Du brauchst eine Ausnahmegenehmigung vom Abgangsstaat, Zielstaat, Airlinestaat und aller überflogenen Länder.
Wenn LH das nicht fliegen will, andere Airline anfragen.
Das LBA kann nur für Deutschland und Heimatstaat der LH genehmigen.
Praktische Antwort: mach einen Seetransport draus oder entferne die Gefahr.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 14.10.2024 10:58.