Moin zam,
ich bin in 2.2.61 auf die Forderung gestoßen, dass zunächst menschliche Erfahrungswerte zu berücksichtigen seien, bevor man auf die Tierdaten übergeht. Ich weiß, dass das 1994/1995 schon auf UN-Ebene für Diskussionen gesorgt hat, da man dort, gerade weil das gefordert wird, dem Klassifizierer auch gerne Kriterien an die Hand geben wollte, wonach menschliche Erfahrungswerte einzuordnen seien. Im Endeffekt kam dann nur die SV 279 bei raus, die die Information enthält, dass ein namentlich genannter Stoff aufgrund menschl. Erfahrungswerte als solcher eingestuft wurde.
Gibt es im kollektiven Wissen hier noch irgendwas mehr dazu? Praktisch sehe ich diesen Schritt immer ausgeklammert - aus genau o.g. Gründen.