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Orangefarbene Warntafeln #37642 22.10.2024 09:06
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pelzben Offline OP
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Hallo zusammen,

ich versuche gerade herauszufinden, wie ich die orangefarbene Kennzeichnung anbringen muss, bzw. wenn es nicht anders geht, darf ich sie ja in kleineren Abmessungen wie in 5.3.2.2.1 anbringen, leider kriege ich das an einem Privatfahrzeug nicht anders hin. Ich müsste die Tafeln auch senkrecht anbringen, was vorne nicht möglich ist, da es sich um ein Leasingfahrzeug handelt und ich das nicht darf, deshalb wollte ich auf Magnettafeln ausweichen, dagen dürfte ja nix sprechen oder? und dann wie sieht es aus, wenn auf der Motorhaube die Tafel nicht senkrecht steht, sondern nur so einen Winkel von ca. 70 Grad hat, ist das noch zulässig, ich finde dazu leider gerade nichts im ADR.

Wir transportieren im Fahrzeug eine Troxlersonde wenn dies Hiflreich ist

Danke für die Hilfe.

Zuletzt bearbeitet von pelzben; 22.10.2024 09:12.
Re: Orangefarbene Warntafeln [Re: pelzben] #37643 22.10.2024 09:17
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M.A.T. Offline
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Hallo und willkommen.
Magnettafel sollte kein Problem sein falls die Feuerfestigkeit gegeben ist; eine nicht senkrechte Anbringung kann erfahrungsgemäß zu Bußgeldern führen. Siehe unbedingt den entsprechenden Faden hier im Forum; und es gibt auch weitere Beiträge zu dem Thema, die dort verlinkt sind oder über die Suche zu finden.
Auch bei Leasingfahrzeugen sollte die Ausrüstung dem Verwendungszweck entsprechen; evtl. hier andere Fahrzeuge einsetzen.
Gruß
M.A.T.

Re: Orangefarbene Warntafeln [Re: M.A.T.] #37644 22.10.2024 16:36
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Michael Offline
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Hallo,

wenn so ein Transport mit dem Fahrzeug öfters vorkommen sollte, kann vielleicht ein Schlosser etwas in Zusammenhang mit der vorderen Abschleppöse ausarbeiten.

Gruss
Michael

Re: Orangefarbene Warntafeln [Re: pelzben] #37645 22.10.2024 20:23
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
leider kriege ich das an einem Privatfahrzeug nicht anders hin. Ich müsste die Tafeln auch senkrecht anbringen, was vorne nicht möglich ist, da es sich um ein Leasingfahrzeug handelt und ich das nicht darf, deshalb wollte ich auf Magnettafeln ausweichen,


Das mit dem Leasingfahrzeug ist keine Begründung, wenn Du in die Kontrolle kommst. Du musst sie so anbringen, wie es im Absatz 5.3.2.1.1 im ersten Absatz steht. Jetzt weiß ich nicht, was Du für ein Fahrzeug hast, vorn, da solltest Du mal mit der Firma reden, von welcher Du das Fahrzeug geleast hast. Hinten könne man auf die Hutablage innen ausweichen, wenn dabei der Satz: "Sie müssen deutlich sichtbar sein."

Andere haben das auch hinbekommen, seit dem Troxlersonde dem Gefahrgutrecht unterliegt. Ist nicht böse gemeint, kann aber sehr teuer werden, vor allen, wenn Du ein zweites oder drittes mal erwischt wirst. Troxlersonde ist mir schon ein Begriff, vergesse nicht die Ladundsicherung der Kiste, wo die Troxlersonde drin ist.

In der Zeitschrift "Gefahrgut" Heft 8/2013 gab es mal einen Beitrag von Herrn Klaus Ridder zu diesem Thema.

Und im Bezug der Magnettafel wäre ich vorsichtig, denn diese könnte durch den Wind währen der Fahrt abgerissen wurden, habe ich schon öfters erlebt. Und dann gibt es noch das Problem mit der "15-minütigen Feuereinwirkung nicht von der Befestigung lösen" bei der Tafel nach Absatz 5.3.2.2.1 bzw. für die Abdeckung nach Absatz 5.3.2.1.8.

Nachtrag:

Im Bezug der Befästigung der orangfarbenen Tafel könnte man auch über die Befästigung des Nummernschildes vielleicht auch gehen. Sieht vielleicht ungewöhnlich aus, wenn die Tafel vorn in der Mitte ist, aber sie ist vorn und wo ist nicht festgelegt. Rede doch mal mit der Leasingfirma bzw. mit einen Techniker, wie man das Problem lösen kann, ohne zusätzliche Bohrungen. Es gäbe dann auch die Möflichkeit über andere Befestigungen (Klammern o.ä.) zu gehen.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 22.10.2024 23:10. Bearbeitungsgrund: Nachtrag:

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Orangefarbene Warntafeln [Re: Gerald] #37649 23.10.2024 07:49
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Claudi Offline
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Ist folgender Absatz bekannt?

5.3.2.2.1 ADR 3. Absatz: Wenn orangefarbene Tafeln mit verringerten Abmessungen verwendet werden, ist bei verpackten radioaktiven Stoffen, die unter ausschliesslicher Verwendung befördert werden, nur die UN-Nummer erforderlich und die Grösse der in Absatz 5.3.2.2.2 genannten Ziffern darf auf eine Zeichenhöhe von 65 mm und auf eine Strichbreite von 10 mm verringert werden.

Am Ende muss man aber sagen: wenn eine vorschriftsmäßige Kennzeichnung nicht anzubringen ist, dann kann man das Fahrzeug nicht nutzen.
Bei einer Kontrolle interessiert es die Behörde nicht, was irgendwie vielleicht nicht gehen könnte oder doch geht. Sowas geht dann im Zweifel vor Gericht - schlimmstenfalls mit Gutachten, warum was geht oder nicht und am Ende einer Entscheidung.

Ebenso, wie Gerald schon sagte, ist es egal, ob Leasing oder nicht. Auch da: dann kann man das Fahrzeug leider nicht nutzen.

Re: Orangefarbene Warntafeln [Re: Gerald] #37652 23.10.2024 10:21
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pelzben Offline OP
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Hallo zusammen,


mir ist es klar, dass Leasing oder nicht Leasing vollkommen keine rolle spielt weder hier noch wo anders. ich wollte nur, darauf hin weißen, nicht dass jemand meint, man könnte das so und so machen um 20 löchern,

wir haben eine Lösung gefunden, und werden über das Nummernschild eine Halterung dazu bauen lassen von unseren Schlossern, so sitzt es senkrecht vorne und es stört auch nicht. ich danke euch aber alle für eure Unterstützung.

Re: Orangefarbene Warntafeln [Re: pelzben] #37659 25.10.2024 08:30
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Claudi Offline
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Ich empfehle, bei sowas einen Sachverständigen einer der Prüforganisationen zu Rate zu ziehen - um abzuklären, ob das irgendwie Einfluss auf die Betriebsnehmigung des Fahrzeuges hat (also nicht gefahrgutrechtlich sondern kraftfahrzeugtechnisch ein Problem geben könnte).


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