Das Asbest ist in der Isolierung des Tanks, richtig? Dann ist das in diesem Moment nicht das Transportgut/ Ladung sondern Bestandteil des Tanks (und seiner Baumusterzulassung) und wird gefahrgutrechtlich nicht betrachtet.
Es wird ein Thema, wenn jemand an der Isolierung arbeitet (Arbeitsschutz) bzw. diese entsorgt wird (dann ist das Material Abfall + Gefahrgut, da Ladung): UN2212 (oder ggf. UN2590), dazu gibt es Sondervorschriften und Freistellungsmöglichkeiten bzw. eben aus den UN-Nummern ableitbare konkrete Vorschriften.