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Richtige Kennzeichnung Kundenmuster Dose #37576 14.10.2024 11:29
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18funky60 Offline OP
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Hallo zusammen,

nach langer Zeit des Mitlesens habe ich meine erste Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Wir versenden 23.000 Liter flüssiges Polyurethan mit der UN-Nummer 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., 9, III in einem Tankcontainer.
Dieser spezielle Kunde möchte, dass wir 1 Liter dieses Materials in einer Blechdose als Labormuster mit dem LKW versenden. Meines Erachtens ist es ausreichend,
wenn die Dose nur mit dem Kennzeichen für begrenzte Menge gekennzeichnet ist. Nach 3.4 darf eine Menge bis zu 5 Litern als begrenzte Menge befördert werden.

Der Befüller des Tankcontainers ist jedoch anderer Meinung. Er sagt, dass die Dose nicht als begrenzte Menge anzusehen ist, da sie zusammen mit den 23.000 Litern im Tankcontainer befördert wird.
Daher müsse sie vollständig gekennzeichnet werden. (UN-Nummer, 9, Fisch/Baum)

Kann mir vielleicht jemand sagen, wer hier richtig liegt?

Danke und viele Grüße

Marco

Re: Richtige Kennzeichnung Kundenmuster Dose [Re: 18funky60] #37577 14.10.2024 11:37
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Hallo, die Begründung des Befüllers würde mich interessieren (Rechtsquellen). Soweit ich die Vorschriften verstehe, ist eine zeitgleiche Beförderung von LQ und nicht-LQ durchaus statthaft, ohne den LQ-Status zu verlieren. Aus 3.4 und SV 375 kann ich das nicht herauslesen.
Vielleicht kann ja auch beim Empfänger ein Liter aus dem TC abgefüllt und ins Labor gegeben werden ...
M.A.T.

Re: Richtige Kennzeichnung Kundenmuster Dose [Re: M.A.T.] #37579 14.10.2024 12:27
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18funky60 Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Soweit ich die Vorschriften verstehe, ist eine zeitgleiche Beförderung von LQ und nicht-LQ durchaus statthaft, ohne den LQ-Status zu verlieren. Aus 3.4 und SV 375 kann ich das nicht herauslesen.


Hallo M.A.T.
Danke für die Antwort. Genau das war meine Argumentation. Bei "verpackten Gütern", also IBC, Fässern etc. machen wir das auch so. Es wird oft LQ und nicht-LQ auf einen LKW geladen.
Ich habe den Befüller gebeten, näher zu erläutern, warum er der Meinung ist, dass dies nicht zulässig ist.

Leider ist es beim Kunden technisch nicht möglich, die Probe direkt aus dem Tankcontainer abzufüllen.
Normalerweise wird so verfahren.

Re: Richtige Kennzeichnung Kundenmuster Dose [Re: 18funky60] #37580 14.10.2024 12:38
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Ursprünglich geschrieben von: 18funky60

Normalerweise wird so verfahren.


Hallo, so kenne ich es auch, vor allem weil nur so sichergestellt ist, daß die Probe wirklich aus dem Tank kommt. In der Seefahrt wird bei Produktentankern immer vor Laden/Löschen Probengezogen, zur Analyse.

Und wenn der Kunde uneinsichtig ist, packt man mit Kennzeichnung / Umschließung; ist ja weniger Aufwand als lang zu diskutieren und schadet nichts.
M.A.T.

Re: Richtige Kennzeichnung Kundenmuster Dose [Re: M.A.T.] #37581 14.10.2024 13:19
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Der Kunde hat kein Problem mit der Kennzeichnung. Es ist eher die Angst des Befüllers, bei einer Polizeikontrolle eine Strafe zu bekommen.

Gruß
Marco

Re: Richtige Kennzeichnung Kundenmuster Dose [Re: 18funky60] #37582 14.10.2024 13:21
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Man kann ihm ja einen Ausdruck der Argumentation ans BP heften.....

Re: Richtige Kennzeichnung Kundenmuster Dose [Re: M.A.T.] #37585 14.10.2024 13:53
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Claudi Offline
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Eine Dose alleine kann nicht als LQ versendet werden, LQ erfordert eine Zusammengesetzte Verpackung.
Die Dose kann nach SV375 freigestellt werden, was aber nix mit LQ zu tun hat.
Es stellt sich jedoch die Frage, wie die Dose auf einem Tankwagen bzw. Trägerfahrzeug verladen werden soll, da keine Ladefläche vorhanden ist.
Man könnte die Dose in einem Staukasten unterbringen, Ladungssicherung, keine Beschädigung etc.
Bitte nicht im Führerhaus mitnehmen lassen!

Man packt auch nicht einfach irgendeine Kennzeichnung drauf!
Auf die Dose gehört ein Gefahrstoffetikett.
LQ hat auf der Dose nix zu suchen. Wenn man LQ machen will, dann richtig, mit Außenverpackung, Kennzeichnung und Info an Beförderer.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 14.10.2024 13:56.
Re: Richtige Kennzeichnung Kundenmuster Dose [Re: Claudi] #37591 15.10.2024 07:11
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Eine Dose alleine kann nicht als LQ versendet werden, LQ erfordert eine Zusammengesetzte Verpackung.
Die Dose kann nach SV375 freigestellt werden, was aber nix mit LQ zu tun hat.

DIe SV 375 habe ich wohl tatsächlich überlesen. Danke für den Hinweis!

Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Es stellt sich jedoch die Frage, wie die Dose auf einem Tankwagen bzw. Trägerfahrzeug verladen werden soll, da keine Ladefläche vorhanden ist.
Man könnte die Dose in einem Staukasten unterbringen, Ladungssicherung, keine Beschädigung etc.
Bitte nicht im Führerhaus mitnehmen lassen!

Die Musterdosen werden immer in einem Staukasten am Container Chassis verstaut.


Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Man packt auch nicht einfach irgendeine Kennzeichnung drauf!
Auf die Dose gehört ein Gefahrstoffetikett.

Auf der Dose befindet sich ein Gefahrstoff Piktorgramm als Bestandteil des CLP Labels.


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