Kurzer Einschub den ich aus Gesprächen mitgenommen habe: Wer weisungsgebunden handeln muss, ist ein Verrichtungsgehilfe kein Erfüllungsgehilfe. Einen Unterschied macht das vor allem wenn es zu einem Schaden kommt.
Hallo, Phi_I darum mein Hinweis, ggf. "auf Anweisung" zu unterzeichnen. Den Ärger hat der Unterzeichner erst mal dennoch, kann ihn dann aber abwenden. Gruß M.A.T.