Innerbetrieblicher Transport
#37822
28.11.2024 13:06
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UweGroll
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Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum innerbetrieblichen Transport von Gefahrstoffen: Die Güter (3 IBC) sollen vom Entladepunkt 1 zur Verbrauchsstelle 2 transportiert werden. Der Transport erfolgt mit der internen Logistik und kreuzt ein paar Meter öffentlichen Verkehrsweg. Welche Maßnahmen müssen dabei beachtet werden?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
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Re: Innerbetrieblicher Transport
[Re: UweGroll]
#37823
28.11.2024 13:29
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M.A.T.
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Hallo und willkommen, mal davon ausgehend, daß Ihre Gefahrstoffe auch Gefahrgüter (es besteht keine 1:1 Entsprechung!) sind, gibt es nur die Antwort: volles ADR-Programm bzw. ggf. Erleichterungen dazu bei stoffabhängigen Mengengrenzen, evtl. 1000-Punkte-Regel. Es gibt in D keine generelle Freistellung vom ADR weil man "nur ein paar Meter" über öffentlichen Verkehrsraum fährt.
Aber: es gibt die Möglichkeit, eine Ausnahme nach § 5 GGVSEB von Ihrer zuständigen Landesbehörde zu erhalten. Voraussetzung ist einfach gesagt u.A.der Nachweis, daß der Transport keine Risikoerhöhung mit sich brächte. Kostet aber Gebühren (zwischen € 50 und 2000) und den Nachweis müssen Sie selbst erbringen (lassen). Da aber generell "wirtschaftliche Gründe" keine hinreichende Begründung für eine Freistellung sind dürfte eine Ausnahme eher unwahrscheinlich sein. Siehe auch 1.3 der Anlage 1 RSEB.
Falls Sie auch als Empfänger oder Absender / AdA oder Beförderer solcher Stoffe auftreten (und diese nicht ausschließlich bei der Produktion erst anfallen und sonst das Firmengelände nie verlassen), dann dürfte die entsprechende Expertise, die auch zum Ausfüllen der o.g. Anlage 1 gebraucht wird, im Haus ohnehin vorhanden sein.
Viel Erfolg und Gruß M.A.T.
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Re: Innerbetrieblicher Transport
[Re: M.A.T.]
#37824
28.11.2024 13:44
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UweGroll
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Hallo M.A.T.,
vielen herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!!! Ja, die Gefahrstoffe sind auch Gefahrgüter, das habe ich vergessen zu erwähnen...Dann werde ich in dem Fall wohl das komplette Programm anwenden müssen.
Viele Grüße Uwe
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Re: Innerbetrieblicher Transport
[Re: UweGroll]
#37825
28.11.2024 15:08
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Claudi
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Eine Idee:
Falls dieser innerbetriebliche Transport mit einem Vehikel stattfindet, welches eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 25 Kilometer pro Stunde hat, erspart man sich die Anwendung des Gefahrgutrechtes. Dieses Vehikel gilt nicht als Fahrzeug im Sinne der GGVSEB, d.h. die Bewegung dieser Güter fällt nicht unter den Anwendungsbereich der GGVSEB = kein Gefahrgutrecht anwendbar. Das kommt in der Praxis vor mit "Elektrowagen" oder Yard Mules (Schlepper, Terbergs oder ähnl. Bezeichnungen), die entsprechend abgeriegelt sind. Auch Gabelstapler könnten genutzt werden. Die Anforderungen für das Befahren der öffentl. Straße (Beleuchtung, Versicherung, ggf. weitere bitte prüfen) müssen eingehalten sein.
Hier geht es nur um 3 IBC, d.h. man könnte, sofern solche Vehikel noch nicht zum Einsatz kommen, den Prozess anpassen, um sich das Gefahrgutrecht zu ersparen.
Wenn man das nicht möchte, kann man vermutlich GGAV Ausnahme 18 ziehen und auf das Beförderungspapier verzichten, da keine Übergabe an Dritte - sofern es sich um eine Beförderung < 1000 Punkten handelt. Markiert/ gekennzeichnet sollte die Ware aus der Anlieferung bereits sein, da sie von der öffentl. Straße kommt. Fahrpersonal wird geschult, 2kg-ABC-Pulverlöscher, fertig.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 28.11.2024 15:10.
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Re: Innerbetrieblicher Transport
[Re: Claudi]
#37840
02.12.2024 09:05
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UweGroll
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Hallo Claudi,
der innerbetriebliche Transport findet tatsächlich mit so einem "Vehikel" statt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit müsste ich in Erfahrung bringen. Wenn diese "25 km/h Regel" eingehalten werden sollte, wäre das natürlich eine enorme Erleichterung.
Vielen lieben Dank für den Hinweis!
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Re: Innerbetrieblicher Transport
[Re: UweGroll]
#37843
02.12.2024 15:15
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Claudi
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Hallo Claudi,
der innerbetriebliche Transport findet tatsächlich mit so einem "Vehikel" statt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit müsste ich in Erfahrung bringen. Wenn diese "25 km/h Regel" eingehalten werden sollte, wäre das natürlich eine enorme Erleichterung.
Vielen lieben Dank für den Hinweis! Und wenn sie nicht eingehalten wird, kann man das sicher recht leicht umbauen lassen, um sich den ganzen Rest zu ersparen. Begrenzte Geschwindigkeit auf Betriebsgeländen ist ja auch ein Thema des Arbeitsschutzes und eine technische Lösung (kann nicht schneller fahren als) ist immer besser als eine organisatorisch-persönliche (Geschwindigkeit per Anweisung/ Schild begrenzen, Personen anweisen, nicht schneller zu fahren als).
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Re: Innerbetrieblicher Transport
[Re: Claudi]
#37863
04.12.2024 14:11
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Hallo Claudi, der "Routenzug" , der für den innerbetrieblichen Transport eingesetzt wird, ist tatsächlich auf 25km/h begrenzt. Dieses Thema sollte sich also erledigt haben.
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Re: Innerbetrieblicher Transport
[Re: Andreas_K]
#37866
04.12.2024 14:46
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Hallo Andreas, vielen Dank für den Hinweis!
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