024 10:13
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Georg_
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Hallo zusammen, ich bin gerade dabei das neue ADR zu bestellen und weiß nicht von welchem Verlag es besser ist. Ich habe vorher das ADR vom Verkehrsverlag Fischer benutzt, könnt ihr mir sagen wie das Buch von ecomed ist oder vielleicht einen Screenshot von der Tabelle A schicken?
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Re: ADR 2025
[Re: Georg_]
#37775
15.11.2024 10:23
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M.A.T.
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Hallo, Georg_ meine Sie das gedruckte Buch oder die Software? "Screenshot" bezieht sich eher auf Software, darum die Fragel Von der letzten Auflage kann ich ein Bild einstellen, sowohl ecomed als auch Fischer. Gruß M.A.T.
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Re: ADR 2025
[Re: M.A.T.]
#37776
15.11.2024 10:26
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Georg_
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Sorry, ich meinte natürlich das Buch (Foto), aber ein Vergleich von der Software (Screenshot) wäre auch gut. Vielen Dank im Voraus.
Zuletzt bearbeitet von Georg_; 15.11.2024 10:27.
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Re: ADR 2025
[Re: M.A.T.]
#37778
15.11.2024 11:19
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M.A.T.
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So, hier worauf es aus meiner Sicht ankommt. Was Software betrifft gibt es hier im Forum schon mehrere Posts, die sich damit befassen. Für mich gibt es bei der Wahl zwischen Software und Buch zwei wesentliche Kriterien. Mitnehmbarkeit und Lesefreundlichkeit. Für Software ist zwingend Laptop (Tablet reicht für breite Tabellen nicht) erforderlich, das Buch funktioniert auch ohne Strom. Zum Leseverstehen sind längere Passagen am Schirm aus meiner Erfahrung schwieriger als im Buch. Wer Datenblätter zum einzelnen Gefahrgut will braucht die Software. Software hat Vorteile, wenn sie Vergleiche alt/neu (Übergangszeit) oder zwischen alternativen Einstufungen ermöglich. Außerdem kann man, anders als im Buch, sehr schnell viele verschiedene Bestimmungen aufrufen. Screenshots kann ich nicht liefern, da ich mit der Software nicht mehr arbeite. Sie können aber bei den Verlagen vielleicht Beispiele für die Oberflächen sehen.
Nun zu den Büchern. 1. Sind die tatsächlich verwendeten Quellen offiziell, und nachvollziehbar angegeben? Wenn nur Entwürfe verarbeitet wurden, kann man im Kontrollfall auch auf die Nase fallen. 2. Ist die Schrift und das Papier lesefreundlich. 3. Kann man Notizen oder Merker anbringen - m.W. liefern beide Verlage (Vogel hat meines Wissens Kooperation mit Fischer, größere Schulungsträger auch mit ecomed) entsprechende Klebevorlagen mit. 4. Wie sind die Inhalte gegliedert - Randtaben, Überschriften, Kolumnentitel, so daß man beim Blättern relativ schnell was findet. 5. Sind die Inhalte durch redaktionelle Hinweise (Multis, Ausnahmen, Erläuterungen, Textstellen etc.) ergänzt? Sind diese Hinweise in der jeweiligen Ausgabe aktuell, zielgenau und sinnvoll. 6. Synopse mit RID oder nur ADR? Ist ein bißchen ne Glaubensfrage - wer regelmäßig mit beiden VT arbeitet wird die Synopse schätzen, wer nur mit ADR oder RID arbeitet schleppt Ballast rum und muß viel genauer hinschauen, für welchen VT eine Eintragung gilt. Speziell in den Teilen 3, 5 und 6 ist die Synopse für mich zum kompliziert, um schnell was nachzuschlagen. Synopse schlägt natürlich auch mit mehr Umfang und Gewicht zu Buche - auch ein Aspekt. 7. Ist alles wirklich enthalten oder müssen wesentliche Teile elektronisch oder per Ausdruck hinzugefügt werden? Beispielsweise ist die Binnenlandrichtlinie für die Praxis aus meiner Sicht entbehrlich, die RSEB dagegen unverzichtbar. Für Gb-Schulungen müssen GbV und GGBefG unbedingt enthalten seien, für die Praxis reicht oft (nicht immmer) die GGVSEB. Wenn ich nicht alles Benötigte in einem Buch habe ist das Buch für mich wenig nutzbar. 8. Schließlich die Frage, wie man beim Verlag Kundenwünsche behandelt. Der Preis ist aus meiner Sicht irrelevant, da man die Vorschrift braucht. Beide sind viel günstiger als zB IATA-DGR mit ihrer quasi Monopolstellung. 9. Was ich vergaß: ein möglichst detailliertes Stichwortverzeichnis. Bei ecomed umfaßt das 62 Seiten, bei Fischer (für zwei VT) 15 Seiten.
All das kann man eigentlich nur bewerten, wenn man die Bücher vor sich hat. Darum ist Bestellung zur Ansicht immer sinnvoll. Dies als Überblick, falls Sie noch Details wissen wollen, gerne. Gruß M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 15.11.2024 14:37. Bearbeitungsgrund: Nachtrag Punkt 9.
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Re: ADR 2025
[Re: Georg_]
#37779
15.11.2024 11:59
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M.A.T.
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Hallo, Georg_ eine Übersicht der Softwareangebote am Markt steht hier im Forum, auf der nächsten Seite eine für die englischsprachigen Angebote. Gruß M.A.T.
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Re: ADR 2025
[Re: Georg_]
#37780
15.11.2024 14:06
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Gerald
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Hallo Georg, Ich habe vorher das ADR vom Verkehrsverlag Fischer benutzt, könnt ihr mir sagen wie das Buch von ecomed ist oder vielleicht einen Screenshot von der Tabelle A schicken? Ich will jetzt bestimmt keine Werbung machen, aber als ich vor Jahrzehnten mit der Gefahrgutausbildung angefangen habe ich mir das Buch von Ridder, Ecomed Verlag, gekauft, weil zu dieser Zeit der Name "Ridder" eben was war! Klar gibt es mittlerweile andere Autoren, auch bei Ecomed jetzt Holzhäuser, da Herr Ridder in seinem wohlverdienten Ruhestand ist.. Aber irgentwie bin in dieser Frage Ecomed treu geblieben. Ich hatte auch mal ein Buch vom Fischer-Verlag, aber leider war mir das Papier zu dünn beim Markern! Ecomed hat zwar beim ADR 2025 ein paar Änderungen im Bezug der Reihenfolge der Dokumente vorgenommen, an welche ich mich erst noch gewöhnen muss, aber das sollte nicht das Problem sein. Und es gibt noch einen Vorteil, vor jedem Teil 1 bis 9 ist noch mal ein Inhaltsverzeichnis von dem jeweiligen Teil und da schon seit Jahren. Hat den Vorteil, wenn man den Teil weis,wo was steht, dann findet man den Rest schneller und brauch nicht in das große Inhaltsverzeichnis sehen, hier hat vielleicht der Ein oder ander eine andere Meinung. Bei meinem ADR 2025 bin ich mit Markern fertig nun muss ich noch einige schriftliche Informationen einfügen, damit man nicht immer Blättern muss. Aber ansonsten muss das Jeder für sich entscheiden. Ergänzung:Wir hatten dieses Thema schon mal hier im Forum, da wurde sehr umfangreich über das Thema geschrieben.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 15.11.2024 14:36. Bearbeitungsgrund: Ergänzung:
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: ADR 2025
[Re: Gerald]
#37953
28.12.2024 12:37
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Hallo, im ADR 2025 gibt es eine Änderung im Bezug der NEM, welche anzurechnen ist, im Zusammenhang mit der Änderung im Absatz 2.2.1.1.1 a) zweiter Satz, wo jetzt steht:
Pyrotechnische Sätze: „Explosive Stoffe (hier wurde Stoffe oder Stoffgemische gestrichen), mit denen eine Wirkung in Form von Wärme, Licht, Schall, Gas, Nebel oder Rauch oder einer Kombination dieser Wirkungen als Folge nicht detonativer, selbstunterhaltender, exothermer chemischer Reaktionen erzielt werden soll.“
Es gab dazu schon mal eine Reglung der UNECE bis diese Änderung im ADR 2025 aufgenommen wurde. Trifft in erster Linie wohl die Pyrotechniker, aber eben auch andere.
Und in Absatz 2.2.1.1.1 am Ende wurde ein neuer Absatz eingefügt: "Explosiver oder pyrotechnischer Effekt in Zusammenhang mit Absatz c): Eine Wirkung, die durch selbstun-terhaltende, exotherme chemische Reaktionen erzeugt wird, einschliesslich Stoss, Luftdruck, Zertrümme-rung, Splitter, Wärme, Licht, Schall, Gas und Rauch."
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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